Arbeitserlaubnis

  • Ausländer die in Deutschland arbeiten wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis.


    Die Arbeitserlaubnis wird von der Agentur für Arbeit vergeben und kann zeitlich begrenzt sein.


    Die Aufenthaltsgenehmigung wird nach der Hochzeit vom Ausländeramt in den Paß eingetragen.

    Was immer Du tust, sei stets Du selbst!

  • Die Aufenthaltsgenehmigung wird nach der Hochzeit vom Ausländeramt in den Paß eingetragen.

    Ich glaube du meinst die Arbeitsgenehmigung wird vom Ausländeramt in den Paß eingetragen oder? ;)

  • @ Stobbi:


    Leider falsch. Das war so weit ich weiß früher so.


    Jetzt ist es so das die Arbeitserlaubnis gleichzeitig mit der Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
    Meine Frau hat beides bei der ABH bekommen.
    Die Agentur für Arbeit hat damit nichts mehr zu tun. ;)

  • Leute, Ihr sollt Euch nicht von den Behörden runterkriegen lassen.


    Die Ehegatten deutscher Staatsbürger dürfen ohne behördliche Auflagen arbeiten, im Klartext: Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. So steht es im Gesetz (Arbeitserlaubnisverordnung, Abkürzung früher AEVO, jetzt ArbErlaubV).
    Das hat sich
    in den letzten 10 Jahren nicht geändert.

  • Ist doch eine ganz einfache Kiste, mit dem "neuen" Aufenthaltsgesetz von 2005 regelt die ABH die Arbeitserlaubnis.
    Ein Blick in den Pass genügt doch, auf dem Aufkleber mit der AE steht "Erwerbstätigkeit gestattet". :whistling:

    Genau! :)

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