Beiträge von Scorpionos1

    nein ich werde leider nicht mit zur botschaft können so wie es aussieht. aber ich habe auch nichts zu basteln da es anhand unserer pässe ersichtlich ist dass wir beide wenigstens in der gleichen stadt geboren sind.
    und ja ich werde auf jeden fall schreiben was dabei rausgekommen ist.



    und deutsches denken für deutsche behörden ist doch eigentlich positiv. oder nicht ?
    und ich bin gebürtiger Russe und beherrsche auch Russisch(Beamtensprache inclusive) vielleicht ist es ja ein vorteil. Vorrausgesetzt wir bekommen ein termin zu meinem aufenthalt bei ihr.


    danke für die anregungen
    mfg
    Scorp

    Ok. Ich würde ja selbst den Antrag stellen nur fehlt mir dieses Volle Konto. Als student ist es nicht einfach 1328 irgent wo zu hinterlegen.
    Die Einladung ist bereits erfolgt. D.h. seine verpflichtungerklärung habe ich beriets vorliegen. das einladungsschreiben kommt so fern wir es geschrieben haben. dann fliege ich in 9 tagen nach kiew und der rest sollte erfolgen.
    Das beantwortet leider auch nicht meine Frage.
    Es geht darum ob in dem Formlosen Einladungsschreiben von Meinem Coisin MEINE bekanntschaft mit meiner Freundin aufgeschlüsselt werden soll und warum nun er die Verpflichtungserklärung einreicht.
    Ich persönlich finde es plausibel und einleuchtend selbst für behörden.
    PS: Bilder werden nicht mehr akzeptiert ^^

    ja das mit dem Einladungsschreiben ist mir auch sofern klar.
    Meine Frage ist ob er unseren Sachverhalt einfach genau so beschreiben sollte wie er tatsächlich ist.
    nur hat sich meine freundin ein wenig erkundigt und sie benötigt wohl ein Beweis dafür dass diese miteinander bekant sind.
    Ich persönlich verstehe ja die Verpflichtungserklärung eher als Bürgen dafür, Wohnraum etc. bereitsteht und sich die jenige Person dafür verbürgt dass die Ausreise stattfindet.
    Ich will nur auf Nummersicher gehen.

    Sehr geehrte Forummitglieder.


    Ich weiss, dass dieses Thema hier bereits sehr oft diskutiert wurde nur habe ich leider nichts darüber gefunden, dass Verwandte aushelfen.


    Folgender Sachverhalt:


    Ich habe vor einem Jahr ein Mädchen in Kiew kennengelernt und habe sie bereits in dem letztem Halben Jahr 3 mal besucht und fliege nun wieder hin.
    Ich wollte ihr aber natürlich auch meine Stadt zeigen und Deutschland auch.
    Nun habe ich ein kleines Problem. Ich bin Student und habe nicht die finanziellen Mittel eine Verpflichtungserklärung zu beantragen.


    So hat sich mein Cousin erbarmt und gesagt er würde die Verpflichtungserklärung auf sich nehmen.


    Nun befürchte ich, dass die Bekanntschaft die ja tatsächlich zwischen uns besteht mit Telefonrechnungen, Skypeprotokollen, Flugtickets und gemeinsamen Bildern nicht in Betracht gezogen wird bei der Erteilung des Visums.


    Ist es evtl. trotz dem Möglich und ratsam alle meine Unterlagen bei zu legen und in dem persönlichen, formlosen Einladungsschreiben den Sachverhalt zu entschlüsseln und plausibel darzulegen und erklären, dass ich in der Zeit, in der das Mädchen in D ist ich bei meinem Cousin verweilen werde ?


    Mfg Scorpionos