Visaantrag abgelehnt

  • Hallo zusammen,
    mal wieder dieses Thema,ich habe Fragen.


    Der Visaantrag meiner Freundin wurde abgelehnt mit folgender schriftlicher Begründung:


    -Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenhalts waren nicht glaubhaft.


    -Ihre Absicht,vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen,konnte nicht festgestellt werden.


    Beantragt wuden 90 Tage. Meine Freundin war 4 mal bei mir und immer pünklich zurückgereist.


    Zweck und Bedingungen?-Weil wir ein Paar sind und zusammensein möchten.


    Rückkehrbereitschaft?- Ihre Arbeit und Familie mit Tochter.


    Meine Freundin wird remonstrieren. Ich möchte Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben,wozu man ein Recht hat, da der Bescheid der Botschaft Kiew für uns nicht nachvollziehbar ist,da in der Vdrgangenheit alles sauber gelaufen ist und auch jetzt keinerlei böse Absichten hinter dem Antrag stecken.
    Hat hier jemand Erfahrung mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Berlin?


    Kann meine Freundin mit dem Ablehnungsstempel im Pass ein anderes Schengenvisum für touristische Zwecke( Spanien,Portugal ) erhalten?


    Gruss

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