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Wir haben einen Ehevertrag, ist aber schon einiges her seitdem ich mich damit beschäftigte. Prinzipiell ist es so, dass der Ehevertrag dort anerkannt werden muss, wo die Scheidung ausgesprochen wird. Und das ist meistens dort, wo man gemeinsam lebt.
Folgedessen tust du dich einfacher, direkt bei einem deutschen Notar den Ehevertrag zu machen. Der kennt deutsches Recht und bewart dich auch davor, einen zu einseitigen Vertrag zu machen! Der ist dann nämlich ganz schnell ungültig.
Bei Gütertrennung wird übrigens der Rechnungsbetrag nach dem gemeinsamen Besitz berechnet. Bei 100k€ sind das schon 4stellige Beträge.
Wenn deine Frau deutsch kann (am besten mit Zertifikat B2 oder besser), dann geht es auf deutsch. Wenn sie es nicht kann dann muss auch noch ein Übersetzer her. Alle müssen verstehen, was dort geschrieben ist. Zur Not geht aber auch Englisch.
Übrigens kann man im Ehevetrag auch eine Rechtswahl treffen. "Für unsere Ehe gilt ukrainisches Recht" oder "Für unsere Ehe gilt deutsches Recht". Dann gelten halt alle Vor- und Nachteile. Selbst deutsche Gerichte würden dann ukrainisches Recht für die Scheidung anwenden! (Stichwort war wohl Rom-2 oder sowas.) Wenn du aber ukr. Recht nicht kennst, dann kann das nach schnell hinten losgehen
Und wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder der Sozialstaat einspringen soll, dann kennen die deutschen Richter eh keine Verträge mehr!
Prinzipiell spricht also nichts dagegen, den Vertrag in UA zu machen. Mit Übersetzung oder einer Sprache, die beide sprechen. Landet es dann aber bei einem deutschen Richter, der ein zu großes Ungleichgewicht erkennt, dann hat es sich erledigt. Und ob euch ein ukr. Notar gut beraten wird wage ich zu bezweifeln.