Guten Tag dem Ukraine-Forum!
Meine Lebensgefährtin (geboren, aufgewachsen in der Ukraine; Mutter lebt noch dort) hat die russische und deutsche Staatsangehörigkeit. Sie und Ihre Schwester wären der gesetzlichen Erbfolge nach direkte Erben der mütterlichen Immobilie (Elternhaus). Der mir bekannte Text des ukrainischen Erbrechtes zeigt grundsätzlich keine großen Unterschiede zum deutschen beziehungsweise zum internationalen Erbrecht. Wir haben aber gehört, dass das ukrainische Erbrecht nur für ukrainische Staatsangehörige Gültigkeit hat und somit ein Vererben an "Ausländer", auch wenn es sich dabei um die eigenen Kinder handelt, nicht möglich ist.
Kann hierzu jemand nähere Angaben machen?
Gruß
horstf