Beiträge von erne

    ist ein gemeinsamer Haushalt der Maßstab. D.h. wenn sie in D angemeldet ist.


    Welche Voraussetzungen müssen denn sein damit ich sie in Deutschland melden kann?


    Gemeinsame Steuerveranlagung hat nicht *direkt* damit zu tun, wo sie gemeldet ist, sondern ob sie in D unbeschränkt *steuerpflichtig* ist.
    Die Steuerpflicht hat aber auch mit dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt zu tun.
    § 1 EStG - Einzelnorm


    Oft genug geht es andersrum: gewöhnlicher Aufenthalt in D, aber man will nicht steuerpflichtig sein :)



    Zm Bürgeramt gegangen: Frau bei mir angemeldet.


    geht, klar ... warum auch nicht,


    Die Frage ist: hat sie eine AE erhalten?

    Da steht es doch:



    Das VG Berlin (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10.08.2006 – Az.: VG 14 V 42.06) hat entscheiden, dass die Schwangere allein aufgrund der Schwangerschaft mit einem Kind, dass die deutsche Staatsangehörigkeit haben wird, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat.


    Aha, Dummerweise geht es im genannten Beschluss NICHT um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um ein FZF Visum


    lies selbst:
    15291.pdf

    Zitat

    .. die Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ....ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik..... zu erteilen,
    ...
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthalsterlaubnis in Gestalt eines Visums für den Familiennachzug ....


    Traurig, dass eine Anwaltskanzlei Gerichtsbschlüsse falsch widergibt und den Endruck erweckt, werdende Eltern können gleich eine AE vor der Geburt erhatlen, um Mandate zu diesem Thema zu erhalten. Pfui....
    Sollte die Kanzlei das nicht absichtlich gemacht haben: noch schlimmer, Anwälte sollten Gerichtsbeschlüsse lesen können


    Und die Moral von der GEschichte ist:
    selber lesen, nicht allem im Internet vertrauen, auch wenn es schwarz auf weiss steht.

    Auf dieser Basis?


    ich bleibe bei meinem nö


    Visum zum Nachzug der Schwangeren (Nachzug zum ungeborenen Kind)


    yep, hier geht es um ein Visum und ich und andere hier haben ja schon geschrieben, dass dieses zu erteilen wäre


    Aufenthaltserlaubnis bei Schwangerschaft für werdende Mutter oder Vater - Tarneden Rechtsanwälte Hannover


    auch hier haben die beiden Beschlüsse des VG Berlin zu einem Einreisevisum geführt



    was du meintest ist, dass das VISUM zu erteilen ist, nicht die Aufenthaltserlaubnis.
    Die Voraussetzung zu der AE nach §28.1.3 ist das geborene Kind.
    die sind übrigens vor der ERstellung der AVwV ergangen und mögen der Grund dafür sein, dass die Visa zu erteilen sind ... ;)

    Gibt es eine andere Option?


    ja
    FZF zum deutschen (ungeborenen) Kind


    Ich meine, mich erinnern zu können, dass ab dem 7. Schwangerschaftsmonat eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.


    nö, auf welcher Basis denn?


    aber ist es nicht in Eurem Fall eventuell zielführender, ein Visum zur Familienzusammenführung mit dem ungeborenen Kind zu beantragen?


    :thumbup:


    BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
    28.1.4
    Die Einreise ist zwiwschen dem 4 und ende des 7 SM zu ermöglichen.


    Dann könnt Ihr auch heiraten, Mit der Heirat greift deine Fam.Versicherung.
    Ohne Heirat zahlst du alles selber, ab der Geburt kommt aber für das KIND die Vers. auf.

    Bekomme ich dann auch die SK 3 für das komplette aktuelle Jahr


    das ist das ganz ganz ganz große Missverständniss,
    Über die StKlasse wird die *Vorausszahlung* der Einkommenssteuer bestimmt, die der AG gleich abführt.
    Am 31.12 ist das alles schon passiert, du hast die Vorausszahlungen schon geleistet, 12 mal.
    Nun kommt die Einkommensteuererklärung und erst da wird die Steuer festgesetzt .... und rückwirkende erstattet oder nachgefordert.
    In der EST-Erklärung wirst du dann als verheiratet geführt, für das ganze Jahr.

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    Also ich habe im Mai in UA den Umgang mit Corona und dem ganzen Quatsch, der da dranhängt, deutlich rationaler und entspannter empfunden, als bei uns in D.


    hängt von der Lebenssituation ab.
    Corona schränkt mich in D kaum ein.


    "Urlaub" in UA war schon lange nicht mehr, und weil es kein "Urlaub" war, war es stressiger und einschränkender als normal.
    Und wenn es kein Urlaub war, dann gab es was zu erledigen; und wenn du was in UA erledigen musst, dann ist das im Vgl. zu D ein Irrenhaus.


    Als ich dort noch wirklich im Urlaub war, habe ich das auch noch so gesehen ... bis zu einem ganz bestimmten Tag vor 12 Jahren; da sind mir die Augen aufgegangen was es heisst, dort im Urlaub zu sein oder auch was erledigen zu müssen, egal was.

    Mein ukrainischer Schwager + Freundin konnten am 18.06. schon ohne Tests nach dem Türkeiurlaub einreisen. Ich blicke da so langsam nicht mehr durch.


    hätten sie nicht gedurft ... aber das habe ich schon mehrfach gehört. Ganz im Gegenteil, ich habe nicht gehört, dass man jemanden mangels Test nicht reingelassen hätte.
    Dumm nur, dass sie das aber dürften (bis 2.7 ;) )
    Wen willst du blamen, dass die Ukrainer ihre eigenen Regeln nicht einhalten?

    erblickte die Wizz-Tante aber meinen aktuellen Test und "schob" mich durch


    Schnelltest oder PCR?
    Wenn PCR, reicht Schnelltest auch?


    Nebenbei:
    ab 2. July sind für Ukrainer und Residenten alle Pflichten für die Einreise in UA entfallen
    Visit Ukraine - INFORMATION FOR TOURISTS AND VISITORS. COVID-19 Health insurance Certificate

    Zitat


    aber Achtung:
    das steht so in engl, rus, und ukr ... nicht wenn man die Dt. Sprache wählt

    Wenn man mit dem UA-Pass mit EU-Aufenthaltstitel (mit dem Flugzeug) in/aus der EU ein- oder ausreist, bekommt man auch immer nen Ein- bzw. Ausreisestempel.


    wenn der "EU Aufenthaltstitel" ein Visum ist: ja
    wenn es eine AE oder NE ist: nein, sollte nicht gestempelt werden (wird aber ab und zu gemacht, Menschen machen Fehler)

    Die Anzahl der Toten gemessen an der Gesamtbevölkerung ist auch verschwindend gering.
    Die Chance an Corona zu sterben, liegt bei 0,026%
    Die Chance, von einem Asteroiden getroffen zu werden, liegt lt. NASA bei 0,042%
    Es wird Zeit, die Masken gegen Helme zu tauschen.


    Masken hlefen gegen Ansteckung
    Helme aber nicht gegen Asteroiden.


    Ich tausche nicht

    Wieviele Tote kennst du denn persönlich?


    einen -- 49, weiblich, kam ins Krankenhaus, da ins Koma, verstorben, in D


    Die Frau eines Freundes um die 50 musste vor einem halben Jahr auch in Krankenhaus, wurde da künstlich ins Koma versetzt, kann auch jetzt nur mit Rolator gehen - Rest der Familie war auch krank, aber überstanden, in D


    Familien einer Freundin (sie lebt nicht un UA) in Westukraine alle im Krankenhaus, auch die jungen, die Oma schon verstorben (o.k., schon alt)


    Vater eines Freundes musste aus anderen Gründen ins Krankenhaus, da angesteckt, dort an Coronna verstorben.


    Andere, die ich kenne, habens überlebt, viele ohne Beschwerden, manche mit Beschwerden, die weit über Grippe hinausreichen.

    Verpflichtend vorgeschrieben ist dies nicht, wenn Fahrer ihren ausländischen Führerschein umschreiben.


    nur dass zum "Umschreiben" eine praktische Prüfung gehört.
    Wie soll die gehen ohne Fahrschulwagen und einem "offiziellen" Fahrer auf dem Beifahrersitz?


    FS in UA kaufen.
    Da kanne ich auch einige: FS kaufen, dann Auto kaufen, und ab zum "Üben" auf die freie Wildbahn in Kiew.
    Wer das meistert, hat keine großen Problem in D ... ein bisschen Eingewöhnung gehört aber dazu vor der Fahrprüfung.
    Meine Frau hat noch nach den 6 Monaten "Eingewöhnpraxis" gehabt, in AT, I ....
    Nur das Einparken war ein Problem, das musste sie lernen.