Beiträge von allixx10

    Hallo zusammen!


    ich stehe vor folgendem Problem und könnte Hilfe gebrauchen, was Einbürgerung betrifft:


    meine Freundin, eine ukrainische Staatsbürgerin, lebt und arbeitet als Künstlerin seit über 10 Jahren in Deutschland, fühlt sich ihrem Gastland sehr verbunden, beherrscht die Sprache nahezu perfekt und möchte nun ihre ukrainische Staatsangehörigkeit endgültig aufgeben und sich in Deutschland einbürgern lassen. So weit so gut..


    Auf eine Nachfrage bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde (Baden-Württemberg) kam schriftlich die Anwort, dass eine Einbürgerung für sie nicht in Frage kommt, da sie die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer von 8 Jahren in Deutschland nicht erfülle.


    Das ist leider der Haken an der Geschichte, meine Freundin kann leider keine zusammenhängende Aufenthaltsdauer aufweisen, da sie berufsbedingt und aber auch aus privaten Gründen (Kinder in der Heimat) nicht das ganze Jahr über in Deutschland aufhält.


    Ich habe aber kürzlich nachgelesen, daß es eine so genannte Ermessenseinbürgerung gibt, die den Behörden die Möglichkeit gibt, je nach Fall selbstständig entscheiden zu können.


    Meine Fragen an die Teilnehmer des Forums:


    hat jemand Erfahrungen mir der Ermessenseinbürgerung? Wie gehen wir da am besten vor? Was ist, wenn auch da eine Ablehnung kommt? Kann man da irgenwie rechtlich vorgehen, z.B. Rechtsberatung bzw. Rechtsanwalt einschalten?


    Ich wäre Euch für die Tips und Ratschläge sehr dankbar..