Beiträge von K-Revenger

    Also wenn man mit einem Ukrainischen Führerschein nach Deutschland einwandert, ist er 6 Monate gültig, in der Zeit kann er umgeschrieben werden, Pflicht dabei ist nur, das derjenige Theorie und Praxisprüfung in D ablegt, soweit ist es klar.



    Ich habe jezt mit den ensprechenden Stellen gesprochen und es ist so, das wenn man seinen Lebensmittelpunkt in D hat, kann man nicht einfach irgendwo in einem anderen Land seinen Führerschein machen, auch nicht im Heimatland.


    Dort greift dann die 185 Tage Regel, d.h. man muss in einem Kalenderjahre mindestens 185 Tage in dem Lad gemeldet sein, in dem man den Führerschein gemacht hat. Wenn dies erfüllt ist, kann man Ihn wie o.g. umschreiben.



    Danke für eure Hilfe :)

    Da liegt ja das problem, natürlich ist meine Frau schon seit sechs Jahren in Deutschland und auch so lange hier gemeldet.


    Wir dachten immer, das die Regel, das der Führerschein noch 6 Monate gilt, grundsätzlich ist.


    Aber anscheinend gilt diese Regel nur für Zuwanderer.



    Wenn man schon in Deutschland wohnt und dann seinen Führerschein in einem anderen Land macht, gibt es diese 6 Monate Regel anscheinend nicht bzw. ergänzt durch die 185 Tage Regel.



    Aber sicher bin ich mir da immer noch nicht.

    Hallo liebe Leute,




    ich (wir) brauchen mal eure Hilfe wegen eines neuen Führerscheins:


    Meine Frau wohnt seit rund 6 Jahren in Deutschland und ist gerade für 4 Monate in der Ukraine, um Familie und Freunde zu besuchen.


    Sie macht dort auch gleichzeitig Ihren Führerschein.


    Wir dachten immer, das sie dann, wenn Sie wieder herkommt, einfach innerhalb von 6 Monaten die Prüfungen in Deutschland machen muss, um den Führerschein umschreiben zu können.


    Jetzt habe ich aber heute durch Zufall von einer 185 Tage Regelung für EU Ausweise gehört und bekomme etwas Panik, das meine Frau sich die Ganzen Mühen in der Ukraine umsonst macht.




    Kann mir jemadn da weiterhelfen?