Beiträge von coolenatter

    Habe gerade Kiew -> Donetsk -> Kiew gebucht (Juli/August) bei Aerosvit: geflogen wird aber über Donbassaero
    1 adult(s) x (87.00 + 34.00) = 121.00 USD
    1 child(ren) x (84.00 + 33.50) = 117.50 USD
    sub total 238.50 USD
    reservation fee +5.00 USD

    total for all travellers 243.50 USD



    Diese tarife gelten aber nur für Hin- und Rückflug zusammen. Leiser ist i.M. auch die Buchungsseite von Donbass ausser Funktion.

    Nach einer Aussage von einer Bekannten auch aus Nikolaev ( diese wollte per Einladung nach Dresden zu Verwanden ) war schon drei mal zu Besuch jeweils max. 14 Tage ( da diese nicht mehr Urlaub hat ) wollten die Pappnasen in Kiew bei der Botschaft. ( Obwohl die Einladung aus Deutschland vom Bürgeramt vorliegt !!! ) Nun auf einmal die Heiratsukunden beider Partner aus Deutschland ( sind hier in D. verheiratet ) und zum allem Überfluss noch die Scheidungsunterlagen des deutschen Ehemannes ??? Obwohl dieser nun schon mehr als sieben Jahre mit der Ukrainerin verheiratet ist und diese zwei Kinder gemeinsam haben ! Denn auf der Ineternetseite der Deutschen Botschaft ist nichts davon zu lesen ! Bei Besuchs - oder Touristenvisa. Wohl wieder einmal eine Sonderaktion von denen aus Kiew, habt ihr darüber etwas schon gehört ? Denn bei der betreffenden Dame weiß ich, dass diese sich soetwas nicht einfach ausdenkt. Fazit, der Visaantrag wurde ihr einfach wieder unter die Nase gehalten mit der Begründung der Nichtvollzähligkeit der Erforderlichen Unterlagen. Und Abgelehnt.


    Also aus dem hohlen Bauch (ich hab noch nicht zu Mittag gegessen) würde ich folgende Möglichkeitzen sehen:
    1.: Der/die/das SB in Kiew hat die falsche bunte Pille genommen
    2.: Es wurde ein falscher Visumsantrag getsellt (FZF o.ä.)
    3.: Es bestanden noch andere Gründe
    4.: Die Dame hat etwas falsch verstanden

    Man sollte aber schon mal erwähnen, dass diese VE ja nur als Alternative gedacht ist. Es spricht doch nichts dagegen, gerade bei Verwandten, die geforderten 45€ pro Reisetag zur Verfügung zu stellen. Dann fällt der ganze Mist für die VE weg.


    Da hast du ja völlig recht, für 1000 EUR kann Schwiegermama ja schon 3 Wochen kommen. Zum ersten, wer die 1000 EUR nicht hat, sollte sie eh nicht einladen und zum anderen wer will die schwiegermutter schon länger da haben. :D :phatgrin:

    a hast Du recht, alle Einkünfte auch das Kindergeld bis zum Blindengeld werden als " Verdienst - Einkommen " betrachtet.


    Ich glaube, da hab ich etwas missverständlich formuliert: Ich meinte es eher andersrum, zu zahlender Unterhalt wird vom Nettoeinkommen abgezogen. Soll heißen, wenn jemand beispielsweise 2500 EUR Netto hat, und 2 Unterhaltspflichtige Kinder aus anderer Ehe , werden je nach Alter 600-1000 EUR vom Netto abgezogen, bleiben also nur zwischen 1500 und 1900 EUR über.Eine VE ist dann fast unmöglich, wenn eine neue Ehe besteht, evtl. noch mit Kind.
    EDIT: Im Moment schein das aber noch nicht zu sein, wenn ich mir die Tabellen so ansehe.

    Rumbo, jetzt wo Du das Wort Unterhalt ins Spiel bringst, fällt mir ein, dass ich Anfang 2009 auch nach Unterhaltszahlungen befragt wurde.


    im Merkblatt steht... das Bundesweit das Mindesteinkommen nach § 805c ZPO zu berechnen ist.


    Wenn das Einkommen nach ZPO zu berechnen ist, dann muss auch z.B. Kindesunterhalt miteingerechnet werden, wenn ich nicht irre, und das gillt schon länger.


    Die Abschaffung der Visa werden viele von uns nicht mehr erleben, nur wenn wir Glück haben im Schaukelstuhl. Die Russen haben ja gerade auch nen Korb bekommen.

    Vielen Herzlichen dank euch allen, da zeigt es ich das auch nicht so aktive Mitglieder geadcht wird.
    Auch wenn ich in letzer zeit nicht mehr so aktiv war, mitgelesen habe ich ich eigentlich immer.
    Schade das hier manches so ausgeufert ist, aber das ist ein anderes Thema.

    Bei verschiedenen Geschäftspartnern aus der UA ist das der Fall. Diese erhalten über unsere Firma eine Einladung ( ohne VE !!! ) und reisen ein.


    Wir haben auch Geschäftspartner aus Visa-Pflichtigen Ländern, für die müssen aber auch tlw. Kautionen bzw. Bankbürgschaften hinterlegt werden, wenn deren Firmen nicht über genügent Kapital verfügen. Eine VE bekommen die nicht.

    In Darmstdt braucht man also pro einzuladende Person 50 EUR und in Freiburg 431 EUR pro Monat ?????
    Das heisst also, in DA kann man einen Monat für 50 EUR leben, in FB für 431 EUR.
    Beide Zahlen sind völlig unrealistisch, es handelt sich ja nur um Mehrkosten für Essen, Strom, Wasser ohne Miete etc.

    Also, wenn ich mir die Tabelle aus Freiburg und die aus Darmstadt vergleiche, scheint es ja doch gravierende Unterschiede zu geben:
    http://www.freiburg.de/servlet…flichtungserkl%E4rung.pdf
    http://www.portal-darmstadt.de…pflichtungserklaerung.pdf


    Beispiel: Famile mit 2 Kindern (2 Erw. / 2 Kinder / 2 einzuladende Personen) 1 Einkommen + 3 Unterhaltspflichtige Personen
    Erforderliches Netto Mindesteinkommen
    Freiburg: 2.542 EUR
    Darmstadt: 2140 EUR (1940 + 2x50 EUR)


    Entweder habe ich mich verguckt oder es ist ein schlapper Unterschied von 400 EUR NETTO pro Monat ?(

    Um es vorweg zu nehmen: Eine eindeutige Verfahrensweise und Ablauf gibt es in keinem Fall. Der Ablauf des Verfahrens ist fast so individuell wie ein Fingerabdruck.


    Bei der Beantagung war ich auch dabei, habe sogar bei dem Interview, was 2h später stattgefunden hat, 1m neben meiner Frau gestanden. Es wäre fast unmöglich gewesen, selbst wenn ich in D gewesen wäre, innerhalb dieser kurzen Zeit zur ABH zu gehen.
    Die ABH haben wir zu jeder Zeit über jeden Schritt der mit Visum und Einreise und den nachfolgenden Schritten informiert und uns auch von der ABH beraten lassen. Das ging morgens um 8 bei einer Tasse Kaffee meistens ganz enspannt.
    Die ABH hat mich im übrigen nicht zu einem Interview eingeladen, nur telefonisch kurz nachgefragt, ob ich es mir nicht noch anders überlegt habe.


    Mein Rat: Sprich persönlich mit Deiner ABH über euer Vorhaben, das ist der beste und einzige Weg, alles andere ist Murks.

    Auch wenn hier lange Zeit nichts gelaufen ist folgende Frage:
    Meine Frau, noch in der UA gemeldet, Lebensmittelpunkt aber hier in D, hat ab mitte Feb. so Gott und der Prüfer will, den deutschen Führerschein.
    Sie muss dann beim Strassenverkehrsamt den UA Führerschein abgeben und bekommt dann eine Übergangsbescheinigung bis der "echte" FS da ist.
    Reicht für Sie als UA Bürgerin zum Fahren in der UA eigentlich der intern. deutsche FS oder kann es da Probleme geben?

    Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.... :bday:


    Das kleine ZIG


    Das kleine ZIG ist ein Fanal,
    mit zwanZIG kommt's zum erstenmal.


    Du find'st das kleine ZIG recht fein
    und möchtest gar noch älter sein.


    Mit dreißig macht es Dir nichts aus,
    Du kennst damit dich ja schon aus
    und stehest fleißig und geschickt,
    bis es zum nächsten Male 'ZIGt'.


    Mit vierZIG kommst Du zur Besinnung,
    gehörst schon fest zu Deiner Innung
    und machst vielleicht in Deinem Glück
    auch schon mal einen Blick zurück.


    Mit fünfZIG kommt wie Donnerknall
    Dir vor das kleine ZIG-Signal.


    Du schlägst Dir an die Brust im Gehen
    und denkst: 'Das woll'n wir doch mal sehen!'


    Und gehst und gehst mit festem Blick,
    und plötzlich macht es wieder ... ZIG.


    Du bist erstaunt, ja fast perplex,
    denn diesmal steht davor die Sechs.


    Du sollst das Leben weiter lieben,
    steht auch vor Deinem ZIG die Sieben!


    Dann steht, eh' Du daran gedacht,
    das kleine ZIG schon nach der Acht.


    Bei guter Gesundheit sollt' es uns freun,
    erreichst Du vor dem ZIG die Neun.


    Und werden's hundert Jahr - famos! -
    dann bist das ZIG Du wieder los!


    1. Geburtsurkunde - ist schon klar


    2. Heiratsurkunde bzw. Bescheinigung der Eheschlieъung - ich bin geschieden, ist die Scheidungsurkunde nicht genug? Wie heisst dieses Dokument auf Ukr oder Rus?


    Du brauchst die Heiratsurkunde


    Zitat

    3. Scheidungsurkunde, ausgestellt durch das Standesamt - klar


    4. Scheidungsurteil, ausgestellt durch das Gericht - in der UA um die Scheidungsurkunde zu bekommen, muss ich Scheidungsurteil in Standesamt abgeben. Brauche ich trotydem eine Kopie?


    ja, gibt es beim Gericht, bei dem Du geschieden wurdest, aber das muss das vollständige Urteil sein, nicht das gekürzte


    5. Wohnsitzbescheinigung, falls Wohnsitz im Ausland


    bzw. Aufenthaltsbescheinigung bei Wohnsitz in Deutschland - was ist das? Ich Wohne jetzt in der UA


    Zitat

    6. Reisepass - soll ich den Original per Mail schicken?


    Zur Hochzeit mitbringen, bzw. zum vorgespräch


    Zitat

    7. eidesstattliche Erklärung über den Familienstand


    a) bei Wohnsitz in der Ukraine in Form einer notariell beglaubigten


    Erklärung über den Familienstand - bekommt man das im Ukrainischen Standesamt?


    Wie Du schon schreibst, meim Notar


    b) bei Wohnsitz in Deutschland in Form einer Erklärung vor der


    zuständigen konsularischen Vertretung





    Nein, Formloses Schreiben reicht meistens



    Zitat

    Die Urkunden zu Nr. 1, 2, 3, 4 und 7 benötigen der Legalisation durch die


    zuständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Ukraine. - sollen die Dokumente zuerst übersetzt oder legalisiert werden?


    Erst beglaubigen, überbeglaubigen, Legalisieren, dann in D übersetzen




    Zitat

    Zudem bedürfen alle Unterlagen, die nicht in deutsche Sprache
    vorliegen, der übersetzung eines amtlich anerkannten übersetzers (in
    Deutschland übersetzen lassen). - sowie ich es verstanden habe, muessen alle Originale NUR in DE übersetzt werden?


    Edit by Rumbo
    Bitte keine Antworten (auch nicht farblich abgesetzt) in ein Zitat einfügen.

    Hallöchen,
    Erstmal herzlichen Glückwunsch, und viel Spaß bei der Arbeit ( !baby1! ) :D


    wir haben zwar auch in D geheiratet, aber bei der Visumsabholung gibt es m.E. keine Schwierigkeiten mehr. Das Visum ist ja erteilt und muss "nur" noch in den Pass.
    Die einige Hürde ist, dass man so früh da sein muss, ich glaube zwischen 8Uhr und 8.30h, wenn ich mich richtig erinnere. das steht aber auf dem Talon.
    Morgens Pass abgeben, Nachmittags abholen, so war das bei uns.

    Von uns auch herzlichen Glückwunsch, alles gute für die Zukunft und viele, viele !baby!


    Euer Zeitlicher Ablauf war ja fast so wie unserer, da habt ihr auch Glück gehabt


    Was den Aufenthaltstitel und den Integrationskurs angeht:
    Der Integrationskurs ist keine Verpflichtung, sondern eine freiwillige Teilnahme. Die Aufenthaltsgenehmigung kann nicht verwehrt werden, da sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Damit steht eure Ehe unter dem Schutz des gesetzes (§6GG). Folglich kann sie auch nicht ausgewiesen werden. Einziger Hacken: sie wird wohl keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen (abhängig von SB bei der ABH) und sie kann ohne B1 keine Deutsche werden.
    Des weiteren kann sie hier jede Arbeit annehmen, auch sich selbständig machen. Sie unterliegt anur den Richtlinien der Handwerkskammer etc.

    Nachträglich kann die Steuerklasse sowieso nicht auf der Lohsteuerkarte geändert werden. Es geht nur darum ob Du im laufenden Steuerjahr die Vorraussetzungen erfüllst und die Lohnsteuerkarte auch noch in 2009 geändert wird. Dann wird für das laufende Jahr bei der Einkommenssteuererklärung die Splittingtabelle angewendet und du bekommst eine Rückerstattung (i.d.R). So hat es mein Steuerberater erkärt.

    Hallo Holger,
    erstmal herzlich willkommen hier im Forum.
    Du stellst eine recht globale Frage mit den Papieren.
    Es gibt viele möglichkeiten die nach Rom führen und deshalb ist es wichtig als erstes zu entscheiden wo man heiratet.
    Ansonsten stöbere mal hier im Forum und die wirst schon viele Antworten finden. Falls nicht, frage einfach nach.
    Es gibt keine Dummen Frage, nur dumme antworten. :phatgrin: