Beiträge von AlterSchwede

    Die aktuelle Ausgabe des Spigels (Nr. 9 / 25.2.13) enthält das Titelthema: " Die neuen Gastarbeiter--Europas junge Elite für Deutschlands Wirtschaft".
    Hier wird umfassend beschrieben warum die Zuwanderung von Akademikern aus dem Ausland nach Deutschland so wichtig ist und wie sehr sich Arbeitnehmer und Politik um diese bemühen. Im letzten Abschnitt wird auch auf das Thema Blaue Karte EU und das Visum zur Arbeitssuche eingegangen.
    Ein sehr interessanter Artikel, der bei dem Thema die Unterstützung durch Wirtschaft und Politik hervorhebt.

    Danke erst mal für die ganzen Infos. Ich habe auch neue:
    btw. "AlterSchwede" bedeutet nicht das ich alt bin ;) noch <30
    Die Begründung der Ablehnung seitens der ABH ist, das keine zeugnisse über den Abschluss vorliegen!!!
    Diese wurden aber bei der Botschaft eingereicht und sind schlichtweg nicht mit den anderen Unterlagen an die ABH weitergeleitet worden.
    Das und die Tatsache, dass es sich beim Unterzeichner der VE um ihren Freund handelt hat zur Annahme geführt, dass der § 18c ein Vorwand ist um bei mir zu sein.
    Empfehlung der ABH: Remonstration mit Schilderung des Vorgangs + nochmaliges Nachreichen der Zeugnisse. Das Ganze mit Kopie an die ABH (Ich hoffe die Botschaft reicht es diesmal 1 zu 1 durch)
    Bewerbungen wurden auch vor Monaten schon geschrieben. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen mussten wir leider absagen. Die ABH bittet um ein Liste der kontaktierten Unternehmen.
    Der Abschluss ist bei ANABIN mit H+ (höchste Stufe) eingestuft.

    Das ist der Fall. Man hat sie in der Botschaft in der Tat nach mir und anderen Personen befragt und sie dazu gedrängt eine ander Form des Visums zu beantragen (Schengenvisum), was sie aber abgelehnt hat, da sie eine enorme Anreise auf sich nehmen muss und der Grund nunmal primär die Arbeitssuche ist.
    Wieso zählen denn Vermutungen mehr als Fakten?

    Hallo liebe Leute,
    meine Freundin hat heute nach 11 Wochen die Ablehnung ihres Antrages für ein Visum nach § 18c erhalten. Hier geht es um eine 6 monatige Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsplatzsuche für Hochqualifizierte. Voraussetzung ist: Sicherung des Lebensunterhalts und ein anerkannter Hochschulabschluss.
    Lebensunterhalt war durch meine Verpflichtungserklärung gesichert und der Hochschulabschluss ist beglaubigt und durch Anabin bestätigt.
    Desweiteren haben wir eine Versicherungsbescheinigung und ein ausführliches Motivationsschreiben beigefügt.
    Grund der Ablehnung:
    "Sie konnten Ihre Pläne glaubhaft und schlüssig darlegen (!!!kein Schreibfehler meinerseits!!!) so das massive Zweifel bestehen, dass Sie den geplanten Aufenthalt tatsächlich in erster Linie zur Arbeitssuche nutzen werden. Das durch § 18c AufenthaltG eröffnete Ermessen war damit zu Ihren Ungunsten auszuüben"


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht mit dem Paragraphen? Oder kennt/jemand den wahren Grund der hinter dieser Entscheidung steckt.
    Ich sehe sie/uns hier im Recht, da wir alle Punkte des Gesetzes erfüllt haben und dieser § ja gerade geschaffen wurde um Fachkräfte, speziell mit naturwissenschftlichem Hintergrund und IngenieurInnen (das ist sie) nach Deutschland zu holen, um unserem Fachkräftemangel entgegen zuwirken.
    Übrigens ist ein EU Gesetz in Vorbereitung, nach dem die Ausländerbehörde in Zukunft auch bei Anträgen über 3 Monate Arbeitssuche nicht mehr zustimmen muss.


    Vielen Dank schon mal für alle Beiträge!