Beiträge von Alex

    Arseniy Jazenyuk hat zugegeben, dass die Ukraine gegen Neurussland bei einer Neuauflage der Kämpfe keine Chance hat.
    Als der Kamermann vergessen hat seine Kamera auszuschalten, gab Jazenyuk zu, dass Sanktionen gegen Russland wirkungslos sind.



    http://lifenews.ru/news/139952


    Das sieht gestellt aus.


    Er redet von regulären russischen Armeeverbänden und dass sie keine Chance gegen sie haben. Sie könnten nur dann etwas ausrichten, wenn es nur Aufständische wären. Die Sanktionen helfen nicht, bla bla.


    Lügen 2.0. Es soll den Anschein machen, dass er die WAHRHEIT redet. Es dient somit seiner Glaubwürdigkeit. Genau diese Botschaft verbreitet doch das ukr. TV von morgens bis abends = Die Ukraine kämpft gegen RU und nicht gegen das eigene Volk!

    Zur Info, evtl. hilft’s dem einen oder anderen in der Zukunft:


    Der Reisepass wurde in der Ukraine mit geänderter Transliteration des Vornamens ausgestellt. Der Familienname sieht im Inlandspass ordentlich aus und auch die Schreibweise im RP ist perfekt geworden! Insgesamt hat es 3 Wochen gedauert.
    Allerdings wollte die Mitarbeiterin in der Passstelle den Vornamen im RP zunächst ums Verre…. nicht anpassen. Ich sage nur „Neid und Missgunst“! Wir waren gezwungen unsere Beziehungen spielen zu lassen und im Endeffekt MUSSTE sie es doch tun!


    Die Wiedereinreise nach DE war ohne Problem, meine Frau musste hier nur das Multivisum im alten RP vorzeigen. Im Standesamt haben wir unsere Heiratsurkunde geändert. Am gleichen Tag haben wir einen neuen Auszug aus dem Melderegister erhalten. Alle geänderte Datensätze wurden automatisch an all die anderen Stellen weitergeleitet (Finanzamt, ABH, ...?). Leider haben wir einen sehr späten Termin bei der ABH erhalten, somit war zunächst ein FB notwendig. Am Ende hat es aber dann doch ganz gut geklappt und wir erhielten eine AE für 3 Jahre.


    Alle Dokumente laufen jetzt mit der gewünschten Schreibweise. Ziel erreicht ;)


    Danke nochmal für Eure Unterstützung! :thumbup:

    Wir haben von der deutschen Botschaft die Information, dass bei der erneuten Einreise nach DE, das Heiratsvisum (ist ein Multivisum) aus dem alten RP vorgezeigt werden kann. Voraussetzung ist allerdings ein Direktflug nach DE, also ohne Umwege über andere Länder.


    Das würde bedeuten, dass die FB nicht notwendig ist. Sollte die ganze Pass-Geschichte in der UA mehr als 90 Tage dauern, dann wäre die FB natürlich Pflicht.
    Da es aber nicht länger als 3 Wochen sind, kann man zur ABH auch später mit dem neuen RP gehen.


    Übrigens, laut UA Passstelle kann die Schreibweise des Vornamens im RP angepasst werden. Hierfür muss man nur ein Dokument vorlegen, wo die bestimmte Schreibweise angewendet wird, z.B. Diplom, Übersetzung der Geburtsurkunde mit ISO Schreibweise, ...

    Hey Erne,


    den Weg zum Konsulat schließe ich fürs Erste aus, das dauert viel zu lange. Laut Forum dauert die Registration ca. 1 Jahr, danach kann man erst einen neuen RP beantragen. Dann noch die Abgabe des Inlandspasses. Hier müsste sie sowieso nochmal in die UA, einen neunen Inlandspass beantragen, nach DE zurück und ihn dann im Konsulat abgeben. Was für ein Schwachsinn. :pillepalle: In so einem Fall würde die ABH auch den alten Vornamen und Nachnamen aus dem alten RP übernehmen und einen Vermerk über den neuen Familienname (Hinkende Namensführung) machen, richtig?


    Da sie den Inlandspass sowieso in der UA beantragen muss, kann sie auch einen neuen RP machen lassen. Dabei könnte sie um eine andere Schreibweise des Vornamens und natürlich um eine richtige Übersetzung des Familiennamens im RP bitten. Zusammen mit der Übersetzung und der notariellen Beglaubigung der Heiratsurkunde, sollte es im „Expressfahren“ maximal 3 Wochen dauern. Nun müsste die ABH den geänderten Vornamen und neuen Familiennamen auf der eAT-Karte verwenden.


    Du schreibst, die ABH kann ihr eine FB geben. Bei der Passkontrollen in UA und DE zeigt man auch den alten entwerteten RP + diese FB und kann somit wieder einreisen? Der Einreisestempel wird noch im alten RP gemacht oder im neuen?
    In den FAQ steht, dass die ABH eine Vorabzustimmung geben kann. Das ist ein geschlossener Umschlag, der im UA Konsulat abgegeben werden muss. Es wird sofort ein neues Visum im neuen RP ausgestellt.


    Nur zum Verständnis, verlängert diese FB also die Gültigkeit des Visums auf unbestimmte Zeit? Somit hätte man mehr als 90 Tage Zeit um das ganze abzuwickeln? In diesen 90 Tagen muss die Antragsstellung erfolgen, aber nicht die eAT fertig sein, korrekt? Wir überlegen halt, wann sie nochmal in die UA fliegt und alles erledigt. Ist schon sch…. das Ganze.


    Wenn es wirklich gelingen würde, dass der neue RP eine andere Schreibweise des Vornamens hat, dann sollte es doch keine Probleme im Konsulat in der UA und anschließend in der ABH geben? Du scheinst ja einen ähnlichen Fall zu haben. ;)

    • Müsste die Heiratsurkunde wegen der neuen Schreibweise des Vornamens umgeschrieben werden? (Evtl. lässt es sich mit dem Standesamt reden und die Schreibweise der ISO wird gleich verwendet, ich meine den Vatersnamen haben die doch auch aus der Übersetzung ihrer Dokumente genommen. Wieso auch nicht die ISO Schreibweise, die in diesen Dokumente auch steht?)
    • Was ist mit dem Melderegister, muss hier eine Änderung erfolgen?
    • Dann wäre noch die gKV. Vielleicht kann man hier gleich die neue Schreibweise des Vornamens angeben.
    • Der Vatersname bleibt ja erstmal sowieso hängen, bis zur Einbürgerung. Auf welchen Dokumenten würde man ihn noch sehen, außer der Heiratsurkunde und dem Inlandspass?
    • Gemäß Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG könnten wir ihren vollständigen Namen sofort auch hier ändert lassen. Der Vatersname würde wegfallen + andere Schreibweise des Vornamens. Aber was hätte das später für Auswirkungen? Der neue Inlandspass würde den Vatersnamen trotzdem beinhalten. Was bedeutet das später bei der Aus- und Einbürgerung? Habe das Gefühl, dass ich diese Waffe bis zur Einbürgerung aufheben sollte, weil man sie nur einmal abfeuern kann.

    Und überhaupt, ich bin mal gespannt was die offiziellen Stellen zum Ganzen sagen werden. Wir werden es demnächst erfahren.

    Habs in der ganzen Euphorie beinahe vergessen, das Visum ist fertig. :) Hat 3 Wochen gedauert.


    Ich rate jedem die VE vorher zu besorgen und sie mit allen Dokumenten im Konsulat abzugeben. Hätte ich das nicht gemacht, würde mich die ABH zum Gespräch einladen und von mir weitere Dokumente fordern, zumindest wurde mir das am Telefon erzählt. Das hätte natürlich alles nochmal verzögert.


    Ich bedanke mich nochmals für alle Antworten und wünsche allen viel Glück, die noch alles vor sich haben.

    nein, sie *muss* es sogar, denn der alte ist "eigentlich" nicht mehr gültig


    Wenn der Familienname geändert wurde, dann müssen neue Pässe beantragt werden. Das klingt eigentlich logisch. Anscheinend geht es aber auch anders:


    Sofern ihr Reisepass noch gültig ist braucht sie den Namen nicht ändern......Meine Frau hat meinen Namen angenommen......auf dem eAT ist ihr Ukrainischer Name eingetragen mit einem Zusatz Namensführung nach Deutschem Recht ......(mein Name)...


    Das Konsulat kann dann einen neun RP ausstellen, dauer, Qualität des RP ist (war zumindest vor einigen Jahren) unter aller Sau, nicht biometrisch.


    Laut meinen Informationen gibt es in der UA noch keine biometrische Pässe. Kenne 2 Fälle, bei denen noch der einfachen blauen RP vor 1-2 Jahren ausgestellt wurden.


    Sie kann sich komplett aus UA abmelden, dann wird der Inlandspass eingezogen und ein entsprechender Vermerk im RP gemacht, dann kann das Konsulat ohne neuen Inlandspass den RP neu ausstellen.


    Wie bitte? Denn Inlandspass abgeben und am Ende nur einen neuen RP mit Vermerk in der Hand haben?


    sofern sie noch in UA registriert ist (eigentlich der "Normalfall"):
    NAch Eheschliessung zur ABH, AE beantragen. Sich eine FB geben lassen (nachfragen!). Mit FB gilt der alte AT (also ihr Viusm) weiter fort, bis sie die neue AE in Händen hält.
    in die UA, neuen Inlandspass ausstellen lassen ...


    Jep, Normalfall. Was bedeutet "FB" und "AT"? Was ist mit der Registrierung im Einwohnermeldeamt, die muss noch vor der ABH erledigt werden, richtig?

    Erne, danke erstmal für deine Mühe!


    aber die ukrainsiche Orignalschreibweise soll sich ja nicht ändern?


    Die ukrainische Schreibweise des Vor- und Nachnamens im RP und Inlandspass ist in Ordnung und kann so bleiben. Es geht uns nur um die Übersetzung mit lateinischen Buchstaben des Vornamens im RP. Wenn ich so recht überlege, dann ist diese Geschichte keine Namensänderung, sondern nur eine Anpassung. Leider wurde/konnte nicht die ISO Schreibweise aus der deutschen Übersetzung der Geburtsurkunde bei der Anmeldung der Eheschließung verwendet werden. Hier war der RP federführend.


    Oh, der wird schon korrekt sein, und zwar so, wie er im RP in lat. Buchstaben steht ... und dort ist er ja "korrekt"


    Mit „korrekt“ meinte ich die deutsche Schreibweise. Ist es evtl. möglich, nach der standesamtlichen Trauung einen neuen Reisepass mit neuen Familiennamen und einen „korrekten“ Vornamen zu beantragen? Anschließend lässt man die Heiratsurkunde umschreiben und geht danach in die ABH und beantragt erst dann die eAT-Karte? Schafft man das in 3 Monaten, wenn man den Weg über die Botschaft geht? Geht das überhaupt oder müssen wir uns direkt nach der Trauung bei der ABH anmelden?


    Nimmt sie nach der Eheschliessung Deinen Namen an?


    Ja, sie nimmt meinen Namen an. Ich habe mittlerweile die Info, dass ein neuer Inlandspass innerhalb eines Monats geändert werden soll, sonst droht Bußgeld. Sind aber zum Glück nur paar UAH.


    und den neuen Familiennamen (?)


    Klar.


    dann kann sie ihren Vornamen sogar auch "eindeutschen"


    Das hört sich gut an. Aber, gerade in der ersten Zeit entstehen viele Dokumente, z.B. muss der europäische Führerschein innerhalb der ersten 6 Monate gemacht werden, Bestätigung des Hochschulabschlusses, Versicherungen, Verträge, ... Deswegen möchten wir die Anpassung des Vornamens sofort.


    Es sieht also danach aus, dass wir beide Pässe ändern müssen, alleine schon wegen dem neuen Familiennamen. Wie wir das anstellen weiß ich noch nicht. Mir platzt bald der Schädel.


    Eine Möglichkeit habe ich noch im Kopf. Die Heiratsurkunde wird mit der Schreibweise des RP ausgestellt, das ist wohl nicht änderbar. Anschließend geht es in die ABH, wo eine eAT mit dem Vornamen des RP und neuen Familiennamen erstellt wird. Zusätzlich steht in der eAT die deutsche ISO Schreibweise. Danach beantragen wir einen neuen RP und Inlandspass im ukrainischen Konsulat. Es werden neue Pässe mit der alten Schreibweise des Vornamens erstellt. Für alle Angelegenheiten in Deutschland verwenden wir aber die deutsche Schreibweise des Vornamen, so wie in der eAT vermerkt. Bei der Einbürgerung wird der Vorname dann gänzlich eingedeutscht. Was haltet ihr davon?

    Hi Ahrens,


    meinst du die Übersetzung der Heiratsurkunde? Das würde bedeuten, dass eine gesonderte Änderung des Vornamens nicht notwendig ist und die deutsche Schreibweise in der eAT-Karte übernommen wird? Später kann diese Schreibweise auch im deutschen Personalausweis verwendet werden?


    Gruß,
    Alex

    Hallo zusammen,


    ich würde gerne eure Meinung oder Erfahrung zum nachfolgenden Sachverhalt lesen. Die standesamtliche Trauung in Deutschland steht kurz bevor und bei einer Sache bin ich mir noch sehr unsicher.


    Neben der Änderung des Familiennamens meiner zukünftigen Ehefrau, würden wir gerne auch die Schreibweise des Vornamens ändern. Er soll der deutschen Schreibweise entsprechen.
    Die Änderung betrifft nur einen Buchstaben, aus „y“ soll ein „i“ werden.
    Das „y“ kommt aus der ukrainischen Übersetzung und steht so im Reisepass. In ihrem Diplom wiederum wird das „i“ verwendet, also quasi die Übersetzung aus dem Russischen.
    In der deutschen Übersetzung der Geburtsurkunde steht ein Vermerk, dass der Vorname nach ISO mit „i“ geschrieben wird, also so wie wir es gerne hätten.


    Die Anmeldung zur Eheschließung hat natürlich die Schreibweise des Reisepasses. Also nehme ich an, dass diese Schreibweise für die Heiratsurkunde gebraucht wird. Was ist aber mit dem Vatersnamen? Fällt er weg? Ich denke schon, da es diese Schreibweise in Deutschland nicht gibt. Kann im Zuge dessen auch die Anpassung des Vornamens einfach durchgeführt werden oder muss das gesondert als Namensänderung beantragt werden?


    Da wir später unsere Heiratsurkunde bei der ABH für die Aufenthaltserlaubnis vorlegen müssen und daraus eine eAT-Karte erstellt wird, sollte der Vorname „korrekt“ sein.


    Hat jemand Erfahrungen damit und kann uns Tipps geben? Ergeben sich später daraus irgendwelche Probleme, insbesondere bei der späteren Ausbürgerung aus der Ukraine und Einbürgerung in Deutschland?


    Mit den ukrainischen Pässen sollte es doch keine Probleme geben, oder? Der Inlandspass hat nur die ukrainische und russische Schreibweise + Vatersname.
    Was passiert aber mit dem Reisepass? Theoretisch könnte sie den alten Pass behalten. Der neue Name geht dann aus der eAT-Karte heraus. Was passiert aber, wenn man an der Passkontrolle in der Ukraine beide Pässe vorzeigen muss? Im neuen nationalen Inlandspass steht der neue Familienname, im Reisepass aber der alte und dann käme noch die eAT-Karte mit einer anderen Schreibweise des Vornamens. Was für ein Chaos. ?(


    Das führt mich zu einer weiteren Frage. Ist es zwingend notwendig einen neuen Reisepass mit neuen Vor- und Nachnamen zu beantragen, wenn man später die deutsche Staatsbürgerschaft anstrebt? Bei der Einbürgerung nach 3 Jahren müssen die alten Pässe sowieso abgegeben werden. "Kann man später vom Ur-Reisepass mit alten Vor- und Nachnamen auf den neuen Personalausweis wechseln, ohne den Zwischenstopp mit dem geänderten Reisepass?" Fragen über Fragen… !think!


    MfG,
    Alex

    Hallo zusammen,


    paar Tipps an alle, die noch zur Botschaft müssen:


    Macht von jedem Original, 2 Kopien! Im Merkblatt ist das leider nicht ganz ersichtlich ausgewiesen. (Zur Not hat man aber die Möglichkeit für paar Groschen Kopien vor Ort zu erstellen.)
    Ansonsten können gemeinsame Fotos, zusätzliche Kopien des deutschen Reisepasses mit Ein-/Ausreisestempeln oder andere Nachweise hilfreich sein.


    Die Botschaft befindet sich seit einiger Zeit an einem anderen Ort. Man kann gemeinsam vorgehen. Taschen und Handys müssen beim Wachpersonal für wenige UAH abgeben werden. Meine Verlobte wurde zu unserem Verhältnis befragt. Das Gespräch wurde auf Russisch geführt, also keine Panik. :)


    Der Spaß hat 60 EUR gekostet und musste bei der Pro Credit Bank (befindet sich in der Nähe) in UAH bezahlt werden. Wenn ich mich nicht täusche, hat man uns gesagt, dass man mit der Bearbeitung erst nach der Zahlung beginnen würde. Also lieber gleich bezahlen und gut ist.


    Noch was, vormittags soll dort mehr los sein als nachmittags. Der ganze Vorgang, inkl. Zahlung der Gebühr hat bei uns ca. 1,5 Std. gedauert und wir waren nachmittags dort.


    Gruß,
    Alex

    Ich war heute bei der ABH.


    Eine VE ist notwendig, die speziell nur für die Eheschließung in DE vorgesehen ist!


    Unter http://www.kiew.diplo.de/Vertr…aetter-Nationalvisum.html steht eine neue Version (Stand 10/2014) des oben genannten Dokumentes bereit.
    Der letzte Punkt wurde geändert. Hier steht jetzt: "Nachweise des gesicherten Lebensunterhalts".
    Vorher (Stand 04/2013) stand an dieser Stelle: "nur für Partner in Deutschland, die keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweise des gesicherten Lebensunterhalts und Kopie des Aufenthaltstitels"

    Halleluja, :) es gab Post vom OLG.


    Termin wurde beim Standesamt vereinbart. Jetzt ab in die Ukraine und gleich zur Botschaft.


    Nach dem Dokument "Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland (Verlobte)" ist eine Verpflichtungserklärung (VE) nicht notwendig. Trotzdem habe ich gelesen, dass das Ausländeramt eine VE in manchen Fällen unrechtmäßig fordert. Damit es zu keinen Verzögerungen im Prozess kommt, überlege ich schon jetzt eine VE zu besorgen und sie zu den anderen Antragsdokumenten zu legen.

    Was mein ihr? Ist die formlose schriftliche Erklärung (alle entstehenden Kosten werden nach §§ 66-68 AufenthG übernommen) vollkommen ausreichend?


    Gruß,
    Alex

    MaBo, danke für deine Mühe. :thumbup:


    Mir war nicht bewusst, dass es zu der Erklärung beim Notar über den Familienstand auch eine spezielle eidesstattliche Versicherung gibt. Laut meiner Verlobten ist die Erklärung vom Notar eidesstattlich.


    Wie schon geschrieben, das Standesamt hat alle vorhandenen Dokumente akzeptiert und an das OLG weitergeleitet. Sollte dem OLG noch etwas fehlen, dann würden sie sich kurzfristig melden.


    Danke leta :)

    Hallo MaBo,


    Das Dokument kenne ich bereits, aber trotzdem danke!


    Genau so eine eidesstattliche Versicherung hat meine Verlobte in ihrer Heimatstadt bei einem Notar erstellen lassen. Anschließend wurde es in Kiew mit Apostille versehen. In Deutschland habe ich es zudem von einem vereidigten Übersetzer übersetzten lassen. Was ich nicht ganz nachvollziehen konnte, war ihre Aussage bezüglich einer eidesstattlichen Erklärung IN DEUTSCHLAND.


    Naja, die Dokumente sind jetzt unterwegs zum OLG. Trotz allen Merkwürdigkeiten bin ich aber guter Hoffnung. Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. )

    Aktueller Status


    Hallo zusammen,


    ich war mit allen notwendigen Dokumenten beim Standesamt. Musste alle Originale abgeben!!! :/ Das habe ich nicht erwartet. War das bei euch auch so?


    Dann hat die gute Frau gemeint, dass meine Verlobte zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung vom DEUTSCHEN Notar abgeben muss. Toll, dass hätte sie mir aber vorher sagen können, als meine Verlobte noch in Deutschland war. Anschließend meinte sie, dass das OLG schon entscheiden wird ... wir versuchen das mal ohne. Verstehe ich nicht. Sie hat doch von uns die ukrainische eidesstattliche Erklärung mit Apostille + Übersetzung von einer vereidigten Person aus DE erhalten.


    Leider habe ich auch keinen vorläufigen Termin erhalten. Diesen bekomme ich erst nach der Prüfung des OLG.

    Das sollte keine Hürde sein. Danke


    Heute teilte mir das Standesamt mit, dass die Ledigkeitsbescheinigung (Punkt 3) doch nicht notwendig ist und dass die Erklärung vom Notar (Punkt 5) ausreicht. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass ich die Dame erst mal aufklären musste.


    Was für eine Aufregung gestern. Bin mal gespannt wie es jetzt weitergeht.


    Danke nochmal für eure schnelle Auskunft, hätte ich nie erwartet! :thumbup: