Wiedereinreise in die Ukraine nach erfolgter Rückweisung

  • Hallo,
    folgender Fall : ein deutscher Staatsbürger ist mit einem unwissentlich als gestohlen gemeldeten Reisepass nach Kiew geflogen.
    Bei der dortigen Passkontrolle ist das natürlich aufgefallen.
    Pass wurde eingezogen, der Reisende in der Transitzone festgesetzt. Befund: Einreise wird verweigert, weil der Reisepass bei Interpol als gestohlen gemeldet ist.
    Botschaft eingeschaltet, ausstellende Passstelle eingeschlatet. Am gleichen Tag Eingabe an das BKA / Interpol, dass dieser Sperrvermerk gelöscht werden soll.
    Da der Eintrag zum Ende des Tages immer noch im System war, wurde der Reisende zurück nach Deutschland geschickt.
    Bei der dortigen Passkontrolle war dann im System der Bundespolizei kein Eintrag mehr vorhanden.
    Nun möchte diese Person nach 2 Tagen und mit dem gleichen Reisepass erneut nach Kiew fliegen.
    Frage: führt die ukrainische Grenzpolizei eine Liste mit zurückgewiesenen Reisepassnummern, die für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit für die (Wieder-) Einreise
    in die UKraine gesperrt sind ? Sind diese Reisepässe, die einmal in der Ukraine in der Interpol Datenbank als gestohlen gemeldtet waren für jegliche (Wieder-) Einreise
    in die Ukraine unbrauchbar? Gleich ob, sämtliche Einträge in der Interpol Datenbank gelöscht wurden ?
    Wer kennt sich aus?

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