Dumme Lüge bei FZF Antrag

  • Hallo allerseits,


    wir haben ein dickes Problem. Meine Ukrainische Frau (wir haben Ende letzten Jahres in UA geheiratet) hat beim Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung dummerweise den Fehler gemacht, zu behaupten, wir hätten uns in der der Ukraine kennengelernt. Allerdings hatten wir vorher nur online Kontakt ( Mitte 2008 ), bis ich sie dann vor rund einem Jahr das erste mal persönlich getroffen habe. Ich habe sie seitdem dann alle 2 bis 3 Monate besucht, bis wir dann die ganzen Unterlagen beschafft und geheiratet haben.


    Tja, warum hat sie das gemacht, werdet ihr nun fragen. Sie dachte sich, es wäre vielleicht besser, es etwas "realistischer" aussehen zu lassen. Wer glaubt einem schon, dass aus einer Internetliebe etwas so großes und wundervolles werden kann?


    Ich habe heute von der Ausländerbehörde eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch erhalten und soll neben diversen Bekanntschaftsnachweisen (kein Problem) meinen Pass mitbringen. Spätestens an den Einreisestempeln wird man dann feststellen, dass ich zu dem von meiner Frau genannten Zeitpunkt gar nicht in der Ukraine war.


    Wir sind am Boden zerstört und sie macht sich riesige Vorwürfe. ;( Was soll ich tun? Einen Anwalt aufsuchen? Kann man den Karren noch aus dem Dreck ziehen?


    Viele Grüße
    Fraenki

  • und soll neben diversen Bekanntschaftsnachweisen (kein Problem) meinen Pass mitbringen.


    Wuerde mich eiskalt lassen. Ihr seid Rechtsgueltig verheiratet u. habt einen RECHTSANSPRUCH auf Familienzusammenfuehrung !
    Mitnehmen wuerde ich nur Nachweis ueber Wohnraum evtl. noch ein paar Verdienstbescheinigungen (sind aber kein Muss) Dein Pass u. irgendwelche Bekanntschaftsnachweise gehen die nichts mehr an.
    Wenn sie zucken verweise auf den §28 Aufenthaltsgesetz u. ziehe mal eben nebenbei gut hoerbar eine Klage vorm Bundesverwaltungsgericht Berlin in Betracht.

  • Haben die noch alle Latten am Zaun?
    Ihr habt doch geheiratet und jetzt wollen die wissen wie und wan ihr Euch kennengelernt haben?
    Ich bin für dumm stellen, wen die Grenzer dir keinen Stempel in den Paß gemacht haben ist das nicht dein Problem.
    Gruß Jecko

  • Hallo Fraenki, ich wuerde das auch nicht dramatisch sehen. Eigentlich hat sie doch nicht gelogen, nur ein bischen verkehrt ausgedrueckt :rolleyes: Über das Internet habt ihr Kontakt aufgenommen. Persoenlich KENNENGELERNT habt ihr euch schon in der Ukraine! Oder ist sie schon mal aus der Ukraine heraus gekommen? Diesen " wuerd ich allerdings nur fuer die aller letzte Not aufheben. Als "Joker" so zu sagen. Aber wie wie M.E. schon sagt:

    Zitat

    Wuerde mich eiskalt lassen. Ihr seid Rechtsgueltig verheiratet u. habt einen RECHTSANSPRUCH auf Familienzusammenfuehrung !
    Mitnehmen wuerde ich nur Nachweis ueber Wohnraum evtl. noch ein paar Verdienstbescheinigungen (sind aber kein Muss) Dein Pass u. irgendwelche Bekanntschaftsnachweise gehen die nichts mehr an.
    Wenn sie zucken verweise auf den §28 Aufenthaltsgesetz u. ziehe mal eben nebenbei gut hoerbar eine Klage vorm Bundesverwaltungsgericht Berlin in Betracht.

  • Leute, Fakt ist doch das hier wieder Nachweise verlangt werden die vollkommen irrelevant fuer die FZF sind. Was zaehlt u. als alleiniges zu Interessieren hat ist die bestehende Rechtsgueltig geschlossene Ehe !!
    Das wie oder wo kennengelernt hat Niemanden etwas anzugehen, es geht hier um FZF u. nicht um irgendein Besucher- oder Heirats-Visum. !lamp!
    Auch Behoerden haben sich an Gesetze zu halten !! Das man sie manchmal daran erinnern muss ist das Traurige aber das ist eben Absurdistan !



    Allein DAS ist Relevant. ;) http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#5

  • Meine Ukrainische Frau (wir haben Ende letzten Jahres in UA geheiratet) hat beim Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung dummerweise den Fehler gemacht, zu behaupten, wir hätten uns in der der Ukraine kennengelernt.


    Hat Sie denn auch alle Unterlagen für die Beantragung des FZF? Wie z.B. den bescheuerten Sprachnachweis (schon beim Beantragen des Visums).


    Zitat

    nur ein bisschen verkehrt ausgedrueckt :rolleyes:


    eben (noch) ganz so einfach mit dem Deutsch.

  • GENAU und BASTA! Weshalb groß diskutieren! Hast völlig recht M.E. Ich fang schon langsam an von meiner Linie abzuweichen.


    So ist es doch, langsam sollte euch doch die Neugier der Deutschen Behoerden auf den Sack gehen.
    Wenn ich bedenke was dieser so freie Staat ueber Mielke fuer ein Lamento gemacht hat ... !happy! Dann faellt mir echt nix mehr ein. :pillepalle:
    Und eins ist im Spiel mit Behoerden genauso Fakt: "Der Kluegere gibt so lange nach, bis er am Ende der Dumme ist." !lamp!

  • Franky, ich geb dir einen Rat: Bleib COOL 8)


    M.E. hats ja schon geschrieben. Du bist verheiratet und BASTA!
    Ich hab grad meine FZF durch! Am 27.1.2010 Antrag auf FZF gestellt, bei deR ABH hab ich gestern 5 Fragen beantwortet, heute, am 16.2.2010 wurde das Visum zur Einreise gewährt.
    Zeit: 18 TAGE :D


    Also, immer schön "locker-flockig" bleiben!

  • Also, immer schön "locker-flockig" bleiben!


    Aber keinesfalls diesen :hail: vor denen machen ! Ihr seid im Recht u. Fertig ! Ueber irgendwelche Kennenlern-Nachweise wuerde ich da garnicht mehr diskutieren. 8)

  • Der Spruch ist geil -


    Noe, einfach nur Realitaet welche aus Erkenntnissen im Umgang mit diversen Behoerden in Absurdistan bzw. der "Kompetenz" dort beschaeftigter Mitarbeiter beruht. :D
    Letztlich haette Fraenkis Frau auch erzaehlen koennen sie haetten sich auf ner Disco in der RADA kennen gelernt. Das waere auch keine Luege denn fuer die FZF ist es voellig unerheblich.
    Ich weiss auch nicht was solche saubloeden Fragen sollen, sind die Behoerden "Mami u. Papi" ? Die sollen sich um ihren Scheiss kuemmern. Wer 18 ist kann Heiraten wen er will. !lamp!
    Wuerde mir jemand solche Fragen stellen haette ich ihn/sie glatt gefragt wann sie das letzte mal Sex hatte u. ob es ein paar geile Einzeilheiten zu erzaehlen gibt. :D

  • Ich weiss auch nicht was solche saubloeden Fragen sollen, sind die Behoerden "Mami u. Papi" ? Die sollen sich um ihren Scheiss kuemmern. Wer 18 ist kann Heiraten wen er will.
    Wuerde mir jemand solche Fragen stellen haette ich ihn/sie glatt gefragt wann sie das letzte mal Sex hatte u. ob es ein paar geile Einzeilheiten zu erzaehlen gibt.


    volle Zustimmung meinerseits !!!! :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Und eins ist im Spiel mit Behoerden genauso Fakt: "Der Kluegere gibt so lange nach, bis er am Ende der Dumme ist."

    Naja, jetzt muß ich mal für die Behörden hier sprechen!
    Hilfbereit, freundlich und zuvorkommend! Keine unötigen Schikanen und alles sehr schnell erledigt!
    Da muß ich mich oftmals mit den ukrainischen Behörden mehr rumärgern! Ganz oben auf meiner roten Liste: Der ukrainische Zoll X(
    auch die deutsche Botschaft hat immer auf meine Anfragen schnell reagiert und die FZF, auch ohne A1, innerhalb 24 Std. durchgewunken!

  • Hilfbereit, freundlich und zuvorkommend! Keine unötigen Schikanen und alles sehr schnell erledigt!


    Nicht jeder hat eine "Kompetente" ABH an seinem Wohnort u. wenn ich sehe was Fraenki da "nachweisen" soll, hab ich arge Zweifel das der SB mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut ist. :thumbdown:
    Wenn man sowas durchgehen laesst verlangen sie bald ein Privates Pornovideo. !lamp!

    Da muß ich mich oftmals mit den ukrainischen Behörden mehr rumärgern!


    Kann ich nicht sagen, die sind ihr Geld wert. :D

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Ich bin nun erstmal beruhigt und konnte auch meiner Frau die Angst nehmen.

    Ich bin für dumm stellen, wen die Grenzer dir keinen Stempel in den Paß gemacht haben ist das nicht dein Problem.

    Naja, der Pass wurde erst Anfang 2009 ausgestellt, da kann also gar kein Stempel von 2008 drin sein.


    ..., nur ein bischen verkehrt ausgedrueckt :rolleyes: Über das Internet habt ihr Kontakt aufgenommen. Persoenlich KENNENGELERNT habt ihr euch schon in der Ukraine!

    Sie wurde bei der Beantragung in der Botschaft auf russisch konkret gefragt, WO und WANN wir uns kennengelernt haben. Die Mitarbeiter notieren sich alles ganz genau und ich bin sicher, dass diese Angaben nun bei der Ausländerbehörde vorliegen. Irgendwie ja logisch.


    Was zaehlt u. als alleiniges zu Interessieren hat ist die bestehende Rechtsgueltig geschlossene Ehe !!
    Das wie oder wo kennengelernt hat Niemanden etwas anzugehen, es geht hier um FZF u. nicht um irgendein Besucher- oder Heirats-Visum. !lamp!
    Auch Behoerden haben sich an Gesetze zu halten !! Das man sie manchmal daran erinnern muss ist das Traurige aber das ist eben Absurdistan!

    Ist die Ehe denn aus Deutscher Sicht rechtsgültig und entsprechend anerkannt?




    Hat Sie denn auch alle Unterlagen für die Beantragung des FZF? Wie z.B. den bescheuerten Sprachnachweis (schon beim Beantragen des Visums).

    Ja, sie hat den A1-Test gemacht und den Nachweis auch bei der Antragstellung in der Botschaft vorgelegt. Die Unterlagen sind vollständig, unvollständige Anträge werden am Schalter abgewiesen.


    Franky, ich geb dir einen Rat: Bleib COOL 8)


    M.E. hats ja schon geschrieben. Du bist verheiratet und BASTA!
    Ich hab grad meine FZF durch! Am 27.1.2010 Antrag auf FZF gestellt, bei deR ABH hab ich gestern 5 Fragen beantwortet, heute, am 16.2.2010 wurde das Visum zur Einreise gewährt.
    Zeit: 18 TAGE :D


    Also, immer schön "locker-flockig" bleiben!

    Ich bin inzwischen so "locker-flockig" und cool, ich erschrecke schon vor mir selbst :thumbup:
    Übrigens ... Gratulation zu eurem Visum. Schön, dass es manchmal auch richtig schnell gehen kann. ;)

    Aber keinesfalls diesen :hail: vor denen machen ! Ihr seid im Recht u. Fertig ! Ueber irgendwelche Kennenlern-Nachweise wuerde ich da garnicht mehr diskutieren. 8)

    Ich werde zumindest die Arbeitsbescheinigung, die Verdienstnachweise und unser Hochzeitsalbum mitbringen, damit stimmt man sie eventuell wohlgesonnen. Zusätzlich werde ich aber noch im Vorfeld einen Anwalt konsultieren und mir ein Schreiben aufsetzen lassen, indem auf den Rechtsanspruch hingewiesen wird. Jedenfalls für den Notfall, also als Joker, falls man anfängt zu diskutieren. Dann verstehen die Leute bei der AB auch, dass ich meine Rechte kenne.

    Letztlich haette Fraenkis Frau auch erzaehlen koennen sie haetten sich auf ner Disco in der RADA kennen gelernt. Das waere auch keine Luege denn fuer die FZF ist es voellig unerheblich.

    In der Botschaft musste meine Frau auch eine Belehrung unterschreiben, in der darauf hingewiesen wird, dass Falschangaben beim Visaantrag später zur Ausweisung führen können. Ist eine solche "Falschangabe" als "nicht relevant für das Visum" zu werten und somit nicht verwertbar?



    Vielen Dank nochmal für eure hilfreichen Infos!!!


    Fraenki

  • Nicht jeder hat eine "Kompetente" ABH an seinem Wohnort u. wenn ich sehe was Fraenki da "nachweisen" soll, hab ich arge Zweifel das der SB mit dem Aufenthaltsgesetz vertraut ist.


    Ein gutes Rezept, daß immer funktioniert hat:
    "Wir halten uns alle an die Regeln, sind freundlich zueinander, dann weint auch keiner hinterher"

  • Ist die Ehe denn aus Deutscher Sicht rechtsgültig und entsprechend anerkannt?

    Rechtsgültig ist sie mit der Heiratsurkunde, dann zur Stadtverwaltung und dort eintragen lassen, daß du verheiratet bist und somit auch annerkannt.
    Die bessere Lohnsteuerklasse bekommst du allerdings erst, wenn sie in D ist!

    Übrigens ... Gratulation zu eurem Visum. Schön, dass es manchmal auch richtig schnell gehen kann.

    Danke! siehe mein letzten post!

  • Ist die Ehe denn aus Deutscher Sicht rechtsgültig und entsprechend anerkannt?


    Google mal nach Personenstandsgesetz oder so. Sinngemaess heisst es da irgendwo: "Eine Ehe gilt als Geschlossen wenn die Trauung nach Ortsueblichem Recht u. Gesetz vollzogen wurde". Genau das besagt eure Heiratsurkunde die ja wohl vom ZAGS stammt u. nicht von irgendeinem Dorfpopen.

    Ausweisung führen können. Ist eine solche "Falschangabe" als "nicht relevant für das Visum" zu werten und somit nicht verwertbar?


    Schon die betreffende Frage nach dem Kennenlernen ist unerheblich, da es um FZF geht. IHR SEID BEREITS VERHEIRATET !!!!!!!!!!!

  • Rechtsgültig ist sie mit der Heiratsurkunde, dann zur Stadtverwaltung und dort eintragen lassen,


    Veto, die Ehe ist Rechtsgueltig sowie Ja gesagt u. unterschrieben wurde. !lamp!
    Siehe mein letztes Post. ;)

    Ein gutes Rezept, daß immer funktioniert hat:
    "Wir halten uns alle an die Regeln, sind freundlich zueinander, dann weint auch keiner hinterher"


    Nur wenn das Gesetz auch fuer Behoerden gilt, die glauben naemlich nur zu oft ueber dem Gesetz zu stehen. Da werden von Sesselpupern manchmal aus langer Weile Interne Verwaltungsvorschriften erlassen die sich mit dem Gesetz absolut nicht Vereinbaren lassen. Leider alles schon erlebt. :thumbdown:

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