Hallo,unten der Originaltext von der Seite der Deutschen Botwschaftin Kiev und der macht uns unsicher , ob es mit dem Mehrjahresvisum
überhaupt gelingen kann, wenn wir beide deutsche Staatsbürger sind.
Meine Eltern/Kinder leben in Deutschland. Ich möchte Sie regelmäßig besuchen, kann ich ein Mehrjahresvisum beantragen?
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c Visaerleichterungsabkommen kann ein Visum für bis zu 5 Jahren zum Besuch enger Familienangehöriger, die in Deutschland leben erteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist:
- dass Sie selbst ukrainische Staatsangehörige sind und sofern Sie Ihre Eltern besuchen möchten, nicht älter als 21 Jahre sind,
- dass Ihre in Deutschland lebenden Eltern/Kinder ukrainische Staatsangehörige sind,
- dass Ihre in Deutschland lebenden Eltern/Kinder über einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland verfügen, der noch mindestens 5 Jahre gültig ist,
dass die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen (Reisezweck, finanzielle Absicherung des Aufenthaltes, Rückkehrwilligkeit, ausreichender Krankenversicherungsschutz) vorliegen.