Ausfuhr des eigenen Fahrzeuges aus der Ukraine nach Unfall

  • Hallo Gemeinde;


    Wie der ein oder andere, der meine Fragen und Kommentare gelesen hat, weis, hatte ich mit dem Motorrad ein Tour durch die Ukraine geplant. Ja richtig HATTE!!!!! Die Tour verlief auch anfangs sehr gut. Einreise bei Uzhorod, ohne Probleme und relativ schnell. Entlang der Karpaten nach Rachiv und rauf Richtung Kiev. Leider war die Fahrt kurz nach Lubor zu Ende. Ein PKW Lenker hat übersehen, dass ich ihn überholen will bzw. schon dabei war, hat die Fahrspur gewechselt und mir die Möglichkeit genommen noch zu reagieren. Mit der Folge, dass ich einen Mehrfachsalto geschlagen habe, mit dem Ergebnis von Knochenverletzungen und einen 2 tägigen Aufenthalt auf der "Intensivstation" des Krankenhauses von Lubor!


    Vorweck möchte ich hier sagen, dass die Polizei sehr hilfsbereit und freundlich war und meine Frau vor Ort bestens betreuten. Auch die belegschaft im Krankenhaus war sehr freundlich und gaben ihr bestes. Was den Zustand des Krankenhauses und die dort verwendeten Gerätschaften betriff, können die Mitarbeiter ja nichts dafür.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Mein Bike wurde nach dem Unfall natürlich konfisziert und von der Polizei sichergestellt. Da aufgrund meines Gesundheitszustandes auch meine Frau nicht mehr ihn der Lage war ihr Bike zu lenken, geschweige den mit dem Bike nach Hause zu fahren, hat sie ihr Bike bei meinem abgestellt. Beide Fahrzeuge sind nun in einer Garage bei der Polizeistation abgestellt.
    Da ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt froh sein muss, wenn ich in 4-5 Monaten wieder gehen kann meine Frage an euch


    - was muss ich tun um mein - unsere Bikes wieder zu bekommen
    - was für Dokumente brauche ich dafür
    - wenn ich die Bikes mit einem Anhänger durch einen "Fremden" aus der Ukraine ausführen will, was würde ich dafür benötigen bzw. dieser-
    - gibt es eventuell jemanden unter euch, der sich in dieser Angelegenheit auskennt und mir dabei helfen kann und auch die Bikes ausführt?


    Sorry wenn ich zum Teil eventuell verwirrt schreibe aber ich liege hier in meinem Heimatort im Spital und bin mit Schmerzmittel vollgepummt!


    Danke aber vorab für eure Hilfe


    Schlucki

  • Erstmal Gute Besserung für Euch zwei! Tut mir leid für Dich und deine Frau!
    Daumen hoch das wird schon wieder!
    Ich kann Euch nicht wirklich helfen.
    Das überlasse ich gerne den anderen hier im Forum.

  • Mein Bike wurde nach dem Unfall natürlich konfisziert und von der Polizei sichergestellt.

    Frage:
    Sind die polizeilichen, Staatsanwaltlichen Untersuchungen zum Unfallhergang bzw. Schuldfeststellung schon abgeschlossen. Habt Ihr einen RA? (unbedint erforderlich in derartigem Fall) Wenn nein, bleibt Euch nichts
    weiter übrig als abzuwarten. Wenn Ihr alle Details wisst, meldet Euch mal bei mir.

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • @dnepr


    Während meines Auftenhaltes in der UA wurden noch die Protokolle von mir,meiner Frau, sowie dem Unfallgegner aufgenommen.


    Was ist die RA? Ich denke aber, dass die Abholung des Bikes meiner Frau soweit kein Problem sein sollte, da diese mit dem Unfall nichts zu tun hatte. Oder was meinst du?

  • Wenn Du beim ÖAMTC einen Auslandsschutzbrief hast, dürfte das ganze kein Problem sein.
    Die organisieren alles.


    RA = Rechtsanwalt


    Gruss und Gute Besserung!

  • Mit RA ist wohl ein Rechtsanwalt gemeint. Wenn du im ÖAMTC bist, so kannst du dich an diese wenden, die erledigen alle formalen Dinge incl. Rückholung.


    Alles gute und schnelle Genesung wünsche ich dir.



    Gruß aus Eisenstadt

  • Wenn Du beim ÖAMTC einen Auslandsschutzbrief hast, dürfte das ganze kein Problem sein.
    Die organisieren alles.


    RA = Rechtsanwalt


    Gruss und Gute Besserung!

    :gutenmorgen: Ok, hast gewonnen, warst halt schneller

  • dass die Abholung des Bikes meiner Frau soweit kein Problem sein sollte, da diese mit dem Unfall nichts zu tun hatte. Oder was meinst du?

    ja, RA = Rechtsanwalt. Wenn das Bike Deiner Frau in direktem Sinne nichts mit dem Unfall zu schaffen hat, dann dürfte es damit keine Probleme geben. Wenn Du es möchtest, kümmer ich mich darum, und würde es auch am 10.06.2013 mitbringen. fahre eh nach Deutschland zu dem Termin. (aber wenn Du natürlich beim ÖAMTC bist, hast Du ja eh keine Probleme)


    Alles Gute für Euch!!! Komm bald wieder auf die Beine!!!

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



  • Hi;


    Danke mal vorerst für eure rasche Hilfe und Gedanken! Was mir gerade so eingefallen ist, sollte ich eigentlich eine Abschleppung und Rückbringung in der Fahrzeugversicherung habe. Aber wie weit diese greift???? Werde mir mal die Unterlagen von meiner Frau bringen lassen und einlesen. Eventuell hat sich das Problem mit diesem Gedanken schon erledigt?


    Ich bin aber nach wie vor für jede Hilfe und Info dankbar.


    lg
    Schlucki

  • Nur so ein Gedanke! Wenn das Moppet deiner Frau
    nicht am Unfall beteiligt war, ist die Versicherung nicht verpflichtet zu Rückholung
    dieses Kfz nach DE.

  • Ist alles "Austria" nix "Germania"


    Ansonsten hast Du Recht, vielleicht aber eine Kompakt-Rückholung beider Kräder, passen ja auf einen Hänger!


    Das Gespräch und die persönlichen Interessen werden den richtigen Weg aufzeigen!"


    Danke Oldtrotter

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