Was sollte alles in "Ersatz" Ehefähigkeitszeugnis stehen also in der "Notariell beurkundete Erklärung des ukrainischen Partners zu seinem Familienstand" vor UA ukrainischen Notar??

  • Was sollte alles in "Ersatz" Ehefähigkeitszeugnis stehen also in der "Notariell beurkundete Erklärung des ukrainischen Partners zu seinem Familienstand" vor UA ukrainischen Notar??


    Hallo Gemeinde!


    Erstmal Gratulation zum Forum gefällt mir gut, dann gleich zur Sache:


    Wir haben alles zusammen für Heirat in Deutschland, uns fehlt nur noch die "Notariell beurkundete Erklärung des ukrainischen Partners zu seinem Familienstand" vor UA ukrainischen Notar, so wie es mein Standesbeamter mir gesagt hat, auch hier nachzulesen. Was sollte da alles formuliert sein, ich dachte da an folgendes:


    Hiermit erkläre ich:

    • Katja XXX,
    • geboren am XXX (gültige Geburtsurkunde liegt dem Notar vor)
    • wohnhaft in XXX (gültige Meldebescheinigung liegt dem Notar vor)
    • das ich nicht verheiratet bin oder war
    • das ich keine Kinder habe

    Das müßte doch so reichen oder?


    Danke für eine Antwort
    LG Rainer-Meier


    PS: @Moderatoren und Mitposter: Also ich habe mir die "Hochzeitsubrik" hier im Forum durchgeschaut und es wird wirklich versucht gute Hilfe zu leisten zum Beispiel in diesem Sammelthread hier. Für eine Heirat in Deutschland kann ich nur jedem raten: Der erste Weg ist immer zu Eurem zuständigen Standesbeamten. Die helfen Euch in EUREM Fall weiter, schließlich will er ja das Ihr heiratet, ist ja sein Job. :) Der sagt Euch alles Schritt für Schritt was Ihr zu machen habt, der ist auch maßgebend, nur er hat die "Fäden" in der Hand *g*. Bei jedem ist der Fall etwas anders gestrickt, also verliert Euch nicht in endlosen Threads.

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    In Kiev: "Tiki-taka " Spanien hat Italien gezeigt wo's langgeht, wir waren mal wieder zu blöd für :)
    Da ich die Datasette noch kenne, ist alles schnell was über 1000 Baud liegt

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer-Meier ()

  • Das ging ja mal flott, der Link scheint gut zu sein meint Katja, mein russisch/ukrainisch ist leider noch nicht ganz so fortgeschritten um alles auf Anhieb lesen zu können. :whistling:


    Danke dafür!
    LG Rainer-Meier

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  • Mit Sicherheit weiß der Notar dass was drinn stehen muß da brauchst du dich nicht kümmern.


    und vergiss nicht die Übersetzung und Beglaubigung vom deutschen Notar ;)

  • Wir haben das ganze Dokument gleich von einem deutschen Notar aufsetzen lassen. Wozu es in der Ukraine machen lassen und dann noch übersetzen? Das deutsche Standesamt war damit mehr als zufrieden, hat eine halbe Stunde gedauert und ca. 50 Euro gekostet. Vorher den Text an den Notar gemailt, er hat die Erklärung verlesen, unterschreiben und gut iss.


    Ist allerdings auch schon 6 Jahre her.

  • Mit Sicherheit weiß der Notar dass was drinn stehen muß da brauchst du dich nicht kümmern...


    hm ja das dachte ich auch zuerst, aber hier ist dennoch Vorsicht angebracht.
    Der Teufel steckt hier im Detail.


    In meinem konkreten Fall haben mein Schatz (Ukrainierin) und ich die Dokumente in der Ukraine beim Notar angefertigt.
    Aber der Knackpunkt war, meine Verlobte ist geschieden. War bereits einmal verheiratet.


    Zwar hat meine Verlobte sowohl in der notariellen als auch persönlichen Erklärung angegeben "bin nicht verheiratet, geschieden",
    und als Beweis "das kein Vermerk im Inlandspass verzeichnet ist", wo unter Familienstand mal gar kein Eintrag ist, nicht ledig, nicht verheiratet oder geschieden (auch eine Ukrainische Eigenart). Aber jetzt kommts, trotz dieser Erklärung und allen weiteren Dokumenten, Auszug Eheregister, Scheidungsurkunde etc. wo überall nur diese eine Vorehe ersichtlich ist, hat mein deutsches Standesamt gemeckert und Nachbesserung gefordert mit der Begründung.:


    Es muss in der Erklärung in diesem Fall geschrieben sein, daß genau EINE Vorehe bestand. Denn Sie hätte ja theoretisch in einem anderen Land eine Ehe gehabt haben können über die die Ukrainischen Dokumente nichts vermerkt haben, oder immer noch haben etc.


    Da der ukrainische Notar das so nicht bescheinigen wollte/konnte habe ich mich dann schlussendlich mit meinem Standesbeamten auf eine neue persönliche Erklärung verständigt wo eben jene Formulierung drinne ist.


    tl;dr.:
    beim zuständigen Standesamt haarklein die genauen Satzmerkmale und notwendigen Formulierungen erfragen die akzeptiert werden und nicht auf den Notar verlassen, besonders wenn Vorehen vorhanden waren.

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