WIR WOLLEN ES ENDLICH TUN (HEIRAT) - aber wie?

  • Die Ehe wird auch beim Standesamt in Deutschland auf Deinen Antrag eingetragen im Familienbuch bzw. Standesamt Register.
    Du hast doch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, die Daten Deiner ukrainischen Ehefrau sind doch schon bereits dort vorhanden. Auf der Deutschen Heiratsurkunde steht unten der Zusatz: Die Ehe wurde nach ukrainischem Recht geschlossen!
    Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits begründet und wird beendet, wenn einer der Partner sie nicht mehr fortsetzen will, egal ob mit oder ohne Notar, Ihr habt doch Eure Heiratsurkunde und habt doch beide ja gesagt und das durch Eure Unterschrift vor dem Standesamt in Kiew bestätigt. Einen Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes brauchst Du nicht mehr zu erbringen, aber für den Lebensunterhalt musst Du schon sorgen aber das hast Du bei der Eheschließung in Kiew bereits
    schon getan, vergessen? Schau mal unter Familienzusammenführung hier im Forum nach, da steht alles drin. Danke Oldtrotter

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