Hallo zusammen,
ich war lange hier nicht aktiv, mehr nur lesend, aber jetzt hab ich mal eine Frage:
Meine ukr. Frau war letztens mit ihrer ukr. Tochter in der Ukraine zu Besuch.
Beide leben hier in Deutschland mit Aufenthaltsgenehmigung, alles kein Problem.
Bei der Rückreise gab es dann bei der Passkontrolle ein Problem: Der Beamte meinte, die Bescheinigung vom Kindvater, die damals zur erstmaligen Ausreise nach D erstellt wurde, würde jetzt bei einem dauerhaften Aufenthalt in D nicht mehr ausreichen. Er sagte, es gibt ein neues Gesetz, das dies nun regelt, soll heissen, es muss ein anderes Dokument beim Notar (?) gemacht werden oder man muss sich beim Konsulat in D registrieren mit einem Stempel im Pass.
Hat jemand von euch schon jemand was davon gehört oder hat der gute vom Zoll keine Ahnung?
Viele Grüße von den Sauerländern