Kindernachzug zu Ausländern von Kindern bis 16 Jahren
§ 32 Abs. 1 AufenthG: Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen.
Kindernachzug zu Ausländern in Deutschland - Visa zum Familiennachzug
...demnach gibt es einen Rechtsanspruch zum Nachzug der beiden Kinder (auf Basis der -noch zu erteilenden- AE deiner -ukr.- Ehefrau als Deutschem ?!,....wenn das alleinige Sorgerecht bei deiner zukünftigen Frau liegt, oder -zumindest- das Einverständnis der Kindsvater vorliegt, den Lebensmittelpunkt nach DE zu verlegen... Paragraph 32 Aufenthg. Absatz 3)
Richtig. Voraussetzungen keine an der Stelle. Das wird wohl §27 (3) Unterhaltssicherung und §29 (1)2 ausreichender Wohnraum, vorweggenommen.