Beiträge von coke2001

    Kannst du dir alles auf meiner Internetseite durchlesen. Dort sind die gängigen legalen Varianten beschrieben.


    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich Deutschland und alle anderen Schengenstaaten auch mit anderen, als von deutschen Botschaften ausgestellten Visa zu bereisen. Wir sind in der Lage Ihnen Schengenvisa aus Polen, Ungarn Tschechien, Slowenien und vielen anderen Schengenstaaten mit einer Laufzeit zwischen zehn Tagen und drei Jahren zu beschaffen
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html


    ein Botschaftsbesuch durch Sie mit lästigen Fragen und Schlangenstehen ist also ausdrücklich nicht nötig Die Bearbeitung dauert ca. zehn Arbeitstage. Visaablehnung kommt normalerweise nicht vor.
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html


    Auf jeden Fall sollten Sie sich vor Beantragung eines solchen Visums von dafür kompetenter Stelle beraten lassen, welches Visum für Sie passend ist,
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html


    Wir sind in der Lage Sie unter allen Aspekten kompetent zu beraten und Ihnen dann das für Sie passende Visum zu beschaffen.
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html


    Alles weitere, wie Einladung etc. beschaffen wir selbst.
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html


    Ich habe es gelesen und kein einzigen Verstoss gegen gültige Gesetze erkennen können, lediglich nur das Ausnutzen Lücken im europäischen System!!!


    Früher ging das auch so leicht bei der deutschen Botschaft. Dies wurde aber masslos ausgenutzt und dank dieser Menschen haben wir jetzt dieses komplizierte Kontrollsystem.

    Hier gibts verschiedene Anbieter in der Ukraine.


    So ein Anbieter welcher du bist!!!????? Vielleicht gibt es in dem Fall auch eine Möglichkeit seriös die Möglichkeiten zu nennen um zu einem Visa zu bekommen.


    Leider habe ich keine Ahnung um hier wirklich zu helfen.


    Aber warum stellt die in Deutschland lebende Tante nicht die Verpflichtungserklärung (im Volksmund Einladung obwohl dies was ganz anderes ist). Zu uns kommen die Neffen regelmäßig auf diesen Weg mit ein Schengen Visum von der Deutschen Botschaft in Kiew ausgestellt.


    lg

    Live Stream: https://www.wdr.de/tv/huh/sendungsbeitraege/2013/11/02.jsp


    Platz ist da - Flüchtlinge in Unna-Massen


    ......Vier Jahre lang stand sie leer – eine Wohnsiedlung in Unna-Massen, eine kleine Stadt, gebaut für 4.000 Flüchtlinge am östlichsten Rand des Ruhrgebiets. Jetzt werden hier wieder Asylsu-chende untergebracht. 500 Menschen bis jetzt – es wäre reichlich Platz für weitere Flüchtlinge in der ehemaligen „Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in NRW“.


    Doch das Land NRW ist sich mit der Stadt Unna nicht einig über die zukünftige Nutzung. Und das in einer Zeit, in der viele Kommunen nicht wissen, wo sie die rasant ansteigende Zahl von Asylsuchenden – vor allem aus Syrien, Äthiopien oder Afghanistan – unterbringen sollen....
    kopiert aus: https://www.wdr.de/tv/huh/sendungsbeitraege/2013/11/02.jsp

    Zitat von »oldtrotter«
    Was haben denn die Zöllner damit zu tun?




    Hatte ich auch geschrieben, dann aber doch wieder gelöscht.... :)
    Er könnte Zoll auch durch freiwillige Feuerwehr ersetzen. Das würde den gleichen Sinn machen.



    Heute sind Zöllner festangestellte Beschäftigte der Zollbehörde des jeweiligen Landes. Sie sind häufig auch beamtet wie etwa die deutschen Zollbeamten der Bundeszollverwaltung. Sie sind mit einer Vielzahl von originären und auch übertragenen Aufgaben beschäftigt, in erster Linie Zollkontrollen, der Abgabenerhebung (Steuer und Zölle, Beobachtung und/oder Schutz der Landesgrenzen (Grenzaufsicht und Grenzschutz), Verhinderung und Verfolgung von Schmuggel und vielen mehr.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%B6llner_%28Beruf%29



    wie heist denn dann der Mensch welcher den Pass kontroliert und die Einreise verweigert?

    Was hast du denn geraucht????
    Nun beruhig dich erstmal wieder....


    ich habe nichts geraucht auch wenn jetzt noch 5 andere fragen sollten!!


    Ich kann mich nicht beruhigen bei dem Visa Stress den wir ständig haben nur weil da irgen welche leute ständig die Visas verkaufen und die behörden so sensibel machen. dann diejenigen sich noch hinstellen wie die das tollste Unschuldslamm. Jeder weiß eigentlich das bei Visavergabe eigentlich genau geprüft wird. sollten die Grenzkontrollbehörden (bisher nannte ich sie zöllner) jedoch unstimmigkeiten finden dann liegt es wohl daran das die Personen nicht wirklich kontrolliert wurden bei der Visaüberprüfung. Warum auch dann verdient ja keiner mehr Geld. Und weil diese Bombe vor Jahren in der deutschen Botschaft geplatzt ist weicht man jetzt auf Slowakei etc. aus. Letzendlich schadet man da aber alle ehrlichen reisenden oder nutzt es aus.



    so und nun :sheuldoch:


    "Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich Deutschland und alle anderen Schengenstaaten auch mit anderen, als von deutschen Botschaften ausgestellten Visa zu bereisen
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html"


    Wir sind in der Lage Sie unter allen Aspekten kompetent zu beraten und Ihnen dann das für Sie passende Visum zu beschaffen.
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html


    Visaablehnung kommt normalerweise nicht vor.
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html


    :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: super echt geil!!!!

    Genauso ist das!!!
    Ein Visum ist nur eine von mehreren Einreisevorraussetzungen.
    Ein Visum garantiert auch nicht unbedingt die Einreise.
    Teilweise müssen die Antragsteller das bei der Visabeantragung sogar unterschreiben.
    Sowas Passiert ziemlich oft und hat normalerweise ein unbefristetes Einreiseverbot als Folge.



    Das glaube ich dir das dies mit den Visas passiert welche du verkaufst!!! Denn bee dieser Art von Visum ist es ja berechtigt das Zollbeamte zweifel bkommen. Und hier sind wir auch an dem Punkt warum der Rest ständig Probleme hat bzw. Steine in den Weg gelegt bekommt. So lange es läute gibt die ein Visa Garantieren und Geld damit verdienen wird die skepsis bei den Zollbeamten nicht geringer werden. Dank dir und deinem handeln ist wohl die Visaerteilung so kompliziert!!!


    Danke Ahrens!!!



    So langsam habe ich gar das Gefühl, dass Dein Geschreibe hier sowas wie Therapie für Dich ist, Deine Beleidigungen des Forums und seiner Mitglieder Dir bei der Bewältigung von irgendwas helfen soll?


    okay !!!! wenn du die Adresse kennst und weist was hilft warum nennst du mir die Adresse. Irgendwie hast du verpasst wer wen beleidigt hat!! Ich habe dir eigentlich nur die Beleidigung an mich verziehen. Sorry wenn du damit nicht umgehen kannst. Aber du kennst da ja gute Adressen:


    welcher dir helfen. Mir hilft diese Adresse leider nicht da es mir viel zu weit ist.

    dass Du die "längeren Absenzen hier" nicht aufgrund therapeutischer Massnahmen hattest? :pillepalle:


    ich gehe davon aus das du mich hier nicht absichtlich beleidigen wolltest sondern nur cool sein wolltest. ist auch okay wenn du aus persönlichen Gründen nicht anderst kannst. ich habe verständniss dafür!!!
    nein sondern weil ihr mir hier alle einfach nur zu oberschlau seit alles wisst aber nichts wirklich mit den entsprechenden rechtshinweisen unterlegen könnt oder wollt oder angst habt das eurer wissen eigentlich nur ein oberflächiges Wissen ist!!!


    Mein Bestreben ist hier immer auf die Ausgangsfrage zu reagieren und argumentieren und nicht über irgendwelchen Worthülsen im Verlauf welche schon lange den Bezug auf die Ausgangsfrage verloren haben. Wenn mir jemand den Artikel 30 vorlegt dann möchte ich auch gleich den entsprechenden zusatz haben in welchen die Gründe für das versagen genannat werden und kein Artikel in welchem steht welche Unterlagen zur Visaerteilung vorgelegt werrden müssen. ich erwarte schon immer schön bei der sache zu bleiben. und nicht ......... Ihr versteht den Zusammenhang ja sowieso nicht!!!


    Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit
    räumlich beschränkter Gültigkeit berechtigt nicht auto­matisch zur Einreise.


    Aber das bestimmt nicht bei ordentlicher Beantragung des Visum und guten Verhalten bei vorherigen Aufenthalten. Also definitiv nicht Grundlos nur weil sie über Deutschland in die Slowakei fahren will. -> um zur Frage zurück zu kommen!!

    Wir müssen nicht diskutieren wer hier was und wo geschnüffelt hat weil ich eigentlich davon ausging das die einnahme von berauschenden Mitteln eher die genommen haben die nicht lesen wollen können oder prinzipell nicht in der Lage sind zu lesen was geschrieben wurde und was nicht.


    Nochmals die Junge Frau hat ein slowakisches Visum für den Shenger Raum. kann somit in den shenger Raum einreisen wo soe will und im zeitraum der gültigkeit des visum wann sie will. die einzige Begrenzung ist nur die dauer. Aufgrund der Fragestellung hier aber absolut nicht relevant. Und ob man hier was vorlegen muss oder nicht kann passieren wenn der zollbeamte einen Verdacht hat. Er wird wohl ohne weiteres kein verdacht haben sollte er ihn haben muss er ihn darlegen anderseits ist es Beamtenwillkür. Und wenn mir jemand den artikel 30 vorlegt für das Versagen eines Visums mit dem Verweis auf ein anderen Artikel dann erwarte ich einfach nur das mir hier der Artikel mit dem richtigen Absatz vorgelegt wird und nicht die Unterlagen welche man bebötigt um das Visum zu erhalten. dazu es hier einige gar nicht gemerkt haben das hier von räumlichen Begrenzung als Ausnahme gesprochen wurde. hat sich irgendwer von den Antwortenten gedanken gemacht was eine räumliche Begrenzung im Sinne des SDÜ bedeutet. Oder flattern wir einfach so wild im Hühnerstall umher weil alle Hühner wild im Stall umher flattern? Nur als Hinweis die Junger Frau vom Fragesteller hat keine räumliche Begrenzung in ihrem Visum somit muss man über diese regelung hier keine 10 Treads schreiben. Einmal kurz lesen und der Inhalt sollte erfasst werden. Hinzu kommt das das Ausreiseland (aus dem Shenger Raum) auch das Land ist welches das Visum ausgestellt hat. selbst wenn es nicht so wäre wüsste ich nicht was es dann bei der Ausreise für eine Rolle spielt. dann meldet sich hier noch ein Herr zu Wort welcher Visum verkauft, auf welche Art diskutieren wir mal nicht, und das er bei diesen halblegalen Visavergabe ein Visamissbrauchsverdacht im Raum steht kann man damit vielleicht rechnen. ich gehe aber davon aus das das visum legal erworben wurde. denn auch das kann man machen, auch wenn es viele nicht wissen.


    Tut mir leid aber ich kann euch bzw. das Informationscaos so wenig folgen wie wahrscheinlich ihr mir folgen könnt.


    Als Beispiel nach eurer Diskussion und argumentation so wie ich es von euch zu denken verstanden zu haben. das ist ein beispiel was tgl mehrere 100te ukrainer tgl. mit einem Shenger Visum erleben.


    Ukrainer X will mit deinem Shenger Visum nach Deutschland,Holland,Schweiz Frankreich etc. er möchte mit dem Bus fahren oder mit dem Auto.


    Nach eurer Argumentation muss er aber alle Papiere mit führen die sagen wo sein Hauptreiseziel ist und jeder Zöllner kann das Visum Grundlos anulieren und den jenigen zurück schicken. das bedeutet theoretisch das jeder ukrainscher Bürger mit Shengen Visum an der ukrainischen polnischen Grenze grundlos zurück gewiesen werden kann da das Visum in Deutschland ausgestellt ist. Wie oft habt ihr dieses Verfahren Grundlos erlebt? an anderen Grenzkontrollen ist es unwahrscheinlich kontrolliert zu werden da es hier keine (bis auf Ausnahmen) Kontrollen gibt. Ich wüsste nicht warum Grundlos ein Bürger aus einem Visumpflichtigen Land in den Shenger Raum nicht einreisen darf.So fasse ich eure Argumentation auf


    relevante Rechtshinweise sind wie folgt:



    Gem. Art. 5 I c SGK ist der Zweck-Mittel-Nachweis durch Vorlage der Nachweise zum Aufenthaltszweck gem. Anhang II VK und ausreichender finanzieller Mittel zu führen. Der Nachweis finanzieller Mittel richtet sich nach den Umständen des Aufenthaltes, im Zweifel werden Richtbeträge festgesetzt, die gem. Art. 5 III, 34 SGK der Kommission mitgeteilt. Die Erstveröffentlichung befindet sich im ABl.-EU C 247/19 vom 13.10.2006, die aktuellste Änderungsmitteilung im ABl.-EU C 298/3 vom 04.10.2012.


    Besonders hervorgehoben wird in Art. 21 I VK, dass eine Risikoanalyse dazu führt, dass keine Gefahr rechtswidriger Einwanderung besteht und Rückkehrbereitschaft und rechtzeitige Ausreise zu erwarten sind.

    Daneben ist gem. Art. 15 I, III VK - in Ergänzung zu Art. 5 I c SHK - der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung mit 30.000 Euro Deckungshöhe vorgeschrieben, ......


    Das Visum wird für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengen-Vollanwenderstaaten erteilt (Art. 24 VK). Das Nichterfüllen der Erteilungsvoraussetzungen ist ein Visaversagungsgrund nach Art. 32 VK. Ausnahmsweise kann das Visum im Falle des Nichterfüllens aller Voraussetzungen des Art. 5 I SGK oder der Nichtanerkennung des Passes in allen Staaten mit räumlicher Beschränkung erteilt werden (Art. 25 I-III VK).

    Übrigens der Threadersteller schreibt nicht dass er Weihnachten in der Slowakei verbringen will.


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    Was ist das hier für eine real satire!!!!


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    ich habe ein Lachkrampf!!!!


    Der treadersteller will sylvester in die tatra irgendwer bringt Weihnachten ins Spiel und anstatt bei der sache zu bleiben muss jetzt der Unterschied zwischen weihnachten und sylvester diskutiert werden!!! Warum???


    Und dann wird auf dem Artikel 30 verwiesen welcher auf eine Ablehnung derEinreise hinweist wenn im Visum eine räumliche Einschränkung eingetragen ist und im Artikel wird auf ein nächten artikel Artiekl und ein absatz verwiesen und dann wird ein komplett falscher Absatz des artikels angegeben. dann weist man drauf hin und ist gleich unhöflich.


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    das ist soo geil hier!!! der eine fängt was aus dem absoluten zusammenhang gerissen auf und baut sich ein wie so ein stück Butter im heißen fett. Ich bekomme den Lachkrampf. Braucht mich aber nicht wirklich ignorieren bin sowieso nur ganz wenig in dieser Kasperkiste und dann kommentiere ich kaum was. Und wenn dann sieht man ja was dabei raus kommt wenn mal etwas hinterfragt ist man gleich Iwan der Schreckliche!!


    :bigice: <- der gefällt mir trotzdem!!!


    ja grüne gelbe und die roten mit abgelaufenen Haltbarkeitsdatum. Aja und für die ganz vorsichtigen schwarz weiß gestreift!!! :girl_pinkglassesf:


    Scheiße!!! das Forum war schon mal viel lustiger!!!!! Da ist man nach vielen Wochen mal wieder durch Zufall in diesem Forum und wird gleich nach wenigen gelesenen Beiträgen erinnert warum man ja nicht mehr rein schauen wollte!!! :ironie_sign:

    Aso habe doch weiter gelesen!!


    Ähm soll ich mir jetzt den Artikel 14 Absatz 3 selbst raus suchen oder warum hast du ihn nicht auch mit zitiert bzw. warum hast du nur den 1 Absatz zitiert? Der Artikel 14 Absatz 1 hat in dieser Sache keinen Zusammenhang. Zur Anmerkung das Visum wurde bereits erteilt. :lol: :lol: :lol: :lol:

    euer Problem muss nicht mein Problem werden!!


    du weist zu denken was du geschrieben hast und bist glücklich damit. Dann mach dir ein schönen Sonntag und gut so.


    falls du jetzt noch wissen willst warum meine reaktion hier die Antwort. Ich habe aber nicht weiter als bis Artikel 30 gelesen da ich hier schon gemerkt habe das wir womöglich von 2 verschieden Sachverhalten ausgehen. Ich gehe von dem Sachverhalt der Fragestellung aus. Von welchem Sachverhalt du ausgehst erschließt micht nicht. Vielleicht um Recht zu haben und der beste zu sein. Okay hab recht und fühle dich als tollster alles wisser. Ich hoffe nur der Fragesteller kommt zu seinem Wissen.



    Artikel 30
    Rechte aufgrund eines erteilten Visums
    Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit berechtigt nicht auto­ matisch zur Einreise.


    rden wir hier von einem Visum mit dem Vermerk gültig für den Shenger raum oder reden wir hier für ein Visum eingeschränkt für Deutschland??? was bedeutet in dem Fall (im Bezug auf die) der Fragestellung "...mit räumlich beschränkter Gültigkeit ..."




    leute leute leute!!!!!

    Ja aber er will doch in die Slowakei über Deutschland und somit gibt es gar kein Problem worüber die hier alle rum springen!!!


    was steht denn da im Artikel 5 das man zurückgewiesen wird wenn man über das falsche Land einreist? Und wie soll ich als nicht Jurist denn 1 c lesen / deuten ????


    Wenn jemand mir auf einer ukrainischen Homepage die möglichkeit anbietet mit einem ungarischen polnischen blabla Visum nach Deutschland einzureisen dann lies mal das von dir gegoogelte!!!

    das Hauptreiseland muss der Visaausstellende Staat sein.
    Bei Zweifeln daran kann eine Zurueckweisung etc. erfolgen.


    Okay wo steht das? Wo ist das gesetzlich festgelegt bzw. wo steht diese Verfügung? Ich denke wenn man es so klar sicher und direkt schreibt sollte immer der Rechtshinweis mit beigefügt werden. Vorallem wenn man mit Recht sein Geld verdient setze ich voraus das Mann dies wissen sollte.


    Ich behaubrte jetzt genau das Gegenteil weil ich das von dir gesagte ebenfalls nur vom hören her kenne. Weder die entsprechende Verfügung noch das entsprechende Gesetzt kenne ich nicht bzw. habe ich auch nicht gefunden!! Aus persönlichen Gründen interessiert es mich woher eure Informationen stammen.


    Mit der Zeit habe ich gelernt das Informationen durch hören und sagen nie richtig sind. Das sogenannte stille Post Prinzip!!!


    :bigice: <--- der gefällt mir!!!


    PS: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: !! -->> wer in seinem Profil Seine Homepage angibt in welchem das Theam Visa"missbrauch" genau beschrieben wird der ..... naja soll sich jeder selbst seine Meinung darüber BILDen vorallem die Moderatoren und Administrator(en)!!!


    zitiert aus http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html
    " Schengenvisabeantragung über uns
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich Deutschland und alle anderen Schengenstaaten auch mit anderen, als von deutschen Botschaften ausgestellten Visa zu bereisen. Wir sind in der Lage Ihnen Schengenvisa aus Polen, Ungarn Tschechien, Slowenien und vielen anderen Schengenstaaten mit einer Laufzeit zwischen zehn Tagen und drei Jahren zu beschaffen. Es sind sowohl Besuchs-, Geschäfts- und Arbeitsvisa, als auch Aufenthaltsgenehmigungen zur Arbeitsaufnahme möglich. Sowohl Kategorie C als auch D. Den Botschaftsbesuch erledigen wir für Sie, ein Botschaftsbesuch durch Sie mit lästigen Fragen und Schlangenstehen ist also ausdrücklich nicht nötig Die Bearbeitung dauert ca. zehn Arbeitstage. Visaablehnung kommt normalerweise nicht vor...."
    Источник/Quelle: http://ahrens.kiev.ua/schengen…schland-polen-ungarn.html

    $panien spielt in dem Falle genau die gleiche Rolle wie die Slowakei - nämlich keine ... es geht um die Einreise nach DE



    Und hast Du auch gelesen, dass sie nun von Kiev nach Berlin einreisen wollen? und der Rat aufgrund persönlicher Erfahrung deshalb war, sicherzustellen, dass Papiere über die Weiterreise deshalb zwingend vorhanden sein sollten?


    :monster: :monster: :lol: :bigice: :bigice: :hail: :hail: :hail: :holzhacken: :holzhacken: :holzhacken: :sniper: :sniper: :assault: :assault: :assault: :puke: :puke: :puke: :monster: :monster:


    hat eigentlich irgendwer wirklich davon Ahnung :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: oder geht es hier nur darum der schlauere zu sein !lamp! !lamp! !lamp! ???


    Eine Frage an den der über D (egal ob über Oranienburg,Ballenstedt, Friedenweiler, Schkeuditz, Eilenburg oder Aplerbeck) nach SK (egal ob Vysny Hagy, Stary Smokovec Poprad oder Bratislava) will :


    helfen dir die Antworten?


    Ruf einfach am Auswärtigen Amt an oder lies das SDÜ und und alle Fragen werden aus erster Hand beantwortet ist vielleicht besser als die Duelle von den ich weiß es besser User´n zu lesen!!!! :pleasantry: :pleasantry: :pleasantry:

    Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist.


    Jedes Schengenvisum muss von dem Staat sein, der für die geplante Reise das Hauptland ist. Aber daran haltet ihr euch ja.



    ahhhhhhhh ich lerne immer was dazu