Beiträge von urmel

    ich kenne meine Frau seit knapp 4 Jahren, wir sind seit 3+ Jahren zusammen, Verlobung war letztes Jahr, vor einem halben Jahr haben wir geheiratet und seit Anfang des Monats ist sie hier. Wir haben zwar so gut wie jeden Tage geskyped oder geschrieben aber ingesamt war ich auch nur 2 mal in UA und sie 2 mal hier in D.


    Es gab aber auch eine schwere Zeit zwischendurch die wir durchstehen mussten und ich mir meine jetzige Frau regelrecht zurück erkämpfen musste. Lange Wartezeiten oder Zeiträume in denen man sich nicht sieht können Gift für die Beziehung sein. Auf der anderen Seite will man evtl. bei solchen Dingen auch nicht überstürzt handeln.


    Auch eine Mentalitätsfrage ob/wann geheiratet wird, mit teils stark verschiedenen Vorstellungen.. daher gibt es wohl keine Pauschalantwort.


    Dennoch, mein Ratschlag, verschwendet nicht zu viel Zeit, sobald sich beide einigermaßen sicher sind: Planung starten und los gehts.
    Bis alle Behördengänge und Dokumente erledigt/beschafft sind geht auch noch mal Zeit ins Land, zehrt alles an Nerven und Geduld.

    Wir hatten das nur gemacht weil ja u.a. auch hier dieser Weg empfohlen wurde.
    Aber sie meinte nur das braucht es nicht, sobald die Unterlagen von der Botschaft in Kiev kommen würde, werden diese schnellstens bearbeitet und elektronisch zurückgesendet.


    Da hatte ich auch gestaunt. Evtl. gibt es da gravierende Unterschiede in den ABH?

    Hm, sicher schadet es nicht wenn man sich vor Visaantrag bei der zuständigen ABH erkundigt oder konkret Fragen hat, bin damals genauso verfahren, ist aber rein formal gesehen nicht notwendig.


    "Die alleinige Entscheidungsbefugnis im Visaverfahren liegt bei der antragsentgegennehmenden deutschen Auslandsvertretungen".
    Standart-Schema-FZF: Visaantrag bei der Botschaft einreichen, Unterlagen gehen intern an die zuständige ABH, die prüfen im Rahmen des Zuzugsverfahrens die jeweiligen Voraussetzungen auf "Deutscher Seite" und dann geht das ganze mit Stellungnahme wieder an die Botschaft zurück, wo final entschieden wird.


    Falls die ABH in diesem Kontext weitere Dokumente sehen will oder andere Sachen klären will, wird man entsprechend angeschrieben.
    Persönlich bei der ABH vorstellig werden ist frühestens beim Antrag für die AE wirklich notwendig, mit Ausnahme man wird vorgeladen.
    Soweit mein letzter Kenntnisstand.

    Und ich versuche den Aufwand und Kosten gegen den Nutzen aufzuwiegen

    Ich sehe das ganze recht pragmatisch. Sofern Ihr nicht Grund zu der Annahme habt das es in irgendeiner Hinsicht "sehr knapp" werden könnte, oder deine persönliche Präsenz und ein sympathischer gemeinsamer Auftritt den entscheidenden Ausschlag für eine Visazusage geben wird - lass es. In einem solchen Fall wäre wohl ein Anwalt an Ihrer Seite die beste Wahl :D .


    In dem Entscheidungsprozess Visa "ja oder nein", hat ja davon abgesehen auch die jeweilge ABH ein entscheidendes Wörtchen mitzureden. Die sehen auch nur die Unterlagen und Fakten, und nicht ob evtl. der Ehepartner bei Antragsstellung dabei gewesen ist und nett gelächelt hat.


    Ich war damals nicht vor Ort, aus den gleichen Gründen und Überlegungen heraus wie bei dir Taras, und war alles kein Problem.
    Mach deiner Frau Mut und vertraue in Ihre Fähigkeiten, der Rest ist Behördenalltag - wenn alles geklappt hat könnt Ihr mit dem gesparten Geld das ganze im Rahmen eines Kurzurlaubs oder in einem netten Restaurant gebührend feiern.

    meine Frau war vor knapp 3 Monaten bei der Botschaft in Kiev das FZF Visa beantragen (alleine).


    Hatte im Vorfeld viel recherchiert und viele Infos eingeholt damit alles reibungslos abläuft.
    Auch dank dem Forum war mein Schatz dann entsprechend gut vorbereitet.


    Alle Unterlagen wurden komplett und akkurat vorgelegt, darf man m.E ruhig ein bissel pedantisch sein und an einzelnen Formulierungen feilen damit alles rund ist. Wir hatten zur Sicherheit auch Skype und ICQ Protokolle bereit aber wollten die nur auf explizite Nachfrage mitgeben (wurden dann doch nicht gebraucht). Die einzigen Unterlagen die über die formell angegebenen hinaus relevant waren: einige Fotos von unserer Hochzeit.


    Trotz der Vorbereitung war mein Schatz entsprechend nervös, kursieren ja einige Stories rund um die Botschaft und das Visaverfahren..
    Prompt hat dann der Botschaftsmitarbeiter auch einige Fragen gestellt wie:
    - Wann/Wo haben Sie sich kennengelernt ?
    - Von wem ging die Initiative aus ?
    - Wie oft ich bereits in UA war / Wie oft und wo wir uns gesehen haben


    war aber alles im Rahmen und hatte keinesfalls die Dimension einer Scheinehe Inquisition.


    Zum Schluss sollten dann auch Kopien von meinem Reisepass mit den Einreisestempeln zu den Unterlagen, da dies aber nicht im Rahmen des eigentlichen Antrages als notwendig angegeben war, hatten wir die entsprechend nicht. War aber kein Problem, nach der Fragestunde ist der Mitarbeiter mit den Antragsunterlagen + Fotos davongetrottet.


    Eine andere Mitarbeiterin hat dann Fingerabdrücke genommen und über die Wartezeit informiert.
    Mission Accomplished :)


    Hier in D hat sich 2-3 Wochen danach die zuständige Sachbearbeiterin von der ABH (Einreiseabteilung) per Post gemeldet, wollte lediglich eine aktuelle Perso Kopie von mir und gut war.


    Alles in allem, wenn man gut vorbereitet ist und einige Daten abrufen kann, Unterlagen fehlerfrei sind sollte das locker über die Bühne gehen.

    meine Frau war zunächst 2-3 mal via Schengenvisum (jedesmal bewilligt, aber auch nur für maximal je 2 Wochen) in Europa/Deutschland unterwegs, dann haben wir in UA geheiratet. Das Visum für FZF (Familienzusammenführung) um hier in D leben zu können wurde 1 Woche nach Hochzeit beantragt, ist nach 6 Wochen ohne weitere Probleme genehmigt wurden. Lediglich eine Perso Kopie musste ich hier vor Ort nachreichen.


    Die Konstellation ist ähnlich wie beim Threadstarter, beide um die 30 Jahre alt, online kennengelernt etc. Wir haben insgesamt knapp 1 Monat zusammengelebt.


    Bei uns war auch die Überlegung was der beste Weg mit Heirat/Visa ist. Haben dann entschieden:
    Heirat in UA als Abschied für die Familie die zurückbleibt, denn für die einzelnen Leute wieder Besuchs/Schengenvisa für D zu beantragen auch umständlich. Dann Visa für FZF. Rückblickend bin ich mehr als zufrieden über den von uns gewählten Weg und die Behördenarbeit bzw. Bearbeitungsdauer.


    Lediglich beim Ehefähigkeitszeugnis das man als Deutscher in der Ukraine zum Heiraten beibringen muss (in 99% der Fälle) hakte es ein bissel, weil das Standesamt einige Dokumente nicht richtig anerkennen wollte. Aber war mit ein bisschen zureden und Einsatz auch kein Problem. Dafür waren keine Apostillen wie fast überall sonst notwendig :)


    Unterm Strich kann ich den beschriebenen Weg klar empfehlen, Visa für FZF ist gesetzlich stark abgesichert, d.h man muss sich in der Regel wenig Sorgen um Ablehnung machen. Wie das Prozedere in Kombi mit bereits abgelehnten Schengenvisa ausschaut kann ich nur vermuten, evtl. wird dann genauer geprüft.


    Ob das ganze für euch praktikabel bzw. schnell genug ist könnt nur ihr selber entscheiden. In jedem Fall für euch viel Glück und Erfolg !

    19Tobi91 Das mit dem Schicksalsschlag und dem Bonbon von Oben ist aber sehr relativ.

    In meinen Augen auch eine sehr romantische Vorstellung um es mal vorsichtig zu formulieren :p
    Das Bonbon fällt meistens nicht allein vom Himmel, man muss dem ganzen zumeist ein bisschen nachhelfen!


    Und um hier nicht ganz vom Thema abzudriften, mir ging es auch damals nicht besonders. Der Sonnenschein kam dann in Form meiner jetzigen Frau. Kurzum man sollte dem Zufall immer eine Chance geben und nicht denken das der Drops bereits gelutscht ist :D !


    und ps: Die Leckereien aus der Ukraine sind jedenfalls ausgezeichnet.

    habe meine Frau Ende 2009 in einem "Hust Hust" Online Game! kennengelernt, wobei ich damals auch nicht wirklich auf der Suche nach einer Partnerin fürs Leben war. Der Kontakt hat sich dann ziemlich zügig dank intensiver Mail/ICQ/Skype Sessions später um 05/2010 zur "festen" Fernbeziehung entwickelt. Erster Besuch im wahren Leben von Ihr in D bei mir 05/2011. Verlobung 07/2012 in UA und Heirat 06/2013 auch in UA im schönen Odessa .


    Dazwischen etliche Besuche, Höhen und Tiefen, aber wie heisst es doch: die eine oder keine :thumbup:.
    FZF Visa kurz nach der Hochzeit beantragt, sollte bald eintrudeln.

    In Hamburg wurde bei mir vor 2 jahren trozdem verlangt das ich nachweise wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Ich stand vor der Wahl gute Miene zum bösen Spiel zu machen oder mir einen Rechtsanwalt zu nehmen. Mit Sicherheit hätte meine Frau aber bis zu einer Entscheidungsfindung erst mal Deutschland verlassen müssen. Und ja, ich bin gebürtiger Deutscher.

    yoa bis letztes Jahr war das wohl die gängige Praxis, besagte Regelausnahme im §28 Aufenthaltsgesetz über die Sicherung des Lebensunterhaltes konnte beim Visaantrag zum Fallstrick werden.


    Seit besagtem Grundsatzurteil Sept. 2012 ist genau das aber, so wie ich es verstanden habe, kein rechtlich triftiger Grund mehr ein FZF Visa abzulehnen.

    Hallo Leute,


    meine Hochzeit in der Ukraine steht in Kürze an, im Rahmen der Familienzusammenführung ist natürlich auch das obligatorische Visa
    für meine zukünftige erforderlich, damit mein Schatz mit mir hier in D zusammen leben kann. Ich mache mir keine Sorgen da wir alle Voraussetzungen erfüllen, A1 ZErtifikat vorhanden etc.


    Dennoch habe ich einige m.E sehr interessante und relevante Infos beim Stöbern im Netz gefunden, Stichwörter.:


    - Inländerdiskriminierung in Bezug auf Sprachtest (von Deutschen in D gegenüber EU'lern in D)
    - Nachweis Sicherung Lebensunterhalt (Ablehnung Visa/Aufenthaltserlaubnis im Ausnahmefall).
    - Eheführung im Ausland


    Wie alle wissen müssen ausländische Ehegatten bei Visaantrag zur FZF zu einem Deutschem im Bundesgebiet A1 Kenntnisse nachweisen.
    aber bei "...Nachzug ausländischer Ehegatten zu EU-Bürgern, die im Bundesgebiet leben, kein Nachweis von Deutschkenntnissen notwendig..." dank Europarecht. Diese Inländerdiskriminierung soll nun zumindestens aufgeweicht werden.

    Quelle: http://www.migazin.de/2012/09/05/bverwg-ehegattennachzug-deutschen-ehe-ausland-fuehren/


    In diesem Kontext gab es ein Grundsatz-Urteil des BVerwG (4.9.12, Az.: 10 C 12.12)im September letzten Jahres also noch relativ frisch,
    sowie eine Anfrage im Bundestag durch die Linken, wie unsere Regierung zu diesen Dingen steht.


    Darin werden auch andere interessante Aspekte angesprochen:


    "In einem orbiter dictum hob das BVerwG von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt noch eine weitere seit 2007 geltende Regelung auf: Die Verweigerung des Ehegattennachzugs zu Deutschen darf ab sofort nicht mehr im Ausnahmefall mit der Begründung untersagt werden, dass der Lebensunterhalt der Betroffenen nicht aus eigenen Mitteln gedeckt sei. Von Deutschen darf grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie ihre Ehe im Ausland führen oder auf eineheliches Zusammenleben verzichten, weil ihnen Artikel 11 des Grundgesetzes(GG) ein Recht zum Aufenthalt in Deutschland vermittelt."

    Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711441.pdf


    Weiter heisst es, das "..die Bundesregierung davon ausgeht das die Bundesländer diese Gesetzeslage umsetzen
    und die Entscheidung des BverwG Eingang in die geltende Erlasslage des Auswärtige Amt diese Dinge gefunden hat".

    Ob das wirklich bereits so geschehen ist, darf wohl bezweifelt werden.
    Von diesen Infos höre ich persönlich zum ersten Mal, sicherlich nicht uninteressant.


    Meine Interpretation der Dinge ist (bin kein Jurist!), mehr Ausnahmen oder Härtefallregeln in Bezug auf den Sprachnachweis
    wegen besagter Inländerdiskriminierung. Ausserdem kann von Deutschen nicht mehr erwartet werden die EHe im Ausland zu führen, sowie die Regelausnahme im Aufenthaltsgesetz, das ein Visa versagt wird mit Hinweis auf Sicherung des Lebensunterhaltes komplett entfällt bzw. auch nicht rechtens ist. Eine verbindliche Einschätzung überlasse ich dann den Rechtsexperten.


    Aber vielleicht kann die ganze Geschichte dem ein oder anderen rechtlich oder auch nur informell bereits helfen, grade in BEzug auf vorherige Threads wo Leute Probleme mit diesen DIngen hatten.

    bei mir und meiner Verlobten steht die Heirat in circa 2 Monaten an, im schönen Odessa.


    Der bisherige Verlauf rein sachlich im Schnelldurchlauf:
    Heiratsantrag vor einem 1/2 Jahr gemacht, direkt zum Standesamt Odessa und Standesamt Köln Info eingeholt welche Dok's nötig sind. 1 Monat später hat mein Schatz den obligatorischen Sprachkurs für A1 angefangen, und per Dezember erfolgreich beendet. Zwischendurch alle Dokumente für mein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) in der Ukraine besorgt, Mutter meiner Verlobten hat dann alle Originale bei Deutschlandbesuch zu mir geschickt. Schlussendlich alles bei einer Übersetzerin in Deutschland nach Iso Norm übersetzt (eingescannt + email hin, zurück per email vorabcheck, Korrekturen und dann final per Post).


    Mit allen Papieren beim ortsansässigen Standesamt zum Check vorstellig, eine kleine Nachbesserung bei der Persönlichen Erklärung war notwendig (da eine Vorehe bei meiner Verlobten) und fertig.
    Mission Ehefähigkeitszeugnis = accomplished.


    Nächster Schritt, Reise nach Odessa nächsten Monat zur Anmeldung der Eheschließung und März dann Heirat + mit den Dokumenten direkt Visa zur Familienzusammenführung in D bei Botschaft in Kiev beantragen :3


    Zeitaufwand seit Antrag.: 6 Monate. (je nachdem wie fix man an die Dokumente kommt gehts auch in 1-2! aber insgesamt zieht es sich zumeist eh wegen dem A1 Sprachkurs).
    Kosten für alle Übersetzungen und Dokumente.: ~250 EUR
    Notwendige Dokumente fürs EFZ (individuell verschieden!).: D: Ausweis, Geburtsurkunde, Meldebescheinigung. UA: Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, Eheregisterauszug, Aufenthaltsbescheinigung, Pass, notarielle + pers. Erkl. über Familienstand + Vorehen.


    Die Entscheidung für Heirat Ukraine > Heirat Deutschland fiel auch nachdem klar wurde, das das Kölner Standesamt keine Apostillen auf den Urkunden sehen wollte (wie im anderen Thread beschrieben, ein echter Glücksfall!).
    Hauptgrund war aber die gegebene Visapflicht für Ukrainische Verwandte/Freunde wenn sie zur Hochzeit nach D kommen wollen.

    Mit Sicherheit weiß der Notar dass was drinn stehen muß da brauchst du dich nicht kümmern...


    hm ja das dachte ich auch zuerst, aber hier ist dennoch Vorsicht angebracht.
    Der Teufel steckt hier im Detail.


    In meinem konkreten Fall haben mein Schatz (Ukrainierin) und ich die Dokumente in der Ukraine beim Notar angefertigt.
    Aber der Knackpunkt war, meine Verlobte ist geschieden. War bereits einmal verheiratet.


    Zwar hat meine Verlobte sowohl in der notariellen als auch persönlichen Erklärung angegeben "bin nicht verheiratet, geschieden",
    und als Beweis "das kein Vermerk im Inlandspass verzeichnet ist", wo unter Familienstand mal gar kein Eintrag ist, nicht ledig, nicht verheiratet oder geschieden (auch eine Ukrainische Eigenart). Aber jetzt kommts, trotz dieser Erklärung und allen weiteren Dokumenten, Auszug Eheregister, Scheidungsurkunde etc. wo überall nur diese eine Vorehe ersichtlich ist, hat mein deutsches Standesamt gemeckert und Nachbesserung gefordert mit der Begründung.:


    Es muss in der Erklärung in diesem Fall geschrieben sein, daß genau EINE Vorehe bestand. Denn Sie hätte ja theoretisch in einem anderen Land eine Ehe gehabt haben können über die die Ukrainischen Dokumente nichts vermerkt haben, oder immer noch haben etc.


    Da der ukrainische Notar das so nicht bescheinigen wollte/konnte habe ich mich dann schlussendlich mit meinem Standesbeamten auf eine neue persönliche Erklärung verständigt wo eben jene Formulierung drinne ist.


    tl;dr.:
    beim zuständigen Standesamt haarklein die genauen Satzmerkmale und notwendigen Formulierungen erfragen die akzeptiert werden und nicht auf den Notar verlassen, besonders wenn Vorehen vorhanden waren.

    yap hatte ich auch gelesen Marco, aber da muss man ein bissel pedantisch sein:


    Zitat

    "An verschiedenen Sprachlernzentren in den Regionen der Ukraine führt
    das Goethe-Institut einmal im Jahr die Prüfungen B1, B2 und C1 durch.
    Interessenten für die Prüfungen Start Deutsch 1 und C 2 können diese nur in Kiew am Goethe-Institut ablegen."


    sprich: die für das Visa relevante Prüfung zum A1 Zertifikat nur in Kiev ;)

    hm das ist m.E so nicht ganz korrekt. es gibt über das Land verteilt diverse Sprachlernzentren, wo man die Kurse und entsprechende Vorbereitungen(-tests) durchführen kann. Die eigentliche Prüfung für das A1 Zertifikat findet jedoch ausschließlich im Goethe Institut Kiev statt.


    Zitat von der Goethe Seite:
    "Alle Prüfungen finden am Goethe-Institut in Kiew statt."
    http://www.goethe.de/ins/ua/kie/lrn/prf/sd1/de8678366v.htm


    Wäre natürlich viel praktischer wenn das auch in den jeweiligen Städten machbar wäre.. aber ob dann auch der Standart so eingehalten werden kann darf bezweifelt werden.


    Mein Schatz hat jedenfalls auch in den letzten Monaten den Kurs im Sprachzentrum Odessa besucht, ist dann letzte Woche Freitag zum eigentlichen Test brav nach Kiev gefahren und hat mit sehr gut bestanden *Stolz sei* ;)


    ps: wer noch Infos/Tipps zum erfolgreichen Bestehen des Sprachtest braucht, kann sich gerne kurz per PM an mich wenden.


    In der Tat, ich bin mir durchaus bewusst das mein Fall nicht die Regel darstellt, ein bisschen Glück gehört immer dazu.
    Dennoch motiviert es vielleicht den ein oder anderen an dieser Stelle, der eben jene Behördengänge noch vor sich hat :)


    Ob dann ein Hinweis auf das Standesamt Köln und das Apostill-lose Prozedere evtl in Einzelfällen weiterhilft, das muss am Ende jeder selber entscheiden.

    ...Anmeldung der Eheschliessung oder Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mit ukrainischen Beteiligten ohne apostillierte, bzw., früher legalisierte Dokumente habe ich in 10 Jahren lediglich 1 Mal selbst erlebt.
    Alle restlichen Personen, (das sind mehrere Tausend im Laufe der Jahre) mit denen ich selbst zu tun hatte benötigten Apostillen und Legalisierungen.
    Und genauso sind ja auch die Vorschriften.
    Da können sicher auch keine einzelnen Standesamtsmitarbeiter oder Dolmetscher in grösserem Umfang etwas dran ändern...


    nachdem ich mich im Vorfeld ausgiebig hier und in anderen Foren schlau gemacht hatte und ebenfalls fest von einer Apostill Pflicht bei den Dokumenten für mein EFZ ausgegangen war, bin ich dann extrem überrascht worden, als mir meine Kölner Standesbeamtin gegenteiliges bescheinigt hat.


    Musste auch 2mal schauen und 3mal nachfragen um sicher zu gehen, unterm Strich ist es aber in meinem Fall defacto tatsächlich so,
    das ich als Deutscher und meine Ukrainische Verlobte bald in Odessa heiraten werden - für mein EFZ waren keine Apostillen auf den Ukrainischen Dokumenten notwendig.