Beiträge von Mikesch0701

    Danke für die ermutigende Antwort...wir verstehen es aber echt noch nicht mit dem Text auf der Seite der DB in Kiev.


    Hoffen wir mal das es auf Anhieb funktioniert, muß doch auch mal alles leichter werden bis die Grenzen hoffentlich in absehbarer Zukunft mal offen sein werden. Bis dahin wünschen wir Dir und uns viel Erfolg mit dem 5-Jahres-Schritt.



    Danke und Gruß aus HH und eine gute Nacht !wsmile!


    Anja und Frank

    Hallo,unten der Originaltext von der Seite der Deutschen Botwschaftin Kiev und der macht uns unsicher , ob es mit dem Mehrjahresvisum


    überhaupt gelingen kann, wenn wir beide deutsche Staatsbürger sind.


    Meine Eltern/Kinder leben in Deutschland. Ich möchte Sie regelmäßig besuchen, kann ich ein Mehrjahresvisum beantragen?


    Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c Visaerleichterungsabkommen kann ein Visum für bis zu 5 Jahren zum Besuch enger Familienangehöriger, die in Deutschland leben erteilt werden.


    Voraussetzung hierfür ist:


    - dass Sie selbst ukrainische Staatsangehörige sind und sofern Sie Ihre Eltern besuchen möchten, nicht älter als 21 Jahre sind,


    - dass Ihre in Deutschland lebenden Eltern/Kinder ukrainische Staatsangehörige sind,


    - dass Ihre in Deutschland lebenden Eltern/Kinder über einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland verfügen, der noch mindestens 5 Jahre gültig ist,


    dass die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen (Reisezweck, finanzielle Absicherung des Aufenthaltes, Rückkehrwilligkeit, ausreichender Krankenversicherungsschutz) vorliegen.

    Hallo aus alle hier im Forum,


    wir hoffen hier kann uns jemand helfen


    Wir , d.h. meine Frau (ehemalige Ukrainerin, nun deutsche Staatsbürgerin) und ich (Deutscher) wollen unsere Mutter/Schwiegermutter aus
    Shytomyr (Ukrainerin) zu uns einladen. Nun haben wir bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung für ein 5-Jahres-Visum abgegeben und es wurde auch mit dem Hinweis " die finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen" erstellt.


    Unsere Mutter/Schwiegermutter war schon mehrmals bei uns , zuletzt 2010 ,aber nun würden wir gern die Mehrjahresmöglichkeit in Anspruch nehmen, von der wir gehört hatten.
    Im Internet (Kodex auf der Seite der Botschaft in Kiev) haben wir Nachhinein aber nun gelesen das diese Regelung u.a. nur zutrifft, wenn die zu besuchende nahe Verwandte i Deutschland ukrainische Staatsbürgerin ist...und eben das ist meine Frau ja nicht mehr als Neu-Deutsche.


    Weißt jemand hier vielleicht Näheres und ob es trotzdem Aussicht auf Erfolg haben könnte ???



    Gruß aus Hamburg


    Anja und Frank