Wurde heute gefragt und bin unwissend...
Einem Jungen mit deutschem Pass, 10 Jahre alt, sollte sein Reisepass verlängert bzw. erneuert werden. Dabei wurde festgestellt, dass er mit deutscher und ukrainischer Staatsbürgerschaft gemeldet ist, da seine Mutter Ukrainerin ist. Das war bei der Geburt in D. ohne Wissen der Eltern so eingetragen worden.
Jetzt die Frage: Lohnt es sich, für die doppelte Staatsbürgerschaft dem Jungen einen UA-Pass zu machen? Beispielsweise müsste er doch dann weder zur Bundeswehr, weil Ukrainer und auch nicht in der UA dienen, weil Deutscher?
Oder auch beim Erben - seinerzeit musste man noch die UA-Staatsbürgerschaft haben, um in der UA erben zu können (war so ca. 2003).
Was wäre beim Passbeantragen zu beachten?
Was sollte ich der Familie raten?