• Hallo jasch,


    zuerst einmal gibt es das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz (Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)). Soweit mir bekannt, in jedem Bundesland.


    Aber ... es betrifft ja personenbezogene Daten! Deshalb steht in den Gesetzen meist dies: Schutz personenbezogener Daten
    (1) Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden, es sei denn,
    a) die betroffene Person hat eingewilligt ...


    Dass Gefahren abgewehrt werden müssen, dass ein schwebendes Verfahren ansteht, ist wohl zweitrangig, wenn du eine Einwilligung der betreffenden Person nachweist.


    Hoffe, dass diese Info dir hilft. Gruß nobody

  • das ist nicht so einfach wie es aussieht.
    hier kommt auch noch das konsulargesetz zum tragen.
    das relativiert das ganze theoretische wissen, wie es in celle, koenln, oder hannover zur anwendung kommt.
    :))))

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