Geburt in Deutschland automatisch deutsche staatsbürgerschaft?

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch gesetzlichen Automatismus


    Durch Geburt (Abstammungsfälle)
    Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
    Eine nach dem 1. Januar 1975 geborene Person erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Für nichtehelich geborene Personen gilt, dass die Betreffenden in der Regel die Staatsangehörigkeit der Mutter erwerben. Seit dem 1. Juli 1993 kann auch der nichteheliche Vater die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen, wenn


    * er Deutscher ist,
    * eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegt


    Durch Geburt im Inland (sogenanntes Optionsmodell)


    Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).

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