Beiträge von alex0001

    Kompliziert, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Apo..ähh..Anwalt!


    Wir haben einen Ehevertrag, ist aber schon einiges her seitdem ich mich damit beschäftigte. Prinzipiell ist es so, dass der Ehevertrag dort anerkannt werden muss, wo die Scheidung ausgesprochen wird. Und das ist meistens dort, wo man gemeinsam lebt.


    Folgedessen tust du dich einfacher, direkt bei einem deutschen Notar den Ehevertrag zu machen. Der kennt deutsches Recht und bewart dich auch davor, einen zu einseitigen Vertrag zu machen! Der ist dann nämlich ganz schnell ungültig.
    Bei Gütertrennung wird übrigens der Rechnungsbetrag nach dem gemeinsamen Besitz berechnet. Bei 100k€ sind das schon 4stellige Beträge.


    Wenn deine Frau deutsch kann (am besten mit Zertifikat B2 oder besser), dann geht es auf deutsch. Wenn sie es nicht kann dann muss auch noch ein Übersetzer her. Alle müssen verstehen, was dort geschrieben ist. Zur Not geht aber auch Englisch.


    Übrigens kann man im Ehevetrag auch eine Rechtswahl treffen. "Für unsere Ehe gilt ukrainisches Recht" oder "Für unsere Ehe gilt deutsches Recht". Dann gelten halt alle Vor- und Nachteile. Selbst deutsche Gerichte würden dann ukrainisches Recht für die Scheidung anwenden! (Stichwort war wohl Rom-2 oder sowas.) Wenn du aber ukr. Recht nicht kennst, dann kann das nach schnell hinten losgehen ;)
    Und wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder der Sozialstaat einspringen soll, dann kennen die deutschen Richter eh keine Verträge mehr!


    Prinzipiell spricht also nichts dagegen, den Vertrag in UA zu machen. Mit Übersetzung oder einer Sprache, die beide sprechen. Landet es dann aber bei einem deutschen Richter, der ein zu großes Ungleichgewicht erkennt, dann hat es sich erledigt. Und ob euch ein ukr. Notar gut beraten wird wage ich zu bezweifeln.

    Hauptreiseland ist das Land, wo man nach Plan am meisten Zeit verbringt. Also 14 Tage Italien.
    Wenn ihr nunmal mehr Visum erhalten habt als beantragt, dann könnt ihr es auch nutzen, allerdings werden die Beamten wohl komisch schauen.
    Ich würde euch empfehlen, nicht die kompletten restlichen 16 Tage in einem Land zu verbringen, sondern entweder nur 14 oder 2 Länder draus zu machen.


    Dann noch alle Belege und vor allem Flugtickets aufheben und schon sollte es keine Probleme geben. Nur vielleicht einige unangenehme Fragen an der Grenze, die man ehrlich und konsequent beantworten sollte.

    Übrigens: noch besser wäre ein Urlaub in der Türkei. Kein Visaproblem und wärmer ist es auch. Flüge nach Antalya von Kiew mit Wizzair oder Pegasus von Charkow nach Istanbul.

    Hängt davon ab, wo bei euch das "Problem" war ... Bei uns lief es gut und seitdem heißt es von anderen, dass weniger Unterlagen verlangt werden. Gehaltsnachweise sind wohl im Gegensatz zur deutschen Botschaft entbehrlich. Andererseits geht die polnische Botschaft und vor allem Grenzkontrolle wohl verstärkt gegen "gekaufte" Visa vor. Auf deutschen Druck, weil viele Leute polnische Visa nehmen und nach DE reisen. Diese werden dann entweder gar nicht erst gegeben oder noch schlimmer, die Leute werden an der Grenze abgewiesen.


    Allerdings klappt das mit der Vorlaufzeit wohl nicht. Im Sommer sind es gerne mal 2 Monate. Und man muss das Visa an einem bestimmten Tag abholen. Man kann es nicht liegenlassen und dann irgendwann mal abholen. Mindestens 2x muss man also nach Kiev oder zum Konsulat. Wie gesagt, einmal mit Kurier wenn man einen vertrauenswürdigen erwischt.


    Unter diesem Aspekt lohnen sich die Reisen über ein Reisebüro. Da macht das Reisebüro alles.

    Also meine Frau meinte, dass sie alles gebucht hat, damit nur ihr Name auftacht. Hab ich wohl verdrängt ...
    Das war Mitte 2011.
    Den Kurier haben wir nie benutzt, da meine Jetzt-Frau in Kiev wohnte und "mal kurz" vorbeigehen konnte.

    Wo es polnische Konsulate gibt kann ich jetzt auch nicht sagen. Meine Frau meinte eben aber, dass die Polen kaum noch Unterlagen sehen wollen für das Schengenvisum. Die Ablehnungsquote ist also wohl relativ gering. Man muss aber einmal hin, um das Visum zu beantragen. Den Pass kann man sich danach für geringes Entgeld zuschicken lassen mit einem Kurier. Zumindestens vor der deutschen Botschaft stehen genügend Leute, die das anbieten.


    Das zweite Schengenvisum meiner Frau ging auch nach Polen. Wir haben uns in Kattowitz getroffen und sind dann mit dem Bus nach Krakow gefahren. Ich habe für sie den Flug gebucht und auch die Hotels. Eine Verpflichtungserklärung war nicht notwendig. Dann noch eine englischsprachige Einladung mit den geplanten Urlaubsdaten von dir dazu und los gehts.


    Wenn dann Urlaubsplan und beantragtes Visum zusammenpassen (also nicht 5 Tage Urlaub schreiben und 90 Tage Visum haben wollen!), dann halte ich das Risiko für gering. Ich habe Flüge und Hotels immer vorher gebucht und bezahlt. Im Zweifelsfall ist das Geld natürlich weg wenn es dann doch abgelehnt wird.


    Und sülz noch was davon, dass du ihr unbedingt Danzig und die Ostsee zeigen willst ... dann freuen sich die Polen ;)

    Und immer wieder dieser Vorschlag mit dem Kaufen von Visa. Warum nicht einfach legal bleiben?
    Wohnt sie in Kiev kann sie auch mit Wizzair für wenig Geld nach Kattowitz fliegen. Wenn sie einen Job hat und genügend Geld, dann geht das ohne weiteres als Urlaub durch und sie bekommt dann ein Schengenvisa von Polen. Hotels etc. müsst ihr halt dann privat buchen statt über ein Reisebüro.

    Wenn die Frau studiert hat gibt es wohl zumindestens die Möglichkeit, die Zeit des Studiums auf die deutsche Rente anrechnen zu lassen. Für Kinder gibt es die 3 Jahre Erziehungszeiten. Bis meine Frau in Rente geht gibt es vielleicht auch ein Sozialabkommen mit der Ukraine.
    Viele andere Möglichkeiten kenne ich nicht und die BfA darauf angesprochen haben wir auch noch nicht. Das machen wir dann nächstes Jahr.


    In D hilft sonst wohl wirklich nur, alle staatlichen Förderungen mitzunehmen. Aber nur wenn der Rentenbetrag dann absehbar über der Sozialhilfe liegt. Sonst hat man umsonst gespart. Viele heutige Minisparer werden in 20/30/40 Jahren noch ganz dumm aus der Wäsche schauen.

    Glaubt mir, so schön ist das nicht als das ich dort privat freiwillig hin fahren würde.

    Ja du hast Recht. Das Problem ist aber wie üblich: das glaubt man erst, wenn man es gesehen hat. Vorher haben viel den Traum von den "kultivierten Briten". Und diesen Traum kriegt man aus den Köpfen nur schwer raus.
    Dass man dann für Mist viel Geld und Mühe investiert hat ist hinterher nur noch nebensächlich ;)

    Du must gar nichts. Ein Blick ins Gesetz reicht: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28 letzter Absatz. An dem Satz kommt die ABH nicht vorbei und es gibt auch nichts falsch zu verstehen oder auszulegen!


    Die ABH könnte auch Probleme machen, wenn sie euch vorwirft, dass ihr eine Scheinehe führt. Das ist aber schwierig, denn sie hat das Heiratsvisum schon genehmigt. Damit habt ihr eigentlich auch Vertrauensschutz. Das jetzt zu ändern setzt neue Erkenntnisse voraus.


    Als Ehepartner einer/s Deutschen sollte er 3 Jahre AE bekommen. Davon kann die ABH abweichen, wenn sie Gründe hat, von einer Scheinehe auszugehen. Im Zweifelsfall müsste sie das aber belegen. Nachdem ich bei der ABH etwas Stress gemacht hatte, wollte man sich darüber wohl nicht streiten. Meine Frau hat also 3 Jahre bekommen.


    Nach der Hochzeit geht ihr zur ABH und zeigt die Eheurkunde und beantragt die AE. Gleichzeitig könnt ihr auch eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Ich glaube, mit der darf dein Mann dann auch arbeiten (10€).


    Als Deutsche(r) (ohne Exmann und Kinder ...) musst du keine Gehaltsnachweise abgeben. Im Zweifelsfall an die Aufsichtsbehörde wenden! Hat bei uns super geklappt.


    Übrigens kann dein Mann zum Integrationskurs verpflichtet werden. Den muss er dann in 2 Jahren machen, auch mit Job. Manchmal wird versucht mit diesem Vorwand, die AE auf 2 Jahren zu beschränken. Da wird es dann schwer.

    Ganz schwach zu erkennen ist "Anzahl der Einreisen" und dahinter "MULT". Da kann stehen "1", "2" oder "MULT".


    Mit 1 darf man einmal ein- und ausreisen, mit 2 zweimal und mit MULT so oft man will. Und ein D Visum gilt auch für alle Schengenländer. Damit kann man also auch seine Hochzeitsreise direkt nach dem Standesamt im Ausland machen. Auch außerhalb von EU denn man kann mit dem gleichen Visum wieder einreisen.
    Das Ausstellen des eAT dauert ein paar Wochen. Würde bei euch tatsächlich nur eine Einreise stehen, dann wäre ja keine Hochzeitsreise ins Ausland möglich.

    Du kannst es bei Gelegenheit ja mal einscannen und die persönlichen Daten schwärzen. Ich kann es fast nicht glauben, dass das so draufsteht. Eine derartige Regelung würde ja schon gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen (Die Würde des Menschen ist unantastbar).


    Bei einer Abschiebung bekommt sie einen Eintrag ins SIS. Damit bekommt sie die nächsten Jahre kein Visum mehr für irgendeinen Schengenstaat. Damit wäre sie praktisch zur Heirat erpressbar.


    Einer freiwilligen Ausreise ist prinzipiell immer Vorrang vor einer Abschiebung zu geben. Schon alleine weil die ABH den Stress nicht will.


    Für die Ausreise gibt es zwar auch Grenzübertrittsbescheinigungen aber ich glaube die sind nicht schengenfähig. Damit müsste sie zwingend aus Deutschland fliegen, obwohl man viel billiger mit dem Bus fahren kann.

    Naja, kann so nicht ganz richtig sein. Mit einem nationalen Visum muss man nicht zwingend einen Aufenthaltstitel beantragen sondern kann auch einfach wieder ausreisen. Auf dem Landweg natürlich auch durch andere Schengenstaaten. Daher ist die Auskunft, dass man nur einmal durchreisen darf und nicht mehr, sicherlich falsch.
    Man stelle sich vor, die Verlobte kommt, zerstreitet sich und heiratet nicht und DARF dann nicht mehr ausreisen aber bekommt auch keine AE ...


    Ein nationales Visum ist "schengenfähig" und berechtigt zu Reisen und Aufenthalten von 90 Tagen in 6 Monaten in allen Schengenstaaten. FZF-Visa und eigentlich auch Heiratsvisa werden auch als Multivisa ausgestellt. Welchen Zweck hätte der Eintrag MULTI wenn man es dann doch nur einmal nutzen darf ...
    Lediglich bei Single-Entry-Visa wäre die Aussage richtig, denn mit der Einreise nach Deutschland ist rechtlich aus dem Schengenraum ausgereist und darf dann nicht wieder einreisen.

    es ist mir schon klar, dass diese Sonderregelung nach § 39 Nr. 3 AufenthV auch im Moment nur dann greift, wenn die Partnerin das A1- Niveau schon mitbringt ... und eben nicht nach der Heirat in D die ersten Wochen nutzt, um sich rudimentäre Kenntnisse anzueignen. Dann hatte die Frau die Anspruchsvoraussetzungen genau in dem Moment nicht.

    Weil ich gerade darüber gestolpert bin: http://www.verwaltungsvorschri…-MI3-20091026-SF-A001.pdf Seite 170 Punkt 30.0.10
    Die Idee, sie könnte in Deutschland A1 machen und deshalb §39 nutzen ist damit vom Tisch.

    Plus die Übersetzungen von Inlandspass und Geburtsurkunde! Plus den Auszug aus dem Familienstammbuch (oder wie das heißt). Plus die eidesstattliche Versicherung beim Notar, dass sie nicht verheiratet ist.
    Und so ganz ohne Familie wollte ich auch nicht heiraten. Also müssen die auch Zeit haben für Zeremonie und Feier. Für ihre Familie mussten Flüge und Hotels organisiert werden.


    Meine Frau hat am Mitte Dezember den Antrag abgegeben und Anfang Febraur kam der Anruf. Dazwischen war überall Weihnachtsurlaub und noch ein paar kleine Probleme mit der ABH. Also 6 Wochen etwa wobei sie davon 4 bei mir war. Einziger Nachteil: sie durfte nicht arbeiten.

    Weiß nicht. Vielleicht mal mit der ABH verhandeln aber die Chancen sind gering. Der Anspruch würde ja bei der Tochter entstehen und da kann so leicht niemand bürgen.


    Das einzige was wirklich helfen würde wäre ein zusätzlicher Job. Also entweder ein Job für ihn, so dass insgesamt mehr Gehalt da ist. Allerdings muss der dann auch als sicher eingestuft werden und das ist meist erst nach der Probezeit der Fall.
    Oder ein Arbeitsvertrag für sie, dann wird das von ihr erzielte Gehalt mit angerechnet selbst wenn sie noch nicht arbeitet.
    Aber beides ist schwierig.

    Siehe http://www.bverwg.de/entscheid…php?ent=040912U10C12.12.0 Leitsatz 1. OK, war nicht das BVG.


    Wir haben auch in DK geheiratet und es war wirklich einfacher, schneller und billiger. Wobei wir es jetzt gar nicht so eilig hatten, aber auch wenig Stress wollten. Aber wie gesagt, meine Frau ist ein paar Tage später sowieso ausgereist, weil sie noch ein paar Dinge zu erledigen hatte. Ein direktes hierbleiben war gar nicht erforderlich. Und mit dem dann noch gültigen Schengenvisa ist sie 1 Woche später wieder zu mir gekommen zu Weihnachten.