Beiträge von UkrainefanM

    So, jetzt habe ich noch etwas Interessantes auf den Seiten der Deutschen Botschaft Kiew gefunden. Offenbar gibt es für mit einem deutschem Ehepartner verheiratete Ukrainerinnen die Möglichkeit, ohne jegliche Terminvereinbarung bei einem speziellen Schalter vorzusprechen:


    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…-Ehegatten-Deutscher.html
    http://www.kiew.diplo.de/Vertr…-Ehegatten-Deutscher.html


    Was ich nur nicht beurteilen kann ist, ob das dann auch für unseren speziellen Fall zutreffen würde; ich vermute aber, dass schon.


    Ferner noch die Frage, wie aktuell diese Information ist. Als Adresse ist nämlich die wul. Slatoustiwska 37-39 angegeben, während alle anderen Visumstermine wohl in der wul. Bogdana Khmelnizkogo 25 bearbeitet werden. Hat das deutsche Konsulat da etwa mehrere Standorte in Kiew? Oder ist die Angabe der wul. Slatoustiwska 37-39 veraltet und es wurde nur auf der Unter-Webseite nicht aktualisiert? Außerdem frage ich mich, warum auf der deutschen Variante dieser Seite von einem Schalter Nummer 14 von 9 bis 12 Uhr die Rede ist, während die ukrainische Version vom Schalter Nummer 3 von 8 Uhr bis 12.30 Uhr spricht.


    Irgendwas scheint hier nicht zusammenzupassen!?


    Ich hab das Gefühl, dass nur ich das nicht richtig verstehe. Ein neuer Inlands-und Reisepass wäre ja nach der Hochzeit. Das dauert je nach dem was man so an Geld ausgeben will ca. 2 Monate. Wenn Ihr vorher kein Heiratsvisum beantragt und nur mit einem Schwengenvisum geheiratet habt und so verstehe ich das hier [...]

    Wir heiraten in der Ukraine, damit die gesamte Familie meiner Zukünftigen bei der Trauung dabei sein kann. Nach der Hochzeit bleibt meine Zukünftige noch für einige Monate aus beruflichen Gründen in der Ukraine. Der Familiennachzug meiner Zukünftigen zu mir nach Deutschland ist erst ca. 6 Monate nach der Hochzeit vorgesehen, denn erst dann kann sie wirklich dauerhaft hier in Deutschland bleiben.


    Trotzdem wollen wir uns natürlich in den ersten 6 Monaten nach der Hochzeit regelmäßig gegenseitig besuchen. Es ist kein großes Problem für mich, regelmäßig zu ihr zu fliegen, aber sie möchte mich ja auch mal hier besuchen. Und dafür soll es eben ein Touristenvisum sein für sie für ca. 10 Tage, denn länger kann sie aus beruflichen Gründen vorerst nicht hier in Deutschland bleiben! Es würde also auch keinen Sinn machen, für ihren ersten Besuch nach der Hochzeit ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen und die ganzen damit einhergehenden Behördengänge (Ausländerbehörde für Aufenthaltstitel, ggf. Gesundheitsprüfungen Krankenkasse etc.) gleich machen zu müssen, denn das schaffen wir innerhalb 10 Tagen alles gar nicht!


    Meine Frage ist also tatsächlich, wie viel Zeit nach der Hochzeit verstreicht, bis ihre neuen Identitätsdokumente (Inlandspass, Reisepass) in der Ukraine ausgestellt sind. Das dauert offensichtlich zusammen 2 Monate. Wenn man sich traut, kann man auch gleich nach der Hochzeit einen Termin bei der Visumsagentur oder Botschaft beantragen, nachdem das eh 2 bis 3 Monate dauern dürfte bis man drankommt, sind bis dahin wohl ziemlich sicher die Ausweisdokumente schon fertig. Wenn man sich ebenfalls traut, bucht man schon den Flug einige Zeit im Voraus und muß dann nach dem Termin auf Visumsantrag wohl noch ca. 2 bis 3 Wochen auf die Entscheidung für das Visum warten.
    Wenn alles glatt läuft, sollten wir also realistisch gesehen bei knappen 3 Monaten landen, bis sie mich nach der Hochzeit hier in Deutschland besuchen kann, oder?
    Die 6 Monate Wartezeit wären demnach nur "pessimistisch-deutsch" gedacht, wenn ich wirklich alles exakt der Reihenfolge nach mache und immer erst warte, bis der vorhergehende Schritt fertig ist. Aber unrealistisch sind bis zu 6 Monate Wartezeit meiner Meinung nach nicht, wenn man so vorgehen würde.

    Scheinbar kann man kurz vor 0 Uhr geschriebene Beiträge ab 0 Uhr nicht mehr editieren... ich habe jetzt mal etwas herumgesucht im Online-Terminvergabesystem der deutschen Botschaft in Kiew wegen Visumsanträgen. Wenn ich es richtig gesehen habe, sind die frühestmöglichen nächsten freien Termine in etwas mehr als 2 Monaten.


    Ist die Wartezeit hier immer so lang?


    Ist es in den "regionalen" Visazentren genauso, oder bekommt man da auch kurzfristiger einen Termin?


    Wenn die Wartezeit auf einen Termin wirklich mehr als 2 Monate beträgt, muss meine Zukünftige wohl dann auf gut Glück einen Termin dort reservieren, ohne zu wissen, ob sie bis dahin wirklich schon neuen Inlandspass und Reisepass hat. Es muss halt dann einfach zeitlich klappen... wir können ja nicht erst wochenlang auf ihre neuen Ausweisdokumente warten, dann zwei Monate auf einen Termin für Visumserteilung, dann nochmal einige Wochen bis über den Visumsanstrag entschieden wird und dann nochmal ein paar Wochen, weil wir einen kurzfristig gebuchten Flug nicht zahlen können - so dauert es ja ein halbes Jahr, bis sie mich nach der Hochzeit besuchen kann! ?( :S

    Guten Abend auf ein Neues ;)


    Danke erstmal für die (teilweise auch etwas scherzhafte ;) Antwort auf meine letzte Frage!


    Heute abend bringe ich eine weitere Frage mit, und zwar zum zeitlichen Ablauf nach der Heirat. Meine Zukünftige wird nach der Heirat erstmal einige Zeit in der Ukraine bleiben und folgendes organisieren:
    - Beantragen ihrer neuen ukrainischen Dokumente: Reisepass und Inlandspass (nach Namensänderung durch Heirat auf meinen Familiennamen)
    - nach Erhalt der neuen ukrainischen Dokumente Terminvereinbarung beim deutschen Konsulat bzw. einer der vom deutschen Konsulat jetzt beauftragten Visumsagenturen zur Erteilung eines Touristenvisums für Deutschland
    - zwischenzeitlich werde ich ihr ein formloses Einladungsschreiben UND eine offizielle Verpflichtungserklärung sowie einen Krankenversicherungsnachweis (Krankenversicherung für einreisende ausländische Gäste) schicken bzw. schon geschickt haben
    - damit kann sie dann zum vereinbarten Termin zum deutschen Konsulat bzw. zu der beauftragten Visumsagentur gehen und das Tourismusvisum beantragen.
    Sobald der Visumsantrag offiziell durch ist, werden wir dann den Flug für meine Zukünftige buchen. Damit der Flug nicht wegen Kurzfristbuchung unbezahlbar wird (geht ja dann für kurzfristig gebuchte Ukraineflüge gerne mal auf 600 Euro und mehr rauf für Hin- und Rückflug), sollten zwischen Visumserteilung und Flug noch mindestens 3 oder 4 Wochen liegen.


    (manch einer mag sich jetzt fragen: warum zuerst Touristenvisum und nicht gleich Visum für Familienzusammenführung. Das hat v.a. einen beruflichen Hintergrund, auf jeden Fall wird das erste Visum nach der Heirat für meine Zukünftige ein Touristenvisum sein)


    Meine Frage nun zu dem gesamten Ablauf: wenn meine Zukünftige nach der Heirat gleich am ersten Werktag ihre neuen Ausweisdokumente in der Ukraine beantragt, mit welchem Zeitaufwand in Wochen oder Monaten ist dann insgesamt zu rechnen, bis alle oben genannten Punkte der Reihe nach "abgearbeitet" sind und meine Zukünftige mich tatsächlich in Deutschland besuchen kann? Wie lange ist in der Ukraine die Wartezeit auf neue Ausweisdokumente, wie lange die Wartezeit auf Erteilung eines Visums?


    Wir hätten es gerne so, dass meine Zukünftige ziemlich exakt 2 Monate nach der Heirat zum Besuch zu mir kommt. Ist das realistisch, oder dauert das eher deutlich länger? Besonders wenn man berücksichtigt, dass wir für die Flugbuchung dann noch gerne 3 bis 4 Wochen "Vorlauf" hätten, um eher in der Preisklasse unter 400 Euro zu landen für die Flüge.

    Hallo zusammen und allseits einen guten Start in die neue Woche!


    Heute habe ich eine weitere Frage. Ich werde meine Zukünftige ja in der Ukraine heiraten und soweit ich verstanden habe, gibt es dort nur ein Original der Heiratsurkunde. Diese wird erstmal für einige Zeit bei meiner zukünftigen Ehefrau in der Ukraine verbleiben, damit sie dort ihre neuen Ausweisdokumente und letztlich das Visum für Familienzusammenführung beantragen kann.


    Das bedeutet, dass ich erstmal für einige Wochen oder gar Monate kein Original der Heiratsurkunde hier in Deutschland haben werde. Nun muß ich doch aber auch in Deutschland einigen Stellen mitteilen, dass ich geheiratet habe, u.a. meinem Arbeitgeber, dem deutschen Standesamt und soweit ich weiß auch dem Finanzamt. Meine Frage nun: wenn ich diese Mitteilung vornehme, aber erstmal sage, dass ich keine Heiratsurkunde im Original vorlegen kann, bleibt dann mein offizieller Status in Deutschland erstmal "ledig"?


    Ich werde natürlich erstmal einige Kopien der Heiratsurkunde in der Ukraine machen und diese nach Deutschland mitnehmen, aber eben kein Original... hat hier jemand Erfahrungen damit?

    So, jetzt muss ich nochmal nachfragen... mein deutsches Standesamt hier besteht auf einem in 2013 neu ausgestellten Original der ukrainischen Geburtsurkunde, keinesfalls eine Kopie einer alten Urkunde. Meine Verlobte kennt sich in diesen Sachen nicht soooo gut aus, sie denkt aber, dass ihre alte Geburtsurkunde von 1996 in der Ukraine ungültig gestempelt wird, wenn sie sich eine neue in 2013 ausstellen läßt.
    Und jetzt das Problem: wenn mir meine Verlobte dann das 2013er-Original nach Deutschland mitgibt und das deutsche Standesamt das neue Original einbehält, dann hat meine Verlobte in der Ukraine keine Geburtsurkunde mehr, oder wie verstehe ich das!? Ich bin hier nur noch durcheinander...


    Meine Frau hat mir seinerzeit eine aktuelle geschickt...

    Weißt Du noch, wie genau das in der Ukraine funktioniert?
    Meine Verlobte geht aufs Standesamt dort und sagt, sie braucht - ja, was genau eigentlich? Einfach eine Kopie der Original-Geburtsurkunde mit Amtssiegel und Datumsstempel von 2013, oder wirklich eine völlig neu erstellte Geburtsurkunde?
    Meine Verlobte ist sich hier sehr unsicher, was genau eigentlich verlangt wird. Und ich konnte es ihr auch nicht genau erklären, weil ich nicht weiß, wie das in der Ukraine abläuft. Aber eigentlich ist doch eine Geburtsurkunde eine Geburtsurkunde, an der sich nichts ändert, so dass meine Verlobte wohl nach einer aktuell erstellten Kopie mit aktuellem Datumsstempel der dortigen Behörde fragen sollte, oder?

    Guten Abend zusammen :)


    Hier bin ich wieder mal und bringe Euch eine kleine Frage gleich mit: ich habe nun die Unterlagen meiner Verlobten, die ich brauche, um hier mein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten. Ein Punkt dabei ist die Kopie der Geburtsurkunde. Meine Verlobte hat hier eine Kopie geschickt, die zwar 2013 ausgefertigt wurde, allerdings wurde das Original im Jahre 1996 vom Standesamt dort ausgestellt (das ist übrigens nicht das Geburtsjahr, falls jemand auf diesen Gedanken kommen sollte ;), sondern aus irgendeinem Grund das Ausstellungsjahr der Geburtsurkunde).
    Nun fehlt auf dieser aktuellen Kopie der Geburtsurkunde eine Art Stempel oder Nachweis, dass die aktuelle Kopie tatsächlich in 2013 erstellt wurde. Die Übersetzerin hat nun gemeint, dies könnte Probleme auf dem deutschen Standesamt bzgl. Ehefähigkeitszeugnis geben, da die Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate sein darf. Und rein optisch sieht es momentan so aus, als ob diese Kopie schon 1996 gemacht worden sein könnte.


    Es wäre nett, wenn Ihr mir hier ein bisschen weiterhelft. Ich frage natürlich auch beim Standesamt hier direkt nach, aber da muss ich noch bis morgen auf die Antwort waren und vielleicht hatte ja einer von Euch schonmal etwas ähnliches ;)


    Danke im Voraus!

    Ich habe auch noch eine kurze Frage zur Zeit nach der Hochzeit: normalerweise wäre es ja so, dass meine zukünftige Frau nach der Hochzeit in UA und nach Erlangen ihres A1-Sprachzertifikates in der Ukraine den Antrag auf ein Visum für Familienzusammenführung (90 Tage) stellt und dann damit hier in D ihre Aufenthaltserlaubnis beantragt.


    Jetzt aber der Punkt: bei uns könnte es evtl. der Fall sein, dass meine zukünftige Frau nach Heirat und mit A1-Zertifikat erst für einige Wochen nach Deutschland kommt, dann bereits (aus beruflichen Gründen) nach einigen Wochen nochmal für einige Zeit nach Hause in die Ukraine muß und dann erst bei der nächsten Einreise nach Deutschland ihre Aufenthaltserlaubnis hier beantragen würde (ich denke, bei der ersten kurzen Einreise wäre nicht genug Zeit, um alles mit der ABH zu klären). Wäre es in diesem Fall in Ordnung, sich für die erste Einreise nach der Hochzeit einfach ein "normales" Touristenvisum ausstellen zu lassen und erst für die 2. Einreise nach der Hochzeit ein Familienzusammenführungsvisum? Oder wirft das Fragen der deutschen Botschaft auf, warum nicht gleich bei der 1. Einreise nach der Hochzeit ein Familienzusammenführungsvisum beantragt wird?

    Hallo zusammen,


    nach den vielen Fragen gestern, habe ich heute auch eine: wenn man Verlobungsringe kauft, kauft man dann nur einen für das Mädchen, oder auch einen Ring für einen selbst? Die Frage klingt vielleicht blöd, aber ich habe Null Erfahrung mit sowas - und evtl. gibt es dann auch noch eine Abweichung zwischen Deutschland und der Ukraine bei diesem Thema... ;)

    Und noch einige wichtige Fragen: Wie
    ist nach der Heirat in der Ukraine weiter zu verfahren, damit meine zukünftige
    Ehefrau dann nach Deutschland einreisen und auch dauerhaft hier bleiben kann? Ich
    reise erstmal alleine nach Deutschland zurück, gehe mit der übersetzten und beglaubigten
    ukrainischen Heiratsurkunde zur Ausländerbehörde und stelle dort den Antrag?
    Wie lange dauert es dann, bis meine Frau ein Einreisevisum bzw. den
    Aufenthaltstitel bekommt?

    Gib ihr Deine Kreditkarte zum shoppen...und schon kannste Mama und Papa getrennt und alleine treffen :thumbup: Scherz natürlich! :thumbup:

    da hab ich Glück, meine Liebste ist extrem sparsam (aber nicht geizig) und würde meine Kreditkarte nicht anrühren :D
    da werde ich mir was einfallen lassen müssen. Normalerweise kleben wir jede Minute zusammen, wenn ich dort bin, also brauche ich eine gute Erklärung, wenn ich auf einmal einen halben Tag ohne sie verbringen will und gleichzeitig noch sicherstellen muß, dass sie nicht gleichzeitig bei Mama oder Papa aufkreuzt wie ich :D ich denke, sie wird dann schon ahnen, was los ist ;)

    Was mir gerade noch einfällt: der Vater und die Mutter meiner Freundin leben getrennt. Und ich würde gerne beide nach der Erlaubnis fragen, um die Hand ihrer Tochter anzuhalten, bevor ich meiner Freundin den Antrag mache. Da aber meine Freundin das nächste Mal, wenn ich dort bin, auch ganztags frei hat: wie schaffe ich es, Papa und Mama alleine zu treffen, um sie zu fragen? :D

    Das ist auch gut zu wissen, aber da ich meine Freundin ohnehin regelmäßig in UA besuche, ist das kein großes Problem ;) vielleicht ist die ukrainische Behörde ja auch etwas "flexibel" mit dem Termin, wie den84 schreibt ;)


    Interessant übrigens auch, dass ich eine Aufenthaltsbescheinigung von mir selbst brauche... ich wußte gar nicht, dass man als in Deutschland lebender Deutscher überhaupt eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen kann, man lernt nie aus...

    Wichtig ist auch...den Termin zur Trauung könnt ihr in der Regel in UA nur gemeinsam anmelden...sie kann das alleine nicht...es sei denn das dortige Standesamt macht eine Ausnahme...wir mussten beide hin

    Was schon gesagt , zum zuständigen Standesamt, Du hier in D und sie in UA, und fragen, welche Dokumente benötigt werden.


    Zum heiraten in UA sind das bei mir folgende:

    Marco, vielen Dank für diese präzise und ausführliche Aufstellung, genau so etwas habe ich gesucht!
    Wir werden übrigens in Chernivtsi heiraten, der Heimatstadt meiner Freundin. Ich freue mich schon sehr darauf! Wir haben auch bereits viel über unsere gemeinsame Zukunft gesprochen... sie freut sich auch sehr !wsmile!

    Vielen Dank für Eure Antworten, ich bin positiv überwältigt von der Vielzahl und der wirklich ausführlichen Unterstützung! !wsmile!


    Es ist nicht so, dass ich am Hochzeitskleid sparen will, allerdings weiß ich gerne, was finanziell in etwa auf mich zukommt (im Übrigen ist meine ukrainische Lebensgefährtin da sehr ähnlich und schätzt das auch an mir). Habe ich also richtig verstanden, dass meine Lebensgefährtin es aussuchen wird, aber ich bezahle es? (Das wäre völlig in Ordnung. Ich möchte nur wissen, wie es in UA üblicherweise abläuft. Nicht dass dort normalerweise die Familie der Braut das Kleid bezahlt und ich dann mit meinem Wunsch nach Bezahlung die ganze Familie vor den Kopf stoße).


    Zum Thema Ehefähigskeitszeugnis, wenn es 6 Monate lange gültig ist, werde ich mir das langsam organisieren. Muß man bereits beim Antrag darauf das deutsche Standesamt darauf aufmerksam machen, dass man es mit Apostille und Übersetzung benötigt, oder ist das dem Standesamt egal, weil das quasi mein "Privatvergnügen" ist? Außerdem wollte ich noch wissen, wo man eine Apostille herbekommt - ukrainische Botschaft in Deutschland?

    Wow, das ist ja echt toll, wie schnell und freundlich einem hier geholfen wird! !wsmile!
    Da hab ich doch gleichmal eine E-Mail an mein zuständiges deutsches Standesamt geschrieben und gefragt, welche Unterlagen die konkret brauchen für ein Ehefähigkeitszeugnis.


    Und das mit dem A1-Zertifikat klingt dann sinnvoll: Kombination aus Studium an der privaten Sprachschule und Prüfung im Goethe-Institut in Kiew. Ist dann vielleicht auch Anlass für eine gemeinsame Städtereise nach Kiew, auch wenn ich da schon 3x war, ist es doch immer wieder interessant! !wsmile!


    Dann mache ich gleich mal weiter mit meinen Fragen.
    Mich würde interessieren: Mit welchen Kosten in EUR ist insgesamt für sämtliche Dokumente (sowohl in UA wie auch D), Beglaubigungen, Übersetzungen, für die standesamtliche Trauung in UA, und ggf. weitere Gebühren wie Übersetzungen nach der Heirat und evtl. für die deutsche ABH zu rechnen? Spielt sich das alles zusammen im Rahmen unter 500 EUR ab, oder bin ich da etwas naiv?


    Außerdem noch die Frage: was kostet ein schönes und vernünftiges Brautkleid, wenn man es in der Ukraine kauft? Ich habe ja noch nichtmal eine Ahnung, was ein schönes (aber nicht zu luxuriöses) Brautkleid in Deutschland kostet, aber in der Ukraine kann ich es noch weniger einschätzen.