Hi Frank
Hab dir auch schon woanders geantwortet
Du bist Deutscher, gebürtig, du brauchst gar nix nachweisen und schon gar nicht den Lebensunterhalt.
Wie schon woanders gesagt beruf dich auf § 28 Aufenthaltsgesetz und den Artikel 6 des Grundgesetzes.
Es besteht ein Rechtsanspruch.. und wenn die Stadt Hamburg meint, sie müsse da querschießen, Rechtsanwalt einschalten und ich würde das auch ...sofern dein SB uneinsichtig sein sollte, was ich eigentlich aber nicht glaube.. direkt ankündigen.
Aber mach erstmal das in Ruhe..wird schon alles gut
PS: Hast auch "woanders" Antwort