Hallo zusammen
Wir heißen Sebastian (39) aus Deutschland und Julia (30) Aus Ukraine.
Wir möchten in Deuschland Heiraten
Bei ihrem letzten Besuch in Deutschland waren wir zusammen auf dem Standesamt um zu erfahren was wir benötigen.
Die Standesbeamtin hat und ein Schreiben vom OLG Stuttgat gegeben auf dem steht was wir brauchen.
Hier der Link: http://www.olg-stuttgart.de/se…/show/1187421/Ukraine.pdf
Wir haben soweit alle Unterlagen zusammen und habe sie heute beim Standesamt abgegeben.
Sie ging die Liste durch als wenn sie das erste mal eine Hochzeit vor sich hatte.
Konnte mir folgendes nicht erklären:
Problem 1:
Zitat
2b) Aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem Ukrainischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Inland hat odervor dem ukrainischen Notar im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
3.aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten in Form einer eidesstattlichen Versicherung.
Ist 2b und 3 nicht das selbe ???
Meine Freundin hat Punkt 3 hier beim Standesamt abgegeben !!!
Nun soll sie beim Notar in Ukraine das selbe nochmal machen ?
Problem 2:
Sie ist Gerichtlich geschieden !!!
Soll aber folgendes Formular ausfüllen: "Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung... ...Udssr"
Zitat
2.
Bei standesamtlichen Ehescheidungen:
Scheidungsurkunde im Original mit Apostille(*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
Hier ist zusätzlich das durch die Antragstellerin/den Antragsteller ausgefülltes Formular „ Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR“ erforderlich
Braucht sie das bei einer Gerichtlichen Scheidung auch ???
Ich denke nein
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir sicher das da noch paar Fragen von mir kommen.
Gruss Sebastian