Beiträge von hui3008

    Naja, ein Visum bedeutet ja nicht gleich das man in Deutschland beim Sozialamt Vollverpflegung beantragen kann.


    Dann werden sich halt ein paar mehr illegal hier aufhalten. Das ist Kindergeburtstag was uns im Vergleich zu den Visumserleichterungen bei der Türkei droht. Wenn z.B. ein Kurde mit einem Visum einreist und sagt er wird in der Türkei verfolgt wird er wohl hier Asyl bekommen, dass ist das Problem! Gibt ein paar dort drüben.


    Und Erdogan hat ein Problem weniger, die ungeliebten Kurden werden in Scharen nach Europa kommen.


    Aber wenn ich richtig informiert bin wird das wohl nicht kommen, da sich ALLE einzelnen Staaten einstimmig dafür aussprechen müssen. Ich denke Holland macht da nicht mit (bei Ukraine & Türkei) und somit ist das ganze wieder hinfällig.


    Die ganze EU wird uns bis spätestens in einem Jahr soweiso um die Ohren fliegen. Davon bin ich felsenfest überzeugt!
    Wartet mal ab was uns mit den Griechen in den nächsten Wochen bevorsteht, Stichwort Rettungspaket :D


    Und wenn ich gerade dabei bin: Danke Österreich für das schliessen der Grenzen!


    Belehrt mich eines Besseren.


    Grüße in die Runde

    Also bei uns war es überhaupt kein Problem, der Fall liegt ähnlich wie bei dir Marc.
    Ich war vorher 5 mal bei Ihr zu Besuch dann habe wir uns entschlossen ein Visum zu beantragen.
    Sie hat ein Kind 16 Jahre alt, einen klitzekleinen Anteil an einer Immobilie und keinen! Job.
    Wir hatten auch erst Panik das es nicht ausreichend wäre.
    Hat aber ganz normal funktioniert. Wir waren 100% ehrlich.


    Deine Freundin hat das vielleicht in Fragen der Übersetzung durcheinandergebracht. Denn sämtliche Unterlagen für die Eheschließung von ihr müssen durch einen beglaubigten Übersetzer nach DIN ins Deutsche übersetzt werden.


    Ja, und diese Übersetztungen müssen von einem deutschen Übersetzer in Deutschland angefertigt werden meinte sie. Ich dachte das geht auch in der Ukraine mit Übersetztern von dort. Ist ja auch sicher eine Kostenfrage denke ich. Habe jedenfalls keine Lust das 2 mal zu machen.


    LG


    Horst

    Mein Standesamt hat mir geschrieben das folgende Unterlagen benötiugt werden:


    Sie – ukrainische Staatsangehörige, geschieden


    1. Geburtsurkunde Original und deutsche Übersetzung mit Apostille versehen


    2. Eheurkunde Original und dt. Übersetzung mit Apostille


    3. Rechtskräftiges Scheidungsurteil Original und dt. Übersetzung (muss beim OLG anerkannt werden- im Rahmen der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses)


    4. Reisepass


    5. Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand – aktuell = nicht älter als 3 Monate,
    bei Wohnsitz in Deutschland: Erklärung vor der zuständigen konsularischen Vertretung
    bei Wohnsitz in der Ukraine: notariell beglaubigte Erklärung über den Familienstand


    6. Verdienstbescheinigung


    7. zusätzlich ist beim Standesamt eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand abzugeben.
    Nach der Anmeldung beim Standesamt werden die kompletten Unterlagen dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main übersandt.


    Nun hat meine Freundin irgendwo in einem Forum gelesen, dass diese beglaubigten Apostillen nur anerkannt werden, wenn die in Deutschlang angefertigt wurden, kann das sein?


    Zu Punkt 5. Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand
    Sie muss also in Kiew (Wohnsitz) vor einem Notar diese Erklärung abgeben und beglaubigen lassen?


    LG


    Horst

    Hallo,


    vielen Dank für die Antwort!


    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe gibt es noch ein 3. Visum - das Visum D - welches zur Eheschliessung mit anschliessender Wohnsitznahme genügt?
    Bedeutet das dann, dass man danach nicht noch ein Familienzusammführungsvisum braucht?


    Was ein Gulasch....


    LG


    Horst

    Hallo,


    gleich nochmal ne Frage.


    Folgende Situation:


    Das 90/180 Visum meiner Freundin ist nun gerade aufgebraucht bzw. abgelaufen. Sie fährt morgen zurück und wir wollten eigentlich ein neues 90/180 Visum beantragen. Nun haben wir uns nach 3 Jahren entschlossen zu heiraten. In meinem jugendlichen Leichtsinn habe ich geadcht, dass das normalerweise mit diesem Visum möglich wäre. Dafür hätte ich dann jetzt das nächste Schengen Visum beatragt (90/180).


    Jetzt lese ich aber von einem Visum für Eheschliessung.
    Das würde für uns bedeuten, dass wir uns ein halbes Jahr nicht sehen könnten da ich Selbständig bin und es mindestens Mai/Juni wird bis ich den Steuerbescheid bekomme.


    Nun meine Frage: Kann ich nicht zum normalen 90/180 Visum dann später also zusätzlcih dieses Eheschliessungsvisum beantragen?


    Ich hoffe meine Frage ist verständlich ?(


    LG


    Horst