Beiträge von magnumthevoice

    Um die Headline des Themas wörtlich zu nehmen,- warum denn eine Wohnung in UA nicht vermieten?
    Meine Frau zieht diese gerade in Erwägung und kann von etwa 300 € Mieteinnahmen mönatlich ausgehen!
    Einzige Sorgenfalte, die sich dabei abzeichnen könnte, ist, wenn man sich die Mieter nicht genau ansieht,-
    besser noch von Freunden oder Verwandten empfehlen lässt. So wie meine Frau es schildert,
    sind wohl Mietnomaden auch in UA keine Seltenheit!


    Viele Grüße


    Magnus

    Hallo,


    bevor sich hier einige Mitglieder am Aspirin "festbeißen",- möchte ich den Hinweis geben, dass es sich um Padma 28 handelt, welches nur in der original Rezeptur in der Schweiz erhältlich ist!
    In Deutschland kann es nur über die Internationale Apotheke bezogen werden und auch nur mit einem Privatrezept!
    Da meine Frau 20 Jahre in der Ukraine als Apothekerin gearbeitet hat, kann ich also versichern, dass diese Rezeptur dort nicht erhältlich ist!


    Viele Grüße


    Magnus

    Hallo und DANKE!


    Er hat sich aus Altersgründen, nach 30jähriger Tätigkeit, dort zurückgezogen!


    Vom Prinzip her gebe ich Dir Recht, doch ist es auch bekannt, dass es große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt!
    Analogien hinsichtlich der Prüfungen kann man zwar annehmen, - jedoch eine Garantie gibt es nie.


    Aber letztendlich bestimmt der Wohnort die zuständige Prüfungskommission und daher werden wir uns auf die Gegebenheiten einstellen müssen.
    Vielleicht neige ich auch zu übertriebener Hilfestellung durch Anwälte, da wir in dem bisherigen Prozedere damit gut gefahren sind und
    ihre Einreise in Deutschland damit zügig über die Bühne gegangen ist!


    Um das Auftreten mache ich mir eigentlich keine Sorgen, denn sie hat bereits 2 Mal das 3. Staatsexamen abgelegt und wie Du richtig erkannt hast,
    bin ich selbst seit 28 Jahren Mitglied einer Prüfungskommission und kann sie daher entsprechend instruieren!


    Zunächst hat sie mal heute die Übersetzungen der notwendigen Dokumente in Auftrag gegeben und wenn dies erledigt ist, dann wird sie
    beim RP den Antrag stellen.


    Viele Grüße und ein schönes Wochende


    Magnus

    Erneutes DANKE für diesen netten Zuspruch!



    Ich bin nur etwas beunruhigt, da ich die Infos über das Prüfungsprozedere von einem ehemaligen Mitglied des Prüfungsausschusses erhalten habe,- also aus erster Hand. Auch ist es ja nachvollziehbar, dass aktuelle Forschungsreihen die Gedanken und auch das Handeln eines Prüfers beeinflussen können. Grundsätzlich wohl kein Problem, wenn man den Prüfer schon in einigen Vorlesungen als Dozent kennengelernt hat und er dort ausschweifend über diese Themen referiert hat!
    Da können auch 20 Jahre Berufserfahrung in Russland und der Ukraine diese speziellen Themen kaum kompensieren.
    Vielleicht sollte sie sich dort auch einfach für ein Semester einschreiben und in diesem Rahmen versuchen, an die internen Fragenkataloge zu gelangen!


    Aber wie so oft im Leben, gehört natürlich auch in solchen Situationen eine Portion Glück dazu!


    Viele Grüße


    Magnus

    Hallo Diviner,


    vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast mir so umfassend und fundiert zu antworten!


    Die fachspezifischen termini übe ich schon seit geraumer Zeit mit ihr und sie hospitiert bei einem befreundeten Apotheker täglich halbtags, was neben den fachlichen Informationen natürlich auch ihren Wortschatz erweitert,- zumal dort niemand (Gott sei Dank) bereit ist, in englischer Sprache zu kommunizieren!
    Laut Mitteilung des RP in Münster, müssen sich ihre Sprachkenntnisse auf dem Level B2 bewegen, um an der Prüfung überhaupt teilnehmen zu können! Diese Anforderung erfüllt sie nach 10-monatigem Aufenthalt in Deutschland noch nicht,- aber bis zur Prüfung hat sie aber auch noch gut ein Jahr lang Zeit, wobei sie ohnehin für mindestens 1 Jahr als Apothekerin unter Aufsicht arbeiten muss, bevor sie überhaupt zur Prüfung zugelassen wird.


    Ich werde natürlich auch Herrn Dr. Oliver Schwalbe kontaktieren, denn ich muss Dir natürlich Recht geben, wenn Du die Verwandtschaftsverhältnisse des RA mit kritischen Augen betrachtest! War leider für mich bisher die einzig nahe liegende Verbindung in dieser Richtung.


    Das Mitglied Dante habe ich gestern auch schon angeschrieben, aber bisher noch keine Rückmeldung erhalten.


    Viele Grüße


    Magnus

    DANKE für den Tipp! Habe gestern Mittag über eine regional übergreifende Suchmaschine einen Anwalt für Apothekenrecht gefunden, dessen Schwester oder Cousine in der Apothekenkammer sitzt! Zunächst wird er mal alle Unterlagen meiner Frau prüfen (Abschlüsse, Studieninhalte, Berufserfahrung, etc) und daraus wird sich dann entscheiden, ob eine Anerkennung ihrer russischen und / oder ukrainischen Approbation vom Grundsatz her möglich wäre. Fällt dies positiv aus, so werden wir in Münster den Antrag stellen und je nach Ergebnis Widerspruch oder Klage erheben.


    Viele Grüße


    Magnus

    Klagen kannst Du wohl erst wenn nach durchgeführten Antragsverfahren der negative Bescheid kommt und das Widerspruchsverfahren dagegen erfolglos war.


    Lasst Euch von den mündlichen Aussagen nicht davon abhalten, den Antrag zu stellen.

    Ja, das werden wir dann wohl auch so machen,- wir müssen dann nur einen Juristen finden, der sich auf diesem Terrain auskennt und juristisch sicher herantasten kann!

    Du bringst hier Unterstellungen ins Spiel, die die pharmakologische Fakultät der Uni Münster in ein sehr schlechtes Licht stellt. Bist Du den in der Lage, Deine Vorwürfe juristisch wasserdicht zu beweisen ?


    Leider kann ich die Beweisführung nicht antreten, ohne dabei jemanden in größte Schwierigkeiten zu bringen. Da ich jedoch absolut sichere Hinweise aus erster Hand erhalten habe, ist es leider so, dass sich die Aussichten auf ein erfolgreiches 3. Staatsexamen erheblich reduzieren, wenn man keinen Zugang zu den internen Fragenkatalogen hat!

    Die Kosten für eine Klage werden sich zwischen 3000 und 4000 Euronen bewegen! Wenn es zum Erfolg führt, wäre das Geld ja auch gut angelegt! Nur ist es sehr schwer einen passenden Juristen zu finden! Für Ärzte aus nicht EU-Ländern gibt es einige Juristen, nur ist die Pharmazie damit leider nicht zu vergleichen!
    Stellt sich mir auch noch die Frage, ob das Assoziierungsabkommen auch Einfluss auf berufliche Anerkennungen haben könnte?

    DANKE,- nur auf dieser Seite waren wir schon und hatte daher auch die Info, dass über die Berufserfahrung Unterschiede in den Studiengängen ausgeglichen werden können.
    Nur habe ich leider vom RP in Münster die Mitteilung bekommen, dass nur die beiden ersten Staatsexamen anerkannt werden und das 3. Staatsexamen hier erneut abgelegt werden muss!
    Leider habe ich in Erfahrung bringen müssen, dass an der zuständigen Universität Münster die Dozenten schwerpunktmäßig Fragen zu ihren Forschungsreihen stellen. D. h. , dass Personen, die nicht ständig dort die Vorlesungen besuchen und entsprechend kontinuierliche Kontakte zu den Dozenten unterhalten, kaum eine Chance haben,- denn es kommt hier doch zu erheblichen Abweichungen von den üblichen Prüfungsinhalten. Zwar werden dort 14 Tage vor den Prüfungen die spezifischen, auf die Prüfer bezogenen Fragen "gehandelt", doch genießen diesen Vorzug nur Personen, die das gesamte Studium dort absolviert haben! Wenn nun meine Frau dort als "Externe" das 3. Staatsexamen ablegen soll, dann kann wohl kaum von Chancengleichheit gesprochen werden!

    Hallo,


    meine Frau hat in Russland und später in der Ukraine 20 Jahre als Apothekerin und davon 10 Jahre als Managerin einer Apotheke gearbeitet!
    Laut Auskunft durch den RP muss sie trotzdem das 3. Staatsexamen hier ablegen, obwohl sie die Approbation bereits in Russland und der Ukraine
    erlangt hat.
    Es wird ja immer wieder davon gesprochen, dass die Anerkennungen erleichtert werden und berufliche Erfahrungen mit in die Anerkennung einfließen sollen!
    Leider sieht es aber wohl so aus, dass 20 Berufsjahre hier nicht ausreichen.
    Hat jemand Erfahrung im Bereich Pharmazie oder kann mir vielleicht Auskunft darüber geben, ob es Sinn macht, ähnlich wie bei den Ärzten, die Approbation einzuklagen?
    Zumindest bei Ärzten aus nicht EU Ländern ist das wohl ständige Praxis! Ich wäre in diesem Zusammenhang auch dankbar für die Mitteilung über geeignete Rechtsanwälte.


    Viele Grüße


    Magnus