Merkblatt Visumgebühren des Auswärtigen Amt


  • Merkblatt Visumgebühren


    Stand: 01.01.2008



    [*]1) Die Gebühr für ein so genanntes nationales Visum (Aufenthalt auf Deutschland beschränkt, längerfristiger Aufenthalt von mehr als drei Monaten – z.B. Studium - vorgesehen) beträgt 30,-- Euro.

    [*]2) Für Antragsteller, die sich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in Deutschland aufhalten möchten, aber schon innerhalb der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in einen anderen Schengen-Staat reisen müssen (z.B. Wissenschaftler), besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines so genannten nationalen „Hybridvisums". Die Gebühr für ein Hybridvisum beträgt 60,-- Euro.

    [*]3) Die Gebühren für Schengen-Visa (Aufenthalt in 24 Schengen-Staaten möglich, Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen) beträgt 60,-- Euro. Die Visumgebühren für Schengen-Visa wurden am 1. Januar 2007 gemäß einer EU-Ratsentscheidung, die für alle Schengen-Staaten bindend ist, von 35,-- auf 60,-- Euro erhöht. Die Gebührenerhöhung erfolgte im Zusammenhang mit der bevorstehenden flächendeckenden Erfassung biometrischer Gesichts- und Fingerabdruckdaten. Diese Maßnahme erhöht den Schutz der Antragsteller vor Identitätsmissbrauch und leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen illegale Migration und Terrorismus.

    [*]4) Ausnahmen von der Erhöhung der Visumgebühren:



    • a) Die EU hat an Reisen junger Menschen ein besonderes Interesse. Folgende Personengruppen werden daher - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – schengeneinheitlich von den Visumgebühren befreit:

    • i) Kinder unter 6 Jahren,

    • ii) Schüler, Studenten und begleitende Lehrer bei Reisen zu Studien- und Ausbildungszwecken

    • b) Von den Visumgebühren befreit sind darüber hinaus Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewegen (vgl. Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.09.2005 (2005/761/EG).

    • c) Die EU hat mit Russland, der Ukraine, Moldau, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Albanien Abkommen über Visumerleichterungen abgeschlossen. Aus dem Inhalt dieser Abkommen ergibt sich für die Staatsangehörigen der vorgenannten Länder ab 1. Januar 2008 u. a. die Festsetzung der Gebühr für ein Schengen-Visum in Höhe von 35,-- Euro weltweit und verschiedene Befreiungen von dieser Visumgebühr (z.B. für Verwandtenbesuche).

    • d) Außerdem prüfen die deutschen Auslandsvertretungen die Möglichkeit der Ermäßigung oder Befreiung von der Visumgebühr im Einzelfall, wenn der beantragte Aufenthalt der Förderung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer oder sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen dient oder humanitäre Gründe hat.


    [*]5) Für Auskünfte zu den konkret einschlägigen Visumgebühren im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für die Visumerteilung zuständige deutsche Auslandsvertretung.


    Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de…ad/Gebuehrenmerkblatt.pdf

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  • Das kommt aber unerwartet.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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