Ich hätte nicht gedacht eine solche Diskussion hier loszutreten....
Erstmal vorab, er hat gezahlt...
Trotzdem noch folgendes:
1. Der Erzeuger hat ja mit der Erzeugung nicht nur Spaß gehabt sondern auch Rechte und Pflichten übernommen.
a) Umgangsrecht
b) Unterhaltspflicht
2. Der Vater eines Kindes muss i.d.R. immer seine Zustimmung zur Ausreise geben. Aussnahmen bestätigen natürlich diese Regel.
Dieses hat er freiwillig gemacht ohne zugeständnisse. (z.B. Verzicht auf Rechte oder Pflichten). Ihm war also auch bewusst, das es mit der Ausübung des Umgangsrechtes nicht so ganz einfach wird.
Er hat das Umgangsrecht aber auch seit dem meine beiden hier in D leben, nie eingefordert.
3. Des weiteren fordert man ja nicht das Geld der Mutter ein sondern das des Kindes. Eine Kostendeckung erreicht man sowieso in D nicht damit. Es reicht ja schon wenn die Reisen in die Heimat davon bestritten werden können.
4. Ausserdem wird hier in der Diskussion oft davon ausgegangen, das die Frau sich getrennt, den Mann verlassen und das Kind mitgenommen hat. Das ist auch nicht immer der Fall.
Wieviele Männer verlassen Frau und Kind für eine andere?
Natürlich kann man immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen, aber muss man das? Ich denke nicht.