Beiträge von Alex

    Hi Ahrens,


    dass das mit dem Visum nichts zu tun hat ist mir klar. :) Ich wollte nur deutlich machen, dass ich mich nach Vorschriften der Behörden halte und damit bis jetzt gut gefahren bin. Andere Methoden sind mir persönlich fremd. Ordnung muss sein. Deutschland, hallo. :D Den Ukr-Style habe ich aber auch schon kennengelernt, das geht dann aber meistens schief.


    Du schreibst, das das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen wird und das wir schreiben sollen, dass ich für sie aufkomme und dann wäre ich aus dem Schneider. Hmm, aber gerade jetzt würde doch das Standesamt ein Einkommensnachweis von mir fordern. Ich habe überhaupt keine Ahnung wie hoch der Prozentsatz ist, so wie aber Kollege Überglücklich :) schreibt, soll er nicht klein sein.


    Ich mache mir hierbei aber noch paar Gedanken. Wahrscheinlich verfassen wir ein Schreiben, woraus herausgeht, dass sie nach dem Studium nicht gearbeitet hat und mit paar EUR von mir unterstützt wird. Eigentlich so wie es auch tatsächlich ist. Dann hätte das OLG eine kleine aber immerhin eine Grundlage für ihre Berechnungen. Wenn aber trotzdem, zusätzlich ein Einkommensnachweis von meiner Seite gefordert wird, dann ist das halt so. Shit happens.

    Ihr seid ja super, danke Ahrens für deine Antwort!


    Du bestätigst auch, dass die Ledigkeitsbescheinigung (Punkt 3) nicht besorgt werden kann, da sie gar nicht ausgestellt wird. Das Dokument vom Notar (Punkt 5) hat sie schon. Zusammen mit der Geburtsurkunde (Punkt 1), sind beide Dokumente bereits schon unterwegs nach Kiew.


    Ich versuche alles nach Vorschrift zu machen. So konnte sie mehrmals ohne Probleme nach DE mit Schengenvisum kommen. Zuletzt für ganze 3 Monate sogar. Allerdings machen die Mitarbeiter von meinem örtlichen Standesamt keine vertrauenserweckenden Eindruck auf mich. Als eine Kollegin hinzukam, machte sie noch paar Kreuzchen mehr auf dem Laufzettel, a la "doppelt gemoppelt, hält besser".

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Auf dem Zettel steht Ledigkeitsbescheinigung/Ehefähigkeitsbescheinigung. Die Ledigkeitsbescheinigung wurde umrandet, da diese von ihr gefordert wird. Aber so wie du schreibst und ich auch denke, ist das Dokument aus Punkt 5 ausreichend. Sie versichert in diesem Dokument, nie verheiratet gewesen zu sein...


    Über mein Einkommen war beim Standesamt nicht ein Wort gefallen und ich hoffe das bleibt auch so. Sie haben ein Schreiben erwähnt, dass sie erstellen soll. Aus diesem Schreiben soll herausgehen, welches Einkommen sie momentan hat (evtl. Taschengeld von den Eltern), konnten aber nichts konkretes dazu sagen. Muss da nochmal nachbohren (hoffe da geht endlich mal einer ans Telefon).
    Wie du schon geschrieben hast, dieser Nachweis dient dem OLG als Grundlage für die Festsetzung der Gebühren.
    Ich frage mich nun, wenn sie kein Einkommen nachweisen kann, dann werden sie mich fragen. Dann wäre es vielleicht sinnvoller zu schreiben, dass sie paar EUR Taschengeld erhält, damit das OLG dieses Sümmchen als Grundlage für ihre Berechnungen nimmt und nicht mein fettes Einkommen(Scherz).
    Ansonsten werden wir alle Dokumente vorbereiten, die wir nur kriegen.

    Hallo Gemeinde,


    entschuldigt mich, ich bin leider in Eile und auch in Panik. Ich konnte auf die Schnelle keine konkreten Informationen zu meinen Fragen hier im Forum finden. Leider standen die vorhandenen Fragen zu einem etwas anderen Kontext.


    Folgende Situation: Ich möchte meine ukr. Verlobte heiraten. Sie ist nicht verheiratet, war nie verheiratet und hat auch keine Kinder. Die standesamtliche Trauung soll in DE vollzogen werden. Wir waren vor kurzem zusammen im dt. Standesamt. Man hat uns einen Zettel gegeben. Auf diesem Zettel wurden alle notwendige Dokument angekreuzt, die wir beschaffen müssen. Eine Mitarbeiterin hat sogar sofort eine Kopie ihres Reisepasses erstellt und meinte, dass das schon mal erledigt ist. Von meiner Seite scheint alles ok zu sein, alle notwendigen Dokumente liegen mir vor. Nun ist meine Verlobte wieder in der Ukraine und sammelt fleißig ihre Dokumente.


    Folgende Dokumente muss meine Verlobte in der Ukraine beschaffen:

    • aktuelle Geburtsurkunde im Original + Apostille --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = alles klar
    • gültiger Reisepass = erledigt, Kopie wurde im Standesamt schon erstellt
    • Ledigkeitsbescheinigung + Apostille --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = wird vom ukr. Standesamt nicht erstellt!
    • Wohnsitzbescheinigung --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = alles klar
    • Versicherung an Eides Statt (Affidavit) über Familienstand beim Notar + Apostille --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = alles klar
    • Einkommensnachweis --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = nicht ganz klar, kein Einkommen, Studium wurde vor kurzem beendet
    • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung = alles klar

    Fragen:


    zu Punkt 3: Sie bekommt keine Ledigkeitsbescheinigung vom örtlichen Standesamt. Laut Standesamt werden Ledigkeitsbescheinigungen nur dann ausgestellt, wenn man verheiratet oder geschieden ist. Nach nochmaligem Nachfragen, hat man ihr dann gesagt, dass sie das schon machen oder zumindest versuchen könnten. Aber sie haben das noch nie gemacht. Sie müssten die Papiere an die regionale Hauptstelle zur Überprüfung senden. Soll ca. 1 Monat dauern. ?( Nun meine Frage: Kann es sein, dass das Dokument vom Notar (siehe Punkt 5) ausreicht?


    zu Punkt 6: Könnt ihr mir sagen, welche Dokumente ihr vorgelegt habt? Meine Verlobte versucht ein Einkommensnachweis von der Steuerbehörde zu besorgen, dass bezeugen kann, dass sie kein Einkommen hat und auch keine Steuern gezahlt hat. Weiterhin kann sie ein Dokument von der Uni erhalten, mit der Angabe der Studienzeit.
    Laut Standesamt kann sie ein Schreiben verfassen, dass sie kein Einkommen hat. Soll es beim Notar aufgesetzt werden? Kann sie es auf Deutsch schreiben, damit es später nicht übersetzt werden muss? Ich gehe davon aus, dass hier keine Apostille notwendig ist.


    Leider kann ich momentan niemanden vom Standesamt erreichen. Ich vertraue den Mitarbeitern auch nicht 100%. Ich hoffe auf eure Erfahrung und Wissen. HILFE und danke im Voraus!!!


    Gruß,
    Alex