Beiträge von coolenatter

    Ich hätte nicht gedacht eine solche Diskussion hier loszutreten....
    Erstmal vorab, er hat gezahlt...


    Trotzdem noch folgendes:
    1. Der Erzeuger hat ja mit der Erzeugung nicht nur Spaß gehabt sondern auch Rechte und Pflichten übernommen.
    a) Umgangsrecht
    b) Unterhaltspflicht


    2. Der Vater eines Kindes muss i.d.R. immer seine Zustimmung zur Ausreise geben. Aussnahmen bestätigen natürlich diese Regel.
    Dieses hat er freiwillig gemacht ohne zugeständnisse. (z.B. Verzicht auf Rechte oder Pflichten). Ihm war also auch bewusst, das es mit der Ausübung des Umgangsrechtes nicht so ganz einfach wird.
    Er hat das Umgangsrecht aber auch seit dem meine beiden hier in D leben, nie eingefordert.
    3. Des weiteren fordert man ja nicht das Geld der Mutter ein sondern das des Kindes. Eine Kostendeckung erreicht man sowieso in D nicht damit. Es reicht ja schon wenn die Reisen in die Heimat davon bestritten werden können.
    4. Ausserdem wird hier in der Diskussion oft davon ausgegangen, das die Frau sich getrennt, den Mann verlassen und das Kind mitgenommen hat. Das ist auch nicht immer der Fall.
    Wieviele Männer verlassen Frau und Kind für eine andere?


    Natürlich kann man immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen, aber muss man das? Ich denke nicht.

    Danke Siggi, uns war es auch klar das es nicht einfach wird.


    Also es geht um mehr als 20 EUR im Monat. Gibt es in der UA eine Art Düsseldorfer Tabelle oder ist es prozentualer Wert des Einkommens?
    Bis vor 7 Monaten hat er ja auch brav gezahlt, aber nun jetzt nicht mehr.


    Wenn ich es richtig vertstanden habe, kann man den Unterhalt einklagen. Anders konnte ich mir das auch nicht vorstellen.


    Nehmen wir mal folgendes an:
    Man strengt ein Verfahren an, nun wohnt der Vater aber nicht an der Meldeadresse. Wer sucht ihn dann, das Gericht, ein Detektiv, wir?


    Hat das ganze schon mal jemand durchgezogen?


    Gruß
    Peter

    Hallo zusammen,


    wir haben jetzt folgende Situation:


    Mutter mit mir in D verheiratet und wohnhaft, Vater des Kindes in der UA und zahlt nachweisbar keinen Barunterhalt oder sonst etwas, auch keine Naturalien.
    Genauer Aufenthaltsort des Vaters unbekannt, Unterhaltszahlungen angemahnt und schriftlich in Verzug gesetzt (alles per E-Mail). Er hat auch auf die E-Mails geantwortet, also hat er sie auch gelesen und auch verstanden.


    Jetzt kommen die Fragen:
    1. Kann man Unterhaltszahlungen einklagen, und wenn ja wie aus D.
    2. Muss man irgendwelche Vollmachten für Kontaktpersonen in der UA austellen und wenn ja wo
    3. Hat man überhaupt irgendwelche rechtlichen Handhaben gegenüber dem Kindsvater
    4. Was muss z.Zt. eigentlich nach UA Recht für ein Kind bezahlt werden (8 Jahre)


    Vielen lieben Dank aus dem Sauerland
    Peter

    Hallo zusammen,


    ich war lange hier nicht aktiv, mehr nur lesend, aber jetzt hab ich mal eine Frage:


    Meine ukr. Frau war letztens mit ihrer ukr. Tochter in der Ukraine zu Besuch.
    Beide leben hier in Deutschland mit Aufenthaltsgenehmigung, alles kein Problem.
    Bei der Rückreise gab es dann bei der Passkontrolle ein Problem: Der Beamte meinte, die Bescheinigung vom Kindvater, die damals zur erstmaligen Ausreise nach D erstellt wurde, würde jetzt bei einem dauerhaften Aufenthalt in D nicht mehr ausreichen. Er sagte, es gibt ein neues Gesetz, das dies nun regelt, soll heissen, es muss ein anderes Dokument beim Notar (?) gemacht werden oder man muss sich beim Konsulat in D registrieren mit einem Stempel im Pass.
    Hat jemand von euch schon jemand was davon gehört oder hat der gute vom Zoll keine Ahnung?


    Viele Grüße von den Sauerländern

    Vieles ist einseitig und bewußt überspitzt um die Auflage zu erhöhen.


    - Mißt er die Wertigkeit eines Menschen, alleine an ihrem BIP.


    Man könnte meinen, du hast etwas gegen unseren Mitbürger Sarrazin.


    Ob es bewusst überspitzt ist oder doch der Wahrheit entspricht, diese Entscheidung masse ich mir nicht an. Auch die kürzlich von uns gegangene Jugendrichterin hat ähnliche Aussagen getroffen.


    Das er die Wertigkeit alleine vom BIP mißt kann ich nicht bestätigen, sondern auch vom sozialen Verhalten. Wie schon hier im Fred mehrfach geschrieben, sagt er nur das, was alle wissen und auch mit Fakten zu belegen ist.
    Was haben wir Steuerzahler von Menschen, die sich nicht integrieren wollen, Straftaten begehen und von Leistungen nach SGB II leben? 0,nix.


    Die Art der Formulierung ist sicherlich verbesserungswürdig, aber seien wir mal ehrlich, wie viele würde einen schreibstil a la FAZ verstehen?

    Jeder kann (fast) schreiben was er will, so auch der Autor dieses Buches. Das er in vielen Dingen die Finger in die Wunde legt, die bekannt sind aber nicht bekannt sein sollen ist auch klar.
    Ein kleiner Rat, nicht nur die Textstellen lesen, die Medienwirksam von einer großen Zeitung geschrieben werden, sondern das gesamte Buch. Das glit im übrigen für alle oft aus dem Zusammenhang gerissenen Ziitate aus der Literatur, nicht nur bei diesem Buch.
    Ich werde es mir auf jeden fall kaufen um mir wirklich eine Meinung bilden zu können, keine Bild Meinung.

    2008 reichte ein Schengenvisa bei uns nicht aus. Weswegen in DK geheiratet wurde.


    Bei uns wollte der Standesbeamte letztes Jahr auch das Hochzeitsvisum sehen, mit normalem Visum hätte er die Ehe nicht geschlossen.
    Es scheint aber so zu sein, das es regional unterschiedlich ist. Normal kann jeder in D heiraten, der sich legal in D aufhält. das Thema hatten wir aber in einem anderen Fred schon mal.

    Erst mit dem A1 Sprachtest weitere Steine in den Weg legen und nachher sagen: "Die wollen ja nicht..."


    Rumbo,, das ist doch bestimmt mit ironie zu sehen, denn der Sprachtest ist nicht wirklich eine Hürde oder ein Stein der im Weg liegt.


    Vielmehr sehe ich in den rückläufigen Zahlen eine Intellegenz der Mitbürger mit Migrationshintergrund, die nun ganz genau wissen, was für Vorteile eine Ausländische Staatsbürgerschaft hat.
    Welche Vorteile gibt es, wenn man Deutscher ist? Man darf wählen !happy! , SUPER, vielleicht hát mancher noch Vorteile beim Job oder beim Reisen, aber sonst??

    Des weiteren sollte man schnellstens dann zur Schule und dort einen Einstufungstest machen, wir waren erst gestern da, und somit kann man, muß aber nicht, auf Empfehlung der Sprachschule oder VHS viele U-Stunden überspringen!


    Stimmt, meine brauchte auch nicht die vollen 945 Stunden (nicht 645, sondern 945 weil Elternkurs) machen, sondern hat am Ende nur 345h gemacht, wobei 45h der Orientierungskurs ist.
    Wenn ich mich noch richtig erinnere, haben die Ehepartner deutscher Staatsbürger wenn sowieso nur einen Anspruch und keine Verpflichtung.
    Ich würde trotzdem jedem empfehlen den Kurs, wenn auch nur tlw. zu besuchen.
    Bekommt man eigentlich am Ende nicht nochmal 50% zurück von den Gebühren? Irgendwo habe ich mal so etwas gelesen.

    Ich habe das schon verstanden, ich sehe nur das Problem, das eine Hochzeit mit einem Deutschen durchgeführt werden soll und sie dadurch evtl. auch Rechte in D bekommt. Das ist aber dann eine Sache der ABH, wenn sie dann mal nach D will.
    Bei 2 Türken oder einem Australlier mit einem Russen die nicht in D leben ist das dem Staat relativ wurscht.

    Hallo,
    der Papierkrieg ist gewonnen!!! Wir haben die Genehmigung vom Standesamt in Bremen, nur noch eine Zahlung von EUR 300 für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses und der Heirat steht nicht mehr im Wege.


    300 EUR für das OLG??? Was habt ihr bitte für ein Einkommen Deiner Verlobten angegeben? Wir haben vor ca. 1 Jahr 25 EUR bezahlt. Eine Original Lohnbescheinigung wollte der Standesbeamte nicht haben, deshalb konnten wir eine Formloses Schreiben mit dem Nettoeinkommen schreiben. Das Einkommen sollten wir aber nicht so hoch ansetzten wg. der Gebühren, so das wir 400 EUR eingetragen haben.



    ....
    Wie bereits hier berichtet gibt es das Heiratsvisum nicht, nach Auskunft der Botschaft in Kiew sowie der Standesbeamtin in Bremen ist es völlig egal mit welchem Visum die Ehefrau nach Deutschland einreist, hauptsache sie hält sich legal in Deutschland auf. Ein aber von der Standesbeamtin gab es trotzdem. Das Aulsänderamt könnte bei der FZF Schwierigkeiten machen, da das Visum "zweckentfremdet" worden ist. ...


    Seit wann gibt es kein Visum zur "zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland" mehr ??
    Der Botschaft ist es egal, mit welchem Visum sie nach Deutschland kommt, die in Kiew wissen ja nichts von eurem Vorhaben.
    Dem Standesbeamten dürfte es eigentlich nicht egal sein, m.E. könnte sie evtl. Ärger bekommen

    Erstmal Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Club...


    Wir haben folgendes hineingeschrieben
    Punkt 14: man muss sich doch nicht in dem Ort aufhalten, woher die Einladung kommt.(Urlaubsreise nach DD oder HH). Man sollte aber schon wissen, bei wem man war, jedenfalls die letzten 5x
    Punkt 20: Familienzusammenführung
    Punkt 23: Fiktives Datum in 2-3 Wochen bis unbefristet

    Wobei mir die 63 EUR 'etwas sehr billig' vorkommen. Dennoch, gut zu wissen!


    Vielleicht ist bei den 63 EUR der Fallschirm nicht inclusive :D. Braucht man ja auch nicht, weil das Flugzeug fast neu ist.
    Ob nun sehr billig oder nicht, wenn ich dafür buchen kann, wieso nicht. Letzte Woche habe ich 97$ für die selbe Strecke bezahlt (Buchung für den Preis bestätigt)