Hallo zusammen,
Eigentlich war mit unseren Unterlagen alles OK für die Hochzeit, nur jetzt möchte der Standesbeamte noch das Scheidungsurteil haben, nicht nur die Urkunde. Sei es drum, hat er auf dem Laufzettel vergessen
Folgendes steht im Heiratsratgeber von ThomasD (vielen Dank dafür)
Scheidungsurteil
(wichtig Rechtskraft muss vermerkt sein) beim Notar eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Diese Kopie (Original muss jeweils mit vorgelegt werden) muss im Justizministerium vorbeglaubigt , im Außenministerium überbeglaubigt und in der Deutschen Botschaft legalisiert werden.
Diese Reihenfolge ist für mich schlüssig, weil nur eine übergeordnete Instanz überbeglaubigen kann. Notar -> Justizmin. -> Aussenmin. -> Botschaft
So nun ist es so, das man meiner Holden beim Gericht in Donetsk gesagt hat, erst zum Justizmin. -> Notar -> Aussenmin. -> Botschaft
Hat das jemand von euch schon mal in dieser Reihenfolge gehört?