Also wenn man mit einem Ukrainischen Führerschein nach Deutschland einwandert, ist er 6 Monate gültig, in der Zeit kann er umgeschrieben werden, Pflicht dabei ist nur, das derjenige Theorie und Praxisprüfung in D ablegt, soweit ist es klar.
Ich habe jezt mit den ensprechenden Stellen gesprochen und es ist so, das wenn man seinen Lebensmittelpunkt in D hat, kann man nicht einfach irgendwo in einem anderen Land seinen Führerschein machen, auch nicht im Heimatland.
Dort greift dann die 185 Tage Regel, d.h. man muss in einem Kalenderjahre mindestens 185 Tage in dem Lad gemeldet sein, in dem man den Führerschein gemacht hat. Wenn dies erfüllt ist, kann man Ihn wie o.g. umschreiben.
Danke für eure Hilfe