Beiträge von alex0001

    Der Link oben bestätigt noch einmal, dass ein Gehaltsnachweis bei deutschen Ehepartnern nicht notwendig ist. Hilft dir aber erstmal nichts, wenn es doch verlangt wird. Dann heißt es protestieren oder doch abgeben.


    Übrigens: Heiraten darfst du wann, wen und wo du willst. Erst beim Zusammenleben wollen fangen dann die Probleme an.


    Ich darf mir aussuchen, ob Höchstbeitrag GKV oder PKV. Natürlich sind die Leistungen in der PKV besser.
    Aber nicht zu vergessen:
    - ab 55 gibt es praktisch keinen Weg mehr zurück
    - ab einem bestimmten Alter ist man seiner Versicherung ausgeliefert und kann kaum noch wechseln
    - keine kostenlose Mitversicherung von Frau und Kindern
    und vor allem: um die Verträge zu verstehen muss man Arzt UND Anwalt sein. Rechtlich kann ich noch mithalten, aber bei den medizinischen Sachen nicht mehr. Zum Beispiel ist die Unterscheidung zwischen Hilfsmittel und ... (hab den Namen vergessen) wichtig. Klang fast gleich, ist es aber nicht. Mir war es zu riskant.


    Jetzt ist meine Frau in der Familienversicherung und zahlt nichts. Und wird von mir erstmal zu allen Impfungen und Ärzten geschleift.


    Andererseits: ich hätte in den letzten Jahren natürlich auch 20.000€ an Beitrag gespart in der PKV. Davon könnte man im Fall das Fälle ganz schön lange Behandlungen und ihre Beiträge bezahlen.

    Autsch. Na ich weiß warum ich nicht in der PKV bin ;)


    Zu deinem ersten Post: aus Sicht der ABH hast du KEINE EU-Staatsbürgerschaft! Aus Sicht der Botschaft ... wer weiß. Ich wollte meiner Frau damals die Diskussion in Kiev ersparen und habe ihr einfach alles mitgegeben. Auch wenn ich schon wusste, dass es wohl nicht verlangt werden darf. Und die Angestellte hat es auch genommen.
    Eine Diskussion über die rechtlichen Grundlagen zwischen Angestellten und meiner Frau wollte ich ihr nicht zumuten.


    Du könntest auch bei der ABH nachfragen, wie sie dazu stehen. Das wäre dann der nette Weg.

    Tja, dumme Situation.


    Laut deinem Profil bist du "Finance Director". Hört sich ja nicht so schlecht an. Wenn du schon seit ein paar Jahren recht gut verdienst - also mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, dann würde ich mich nicht verrückt machen lassen und kündigen, wenn du denn willst. Du kannst in der Situation immer argumentieren, dass du schon bald einen neuen guten Job finden wirst.


    Schon rein aus Prinzip würde ich eine solche Entscheidung mir nicht von der ABH diktieren lassen. Aber zur Not musst du halt ein bisschen Stress machen.

    Also ob aus Sicht der Botschaft du EU-Bürger bist oder nicht ist ja eigentlich egal. Die Botschaft schickt die Unterlagen sowieso zur ABH. Und aus deren Sicht bist du NICHT EU-Ausländern sondern Inländer! Die EU-Bürger haben deutliche Privilegien - du in anderen Ländern übrigens ebenfalls.


    Deine Verlobte hat doch das Visum schon beantragt. Die Zettel sind doch schon abgegeben oder? Die Botschaft fordert nichts mehr nach, nur noch die ABH von dir.


    Fragen darf sie natürlich immer, aber einen Anspruch hat die ABH nur in den beschriebenen Fällen. Aber wie gesagt, beim Heiratsvisum bin ich mir nicht 100%ig sicher. Hättet ihr schon geheiratet, dann wäre die Sache klar.


    Hast du schon gekündigt? Wenn nicht, dann ist es doch auch wieder egal. Deine Personalabteilung füllt es aus, du gibst es ab und kündigst dann. Das kriegt eh keiner mit.

    Die Zeile bei der deutschen Botschaft heißt "nur für Partner in Deutschland, die keine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen". Tja, sind da nun Deutsche mit drin oder nicht??? Such mal nach dem Begriff "Inländerdiskriminierung", dann siehst du, dass das gar nicht so einfach zu beantworten ist.


    Wie erwähnt mag es bei Heiratsvisa ein bisschen anders sein. Sie muss ja auch eine Krankenversicherung und genügend Geld oder eine VE für die Zeit bis zur Hochzeit nachweisen.


    Es gibt einen erwähnten Sonderfall, für den tatsächlich Gehaltsnachweise verlangt werden dürfen. Aber ich habe nie ein Urteil gesehen, dass das gerichtlich bestätigt. Der Sonderfall ist, wenn du für jemanden (vor allem Kinder oder Exfrauen) unterhaltspflichtig bist. Wenn du dann auch noch eine Ausländerin nach Deutschland holst und für auch noch unterhaltspflichtig wirst, dann bekommen die anderen ja weniger. Wenn die dadurch (höhere) Sozialleistungen bekommen würden, dann soll man deine Frau nicht nachziehen lassen.


    Früher gab es auch noch den Sonderfall, wenn man dir das Leben in ihrem Land zumuten könnte. Dann darf sie nicht kommen und hier Sozialleistungen beziehen. Dies betraf vor allem Doppelstaatler. Nach einem aktuellen Urteil wird das aber nur noch dann gemacht, wenn deine Frau eine Gefahr für die Gesellschaft ist.


    In allen anderen Fällen darf der Gehaltsnachweis nicht verlangt werden. Auch dann nicht, wenn du/sie/beide von Hartz4 leben werden.


    Aber du musst dich entscheiden! Entweder hast du kein Problem mit der Datensammelei oder du hast. Entweder du beschwerst dich oder nicht.


    Übrigens waren nach meiner Beschwerde über den Wohnraumnachweis (vom Vermieter auszufüllen) auch keine Rede mehr von Gehaltsnachweisen.

    Die Gehaltsnachweise stehen auf der Liste der Dokumente, die man bei der Botschaft abgeben soll - und macht es nicht legaler.


    Bei den Gehaltsnachweisen sieht man, wie viel du verdienst. Aber wenn man prüfen möchte, ob du deine Frau versorgen kannst, dann ist das nicht das einzig wichtige. Wichtiger ist, ob du nicht gleich morgen entlassen wirst. Du musst also ungekündigt sein und bereits außerhalb der Probezeit. Das wird von der Personalabteilung dann dort eingetragen.
    Entgegen meiner Erwartungen ging das auch ganz fix. 2 Tage später lag es im Briefkasten - und liegt immer noch im Ordner, da ich mich geweigert habe, es abzugeben.


    Die sogenannte Lebensunterhaltssicherung ist wichtig bei einem Ehegattennachzug zu einem Nicht-EU-Ausländer. Bei Nachzug zu einem Deutschen darf es im allgemeinen keine Rolle spielen und auch nicht verlangt werden. Von einigen Spezialsituationen mal abgesehen.

    Wir sind auch gerade in der Phase - allerdings in Stuttgart. Meine Frau hat gestern ihr Visum (nach der Heirat) abgeholt und wartet jetzt bei ihrer Mutter noch bis Montag auf den Rückflug.


    Die Regeln sind vermutlich etwas anders für ein Heiratsvisum und ein Ehegattennachzug.


    Die ABH wird dich mit Sicherheit anschreiben. Eigentlich bräuchte sie es nicht, denn alle nötigen Unterlagen wurden ja schon eingereicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie dich nicht sehen wollen - ansonsten könnte ja jeder in Kiev alles mögliche beantragen.


    An mich kam dann ein Brief mit allen möglichen Unterlagen. Gehaltsnachweis, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Bescheinigung vom Vermieter, Mietvertrag, Scheidungsurteile und eine Auflistung meiner monatlichen Kosten. Interessanterweise wollte man KEINE Bestätigung, dass wir tatsächlich zusammenziehen wollen. Kurz zusammengefasst: so ziemlich alle Unterlagen werden illegal verlangt, alles unnötig.


    Ich habe mich dazu entschieden den Datenschutzbeauftragen einzuschalten. Der wird der ABH mal etwas auf den Zahn fühlen.


    Dein Problem: auf ein Heiratsvisum besteht im Gegensatz zum FZF-Visum kein rechtlicher Anspruch oder zumindestens nicht so 100%ig. Du kannst dir dann also überlegen, ob du mitspielst oder nicht. Und vielleicht ist Düsseldorf auch gar nicht so schlimm wie hier.


    Mit ein bisschen Stress machen war die reine Bearbeitungszeit dann auch unter 2 Wochen.


    Bei einigen Paaren gibt es dann auch eine zeitgleiche Befragung. Abhängig von dir als Typ kannst du in die Offensive gehen und schon mal hingehen und fragen was sie noch alles wollen. Dann wissen sie gleich, dass du dich für deine Frau einsetzt. Uns hat man das erspart weil wir direkt zu zweit dort waren. Übrigens kannst du beim Bundesverwaltungsamt anrufen und fragen, ob der Antrag deiner Frau schon nach Düsseldorf geschickt wurde.


    Und noch ein Tipp am Rande: wenn sie eine Befragung wollen, dann kannst du (hinterher) die Frage stellen, wieso das angeordnet wurde. Das wäre für mich durchaus mal interessant die Begründung zu erfahren. Pauschale oder zufällige Befragungen sind nämlich ebenfalls illegal.

    Hallo, wir hatten damals nur einen Screenshot von Skype und einen meines Mailprogramms eingericht. Ich habe alle Mails von ihr in einen Ordner geschoben und unten stand dann, dass es knapp 3000 Mails zusammen waren - und das hab ich dann in die Einladung geschrieben (plus Unterschrift)


    Bei Skype ebenfalls nur einen Screenshot mit einer Unterhaltung.


    Dazu noch Einreisestempel nach UA aus meinem Pass und gut war's.

    Es macht aber wenig Sinn darüber weiter zu diskutieren, weil DE keine doppelte Staatsbürgerschaft hinnimmt. Das ist eine viel höhere Hürde.

    Das ist wohl so nicht ganz richtig. Deutsch geborene Kinder, die durch Geburt zusätzliche Staatsbürgerschaften erwerben, können diese nach deutschem Recht lebenslang behalten.


    Die Optionslösung, bei der sich die Kinder dann bis 21 entscheiden müssen, gilt nur für Kinder ausländischer Einwohner in Deutschland.

    Dann ist das bei euch entweder lange her oder ihr habt Glück gehabt.


    Vor einigen Jahren hat man es für Trauungen im Ausland doch eindeutig geklärt: wer aus dem Schengen-Ausland nach Deutschland einreist und eine Aufenthaltsberechtigung haben will, der ist mit dem falschen Visum eingereist ... und Ende der Diskussion. Wer es doch macht wird abgewiesen, ausgelacht oder ausgewiesen - oder mehreres davon.


    Bei Trauungen in Deutschland ist es schwieriger. Hier kann es ja tatsächlich sein, dass man erst NACH der Einreise auf die Idee mit der Heirat kommt. Für Ukrainer/innen braucht man aber den Ersatz für das Ehefähigkeitszeugnis. Also eine eidesstattliche Erklärung beim Notar.


    Wurde dieses Dokument aus der Ukraine mitgebracht --> Ehe nicht plötzlich in Deutschland geplant --> Straftat
    Beim deutschen Notar --> erstmal einen Notartermin bekommen.


    Und mehr als 90 Tage in Stück in Deutschland bleiben ist auch verboten. Von "plötzlicher" Entscheidung ohne jede Vorbereitung bis Trauung also nur 90 Tage Zeit.


    Dann bleibt da noch die Zustimmung vom Oberlandesgericht. Bei uns nicht notwendig aber bei Heirat in D schon. Wie lange das dauert kann man nie genau sagen ... 6 Wochen und mehr kann es aber schon dauern - und meine Vermutung ist, dass das Absicht ist! Da man vorher keinen Termin zur Trauung machen kann, sind schomal die Häflte der Tage weg.
    Kurz nach der Genehmigung mit wenig Familie heiraten --> Scheineheverdacht


    Und zu guter Letzt bleibt auch noch die Apostille auf die Geburtsurkunde. Vorher besorgt? --> vorher geplant. Nicht vorher besorgt? Dann muss jemand in Kiev zum ??? gehen und später wieder abholen und nach Deutschland schicken --> kompliziert.


    Es sei denn die AHB fragt Euch beide eventuell, weshalb ihr damals ein einfaches Besuchsvisum zur Eheschließung genutzt habt... Einzig richtige Antwort dann: War damals ein spontaner Entschluss während des Besuchs und war vor bzw. bei Visumantragstellung nicht geplant!


    Möchte den Teufel aber nicht an die Wand malen. Wird schon alles gut gehen!

    Die Heirat in Dänemark ist kein Problem (bisher). Eine Heirat mit einem Schengenvisum ist explizit erlaubt! Selbst des deutsche Standesamt macht da kein Problem.


    Wichtig ist nur, dass man damit keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen kann. Und auch nicht sollte, da dann der Vorwurf "Einreise mit dem falschen Visum" im Raum steht und zur Abschiebung führen kann.


    Daher einfach heiraten, ausreisen, FZF Antrag stellen und gut ist.


    Die Ausrede, die du beschreibst gilt, wenn man doch direkt in Deutschland bleiben will .... und glaubt euch keiner. Schon weil ja auch ein paar Dokumente notwendig sind, die nicht jeder für einen Besuch mitnimmt.

    Huch, viel passiert hier im Thread. Ich denke die wesentlichen Infos hast du schon bekommen.

    Und habt ihr vorher lange gebraucht um die nötigen
    Papiere zu sammeln?
    Und was für Stress gab's bei der ABH, wenn ich fragen darf?

    Nicht sehr lange.
    Wir waren beim Standesamt in Stuttgart wegen der Heirat. Die haben uns dann gesagt, was alles benötigt wird. Dann habe ich das verglichen mit den Informationen aus Dänemark - einmal gelacht und die Heirat in DK angemeldet. Wenn die Familie in Norddeutschland wohnt, dann ist das eh viel praktischer.


    Also am 12.12.2012 geheiratet, am 15.12. gefeiert und dann meine Frau mit Familie wieder nach Kiew fliegen lassen, um das Visum zu beantragen. Zu Weihnachten kam sie dann wieder zurück. Ihr Schengenvisum gilt noch bis 11.2. deswegen ist sie momentan hier. Andererseits MUSS sie Mitte März wieder hier sein, zur Not erneut mit einem Besuchsvisum. Ein Flug für den 4.3. ist schon vor Ewigkeiten gebucht worden - verfällt nun, aber naja war günstig ....


    Wenn man dann noch Weihnachten und unseren Urlaub in Ägypten abzieht, dann bleibt für die Bearbeitung hier nicht viel Zeit. Deswegen war ich Anfang des Jahres bei der ABH und wollte es etwas vorantreiben. Sie haben mir dann gesagt, was sie alles noch von mir benötigen: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen, Wohnraumnachweis vom Vermieter, Mietvertrag, Scheidungsurteile und irgendeine unterschriebene Erklärung.


    Dummerweise habe ich beim Wohnraumnachweis ein paar Probleme. Das habe ich dann der ABH so gesagt und es hier "Ohne Wohnraumnachweis keine Bearbeitung. Ist ihr Vermieter nicht da, dann gibt es ja Fax." usw.


    Also musste ich mich etwas informieren und habe festgestellt, dass der gar nicht verlangt werden darf. Folgedessen mal bei der Fachaufsicht angerufen und mein Leid geklagt. Der Herr hat sich auch sofort für Zuständig erklärt. Nach 3 Stunden kam dann eine Mail "nach Rücksprache geht es auch ohne Verdienstnachweis, Gehaltsabrechnungen und Wohnraumnachweis". Lediglich den Mietvertrag wollten sie noch. In der Erklärung wurden auch alle möglichen finanziellen Dinge abgefragt.


    Nachdem ich mich aber nun eh schon in die Gesetze eingelesen habe, habe ich auch noch festgestellt, dass alles andere ebenfalls zu Unrecht verlangt wurde. Ebenso auch meine Steuererklärung und Gehaltsabrechnung, die meine Frau schon in Kiev abgegeben hatte. Also habe ich dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Mail geschrieben und das Problem geschildert mit der Bitte, die ABH aufzufordern diese Daten zu löschen. Auf Antwort warte ich noch.


    Auf eine Scheinehebefragung haben sie verzichtet. Ich erwarte aber noch Probleme bei der Frage, ob meine Frau zu einem Integrationskurs verpflichtet wird (Unrecht) und der Frage, ob sie 1 oder 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis bekommt (es müssten 3 sein).

    Ein Schengenvisum kann maximal 3 Monate vor geplantem Gültigkeitsbeginn beantragt werden.


    Wenn sie ein Visum ab dem 25.3. haben möchte, dann muss es möglich sein! Das steht auch irgendwo im offiziellen Visa-Handbuch (habe jetzt aber keine Lust es herauszusuchen). Es ist explizit möglich, mit einem Schengenvisum einzureisen und mit dem nächsten auszureisen - aber natürlich nur, wenn das nächste Visum direkt nach dem alten beginnt also keine 3 Tage Pause so wie bei euch.


    Die Auskünfte der ukrainischen Angestellten bei der deutschen Botschaft sind im allgemeinen von bescheidener Qualität. Viel besser: geh auf die Webseite der deutschen Botschaft und schreibe dort unter deinem Namen für deine Freundin. Die Antwort sind oft - aber nicht immer- wesentlich besser.

    Was soll man denn 2 bis 3 Monate vorbeiraten für den Daueraufenthalt in Deutschland? Dann doch lieber kurz verreisen. Und vor allem kann sie noch nach D kommen und schon mal probewohnen. Meistens kann ja der deutsche Partner nicht einfach so lange Urlaub nehmen.


    Bei der deutschen Botschaft in Kiev wird nur ein Stempel in den Pass gemacht, dass das D-Visum beantragt ist. Den Pass hat meine Frau dann gleich wieder mitnehmen können.
    Ich habe in einem anderen Forum aber gelesen, dass es in einigen Ländern aber auch anders gehandhabt wird. Insbesondere wenn es keine Botschaft sondern nur eine Außenstelle gibt und die Visa in einem anderen Land gegeben werden.


    Und es dauert auch nicht unbedingt 2-3 Monate. Meine Frau hat am Freitag den Anruf (nach Deutschland) bekommen, dass sie jederzeit vorbeikommen kann, um das Visum abzuholen. Jetzt haben wir das Luxusproblem, dass ihr Flug nach Kiev erst am 11. Februar ist. Von Köln am Rosenmontag ... na mal sehen ;)


    Beantragt wurde es am 17. Dezember und dazwischen war noch Weihnachten. Allerdings hat die ABH auch mehr Stress mit mri gehabt, als ihnen lieb war :D vielleicht ging es auch deswegen so schnell.

    Bei meiner Frau auf dem Schengen-Jahresvisum steht auch "Besuchs-/Geschäftsvisum" drauf. Glaubst du wirklich, da kann jemand nach einem Jahr nachvollziehen, dass es ein Geschäftsvisum war?


    Und Besuche von 3 Monaten gehen durchaus. Hat meine Frau auch hinter sich.


    Ah - und noch ein Tipp hinterher: Sie muss auch ihre Schengen-Vorvisa betrachten bei der 90-Tage-Rechnung! Hatte sie also vorher ein einfaches Schengenvisum und ist am 1. Oktober eingereist dann läuft der Bezugszeitraum ab da 6 Monate (31. März). Auch wenn sie dann ab 1. November ein Jahresvisum hat.


    Bei unserer Rückkehr aus Ägypten letzte Woche war der Grenzbeamte auch ganz glücklich, dass wir eine Liste mit Ein-/Ausreise und Bezugszeitraum dabei hatten. Sonst hätte er viel rechnen müssen ....

    Naja, immer ruhig mit den Emotionen! Es war sicher nicht so ernst gemeint!


    Abgesehen davon ist es laut Statistik tatsächlich so, dass sich die große Liebe erst nach etwa 6 Monaten Bekanntschaft zeigt. Davor ist der Blick durch die rosarote Brille getrübt ... jeder kennt das.


    Und dennoch, du wärst nicht der erste, dessen große Liebe sich hinterher als abgekartertes Spiel herausstellt. Also den Beitrag von 4neo unter diesem Gesichtspunkt lesen.

    Viele Beziehungen (egal ob binational oder nicht) zebrechen entweder
    a) weil man im Alltag nicht miteinander klarkommt und zu viele unterschiedliche Ansichten herschen
    ODER
    b) weil man sich im Urlaub nichts zu sagen oder verschiedene Vorstellungen hat.


    Wenn du sie in UA besuchst, dann spielt sie den Guide und du hörst interessiert zu und hast noch dazu einen netten Abend ... diese Situationen wird es in 99,9% der Fälle später nicht mehr geben (Siggi ist wohl eine der wenigen Ausnahmen).


    Deswegen sollten ihr auch den Aspekt gemeinsamer Urlaub (außerhalb UA) nicht vernachlässigen! Dort zeigt sich, ob man wirklich miteinander klarkommt. Wir haben neben kurzen Aufanthalten in Istanbul, Krakau, Stockholm und in DE auch einen 5wöchigen Asientrip hinter uns.


    Eine Reise nach Krakau bietet sich übrigens an, denn man kann von Kiev nach Kattowitz (Wizzair) fliegen und dann kurz rüberfahren. Das polnische Touristenvisum ist auch kein Problem.


    Und natürlich muss sie auch mal Deutschland sehen. Deine Wohnung, Freunde etc. Nicht zu vergessen auch: wenn du arbeiten gehst, dann ist sie plötzlich ganz alleine zu hause!


    Zurück zum Visum:
    Die Schaltermitarbeiter in den Botschaften schauen kurz über den Antrag und klicken ein paar Felder im Computer an. Sie selbst DÜRFEN nicht entscheiden (aus rechtlichen Gründen). Es sitzt also immer ein (deutscher) Botschaftsmitarbeiter am Computer und betätigt die "Abgelehnt" oder "Angenommen"-Buttons. Im Allgemeinen folgen sie aber wohl der Empfehlung des Schalters.


    Neben den formellen Unterlagen, die man bei der Botschaft auf den Merkzetteln findet, habe ich meiner Freundin IMMER auch eine in Deutsch geschriebene und unterschriebene Einladung mitgegeben. Außerdem habe ich die Flüge im Voraus gebucht und die Versicherungen gebucht.
    Bei den großen Fluggesellschaften (Lufthansa etc.) erhälst du wohl das Geld auch zurück, wenn der Passagier nachweist, dass er kein Visum bekommen hat. Bzgl. der Versicherung rate ich zu den etwas teureren deutschen Versicherungen! Weit weg bleiben von den Versicherungen, die vor der Botschaft verkauft werden! Im Zweifelsfall musst du das Geld sowieso auslegen und willst du wirklich in UA auf Rückerstattung klagen?! Übrigens haben die auch die Polen ohne weiteres die deutsche Versicherung akzeptiert.


    Ich glaube hier im Forum hat mal eine ukr. Frau geschrieben, dass sich die deutschen Partner um solche Formalitäten kümmern müssen ... weil es die UA Frauen schlicht nicht können ... und leider hat sie mit dieser Aussage sehr recht. Du weißt also schon, was auf dich zukommt ... und das wird auf Jahre so bleiben.


    Und hier komme ich zurück zum Aspekt "mundgerecht". Der Entscheider in der Botschaft sieht den ganzen Tag falsche, fehlende, unzureichende, unglaubwürdige etc. Anträge. Ich denke ein Antrag bei dem sich ganz eindeutig ein Deutscher ordentlich gekümmert hat, wirkt dort wunder. Nicht ganz außer Acht lassen sollte man auch den Aspekt, dass schon in der Einladung klar wird, dass du das Thema kennst und Stress machen wirst, wenn doch abgelehnt wird ;) ... und keiner will freiwillig Stress. Außerdem brauchen deutsche Unterlagen nicht (schlecht) übersetzt werden.


    Also:
    Ort, Datum
    Absender (Du)
    An Visastelle Deutsche Botschaft


    Einladung


    und dann schreiben, warum du sie einlädst, dass alles schon organisiert ist, du alle Kosten übernimmt usw.


    Eine Kopie deines Passes mit den Einreisestempeln nach UA dazu! Ein paar Bekanntschaftsnachweise noch.


    Unterschrift!


    Und zum Schluss noch darauf achten, dass der beantragte Zeitraum zur persönlichen Situation passt. 90 Tage und ein Job - schlechte Idee. 1 Monat während des Semesters - auch schlecht. Na das Übliche halt.

    Na um auch mal etwas positives beizutragen:


    Ihr könnt euch auch in einem neutralen Land treffen, insbesondere Istanbul bietet sich an. Es gibt günstige Flüge von Kharkov nach Istanbul. Das Visum für Ukrainer gibt es für ein paar Dollar am Flughafen. Dann könnt ihr schonmal gemeinsam Urlaub machen. Wir waren Januar 2011 dort. Etwas kalt, aber ansonsten schön und beide haben mal Urlaub zusammen.


    Außerdem hat meine damalige Freundin/jetzt Frau im Februar 2012 ein Multivisum für ein halbes Jahr beantragt (max 90 Tage). Und dabei war sie 29, studierte Germanistin, keine Kinder, keine Immobilie, den Job selbst gekündigt. Und das Ergebnis? Es gab ein Multivisum für ein Jahr :)
    Natürlich hatte sie vorher ein paar einfache Schengenvisa ordnungsgemäß benutzt.


    Mit der hohen und willkürlichen Ablehnungsquote hatten wir also nichts zu tun. Aber etwas Vorbereitung bedarf es schon!
    Erkenntnis: die ukrainischen Foren zu Visafragen sind eine Katastrophe und die Schaltermitarbeiter der Botschaft taugen nichts! Folgedessen muss alles dem deutschen Entscheider mundgerecht aufbereitet werden - und dann klappt es auch.


    Wir mussten nur einmal durch die Remonstration weil statt des beantragten Multi- ein Einzelvisum gegeben wurde.


    Und noch etwas Negatives zum Schluss:
    Eine Verpflichtungserklärung ist kein Pappenstiel! Es handelt sich um eine zeitlich und in der Höhe unbefristete Bürgschaft! Es gibt wohl Fälle, da wurden 6stellige Summen eingetrieben. Überleg die also genau, für wen du die abgibst und wie sehr du ihr (schon) traust!
    Du wärst nicht der erste, dem schöne Augen gemacht werden - um sich dann abzusetzen.