ABH macht Ärger wegen zu niedrigem Gehalt

  • Kindernachzug zu Ausländern von Kindern bis 16 Jahren
    § 32 Abs. 1 AufenthG: Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen.
    Kindernachzug zu Ausländern in Deutschland - Visa zum Familiennachzug


    ...demnach gibt es einen Rechtsanspruch zum Nachzug der beiden Kinder (auf Basis der -noch zu erteilenden- AE deiner -ukr.- Ehefrau als Deutschem ?!,....wenn das alleinige Sorgerecht bei deiner zukünftigen Frau liegt, oder -zumindest- das Einverständnis der Kindsvater vorliegt, den Lebensmittelpunkt nach DE zu verlegen... Paragraph 32 Aufenthg. Absatz 3)


    Richtig. Voraussetzungen keine an der Stelle. Das wird wohl §27 (3) Unterhaltssicherung und §29 (1)2 ausreichender Wohnraum, vorweggenommen.


    § 27 AufenthG - Einzelnorm
    § 29 AufenthG - Einzelnorm

  • Basiert diese Behauptung auf konkreten Erfahrungen? Könnten Sie die Fälle kurz beschreiben?


    wozu was beschreiben, wenn es doch offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für Asyl nicht gegeben sind.
    Und ja, wenn die Voraussetzungen für Asyl nicht gegeben sind, wird der Antrag abgelehnt --- er muss abgelehnt werden, da gibt es keinen Spielraum.
    Der Antrag auf Asyl ist von Anfang an dazu verdammt, abgelehnt zu werden .... kostet nur Zeit und dann kommen die Kinder sehr wahrscheinlich gar nicht mehr nach Deutschland



    Die Frage war ob die Frau zuerst im Rahmen der FZF kommen und arbeiten kann, wodurch das Einkommen gesichert wäre.


    ja, kann sie
    aber dann sollten die Kinder vor ihrem 16 Geburtstag einreisen (bzw. der Antrag auf FZF genhemtig sein)


    Hierfür müsste aber aller Wahrscheinlichkeit nach zumindest die Forderung (die als Voraussetzung der Unterhaltssicherung überall auftaucht) einer bereits über 3 Monate laufenden Beschäftigung gelockert werden.


    das kann druchaus sein.
    Es ist nirgends vorggeben, dass die Beschäftigung 3 Monate laufen soll, bevor eine FZF möglich ist.
    Es geht nur um die Sicherung des LU, und anhand von 3 Monaten Gehaltsabrechung sieht die ABH "nur" die "normalen" Gehaltseingänge (ohneUrlaubsgeld, Weihnachtsgeld, andere Dreckeffekte.
    In so einem Fall fordert man eher, dass die Probezeit beendet ist, was aber druch nichts gedeckt ist.
    Einfach mal mit den Leuten reden und erklären.



    ...demnach gibt es einen Rechtsanspruch zum Nachzug der beiden Kinder (auf Basis der -noch zu erteilenden- AE deiner -ukr.- Ehefrau als Deutschem ?!,


    ja, WENN die Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere die des §5 Aufenthgesetz
    und dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts.


    Das war wohl eher so gemeint, dass man überhaupt irgendwelche Papiere bekommt


    "irgendwelche"?
    Das wäre eine Duldung, d.h. man wäre ausreisepflichtig, der Staat verzichtet aber auf eine Ausweisung.
    Und was sollen die Kinder mit diesem Status?
    Und sollten sie mal aus Deutschland aureisen (Urlaub, Schulausflug), wird eine Wiedereinereise schlicht verwehrt.



    Voraussetzungen keine an der Stelle.


    doch, §5 gilt grundsätzlich, ausser es wird explizit darauf verichtet.

  • Zitat


    ja, kann sie
    aber dann sollten die Kinder vor ihrem 16 Geburtstag einreisen (bzw. der Antrag auf FZF genhemtig sein)


    Könnten Sie darauf näher eingehen? Bis jetzt ist mir das Alter von 16 J. nur im Zusammenhang mit der Sprachbeherrschung als Integrationsvoraussetzung begegnet (mit 16 braucht man also bereits gute Sprachkenntnisse um hierher zu kommen; es ist aber immer noch möglich).

  • (mit 16 braucht man also bereits gute Sprachkenntnisse um hierher zu kommen; es ist aber immer noch möglich).


    wenn man mit 15 Jahren Null Sparchkenntnisse hat, hat man sich in der Regel in den nächsten zwei-drei Jahren im Ausland die notwendigen Sprachkenntnisse nicht angeeignet(*beherrschung* der deutschen Sprache = C1 Level, das ist mehr als "gute Sprachkenntnisse" -- ich gehe davon aus, dass ich und du Level C2 haben ... damit ist C1 Level innerhalb von 2 Jahren für gefühlt 99% der Aspiranten utopisch ... aber möglich :D , wenn du so willst und so viel Gottvertrauen hast.)



    §32 AufenthG

    Zitat

    (2) Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.


    Mit der Mutter zusammen können sie aber auch ohne Sprachkenntnisse bis zum 18 LJ einreisen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!