Hochzeit in Deutschland / Doppelte Familienstandserklärung

  • Hallo zusammen


    Wir heißen Sebastian (39) aus Deutschland und Julia (30) Aus Ukraine.
    Wir möchten in Deuschland Heiraten :)


    Bei ihrem letzten Besuch in Deutschland waren wir zusammen auf dem Standesamt um zu erfahren was wir benötigen.
    Die Standesbeamtin hat und ein Schreiben vom OLG Stuttgat gegeben auf dem steht was wir brauchen.
    Hier der Link: http://www.olg-stuttgart.de/se…/show/1187421/Ukraine.pdf


    Wir haben soweit alle Unterlagen zusammen und habe sie heute beim Standesamt abgegeben.
    Sie ging die Liste durch als wenn sie das erste mal eine Hochzeit vor sich hatte.


    Konnte mir folgendes nicht erklären:


    Problem 1:

    Zitat


    2b) Aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem Ukrainischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Inland hat odervor dem ukrainischen Notar im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache

    3.aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten in Form einer eidesstattlichen Versicherung.

    Ist 2b und 3 nicht das selbe ???


    Meine Freundin hat Punkt 3 hier beim Standesamt abgegeben !!!
    Nun soll sie beim Notar in Ukraine das selbe nochmal machen ?


    Problem 2:
    Sie ist Gerichtlich geschieden !!!
    Soll aber folgendes Formular ausfüllen: "Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung... ...Udssr"

    Zitat


    2.
    Bei standesamtlichen Ehescheidungen:
    Scheidungsurkunde im Original mit Apostille(*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.


    Hier ist zusätzlich das durch die Antragstellerin/den Antragsteller ausgefülltes Formular „ Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR“ erforderlich

    Braucht sie das bei einer Gerichtlichen Scheidung auch ???
    Ich denke nein


    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Ich bin mir sicher das da noch paar Fragen von mir kommen.


    Gruss Sebastian

  • Zu Problem eins:


    Ja 2 und 3 ist im Prinzip das Gleiche, nur an unterschiedlichen Stellen abgegeben...bissle hart, aber da kommt ihr nicht drum rum...Sie müsste es beim Notar in UA noch machen, Apostille drauf und ab zum Übersetzer in D...oder bei Ahrens hier im Forum mal nachfragen


    Zu Problem zwei:


    Schau mal...da stehts im Merkblatt...Bei Gerichtlicher Scheidung brauchts das Formular nicht...nur bei Scheidung auf dem Standesamt.


    Bei gerichtlicher Ehescheidung:
    Scheidungen vor dem 27.07.2010:
     Scheidungsurteil / -beschluss und Scheidungsurkunde, je im Original mit Apostille (*) und voll- ständiger Übersetzung in die deutsche Sprache.


    Scheidungen ab dem 27.07.2010:
     Scheidungsurteil/ -beschluss mit Rechtskraftvermerk im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.


    Wichtig:
    Sie soll auf den Rechtskraftvermerk achten und darauf, das drauf steht, wo das Urteil archiviert ist, sonst gibts keine Apostille

  • Danke dir Marco...



    Für mich ist es nicht einfach alles zu wissen und zu finden was man alles braucht.
    Sicher wäre der Weg in der Ukraine zu Heiraten einfacher oder denke ich da
    falsch ?


    Unser nächster Schritt ist ja jetzt nach dem wir einen Termin zum Heiraten
    haben ein Visum zu bekommen.


    Ich habe auf der Seite der Botschaft dieses Visum gefunden:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…iessung_wohnsitznahme.pdf


    Ist das richtig ?


    Von den Unterlagen her wäre das alles kein Problem.
    Sie macht am 30.07. die Prüfung für A1. (Ist aber schon mit B1 fertig)
    Zudem reden wir Täglich über Skype stundenlang.


    Diese A1 Prüfung muss dann ins Deutsche Übersetzt werden. (incl. Reisepass)
    Das kann sie auch in Kiew machen ?


    Was für uns auch eine Frage ist... Wie geht es nach der Hochzeit weiter ???
    Familienzusammenführung:
    Richtig ???


    http://www.kiew.diplo.de/conte…/pdf_ehegattennachzug.pdf


    Über das Ausländeramt in Deutschland oder Botschaft in Kiew ?
    Man sagte mir das Ausländeramt sieht es nicht gerne wenn man den Weg über AA
    nimmt.


    Ihr Visum zur Hochzeit kann sie ja auch verlängern.
    Wo muss sie das machen wenn das nötig ist ?


    Zusammenfassung:


    Frage 1: Visum für Hochzeit


    Frage 2: A1 Prüfung/Reisepass Übersetzen


    Frage 3: Familienzusammenführung


    Frage 4: Verlängerung Hochzeit Visum


    Frage 5: Wo ist das Heiraten einfacher


    Danke im voraus !wsmile!

  • kann keiner dazu was schreiben ?


    Heute haben wir leider die Nachricht bekommen das wir auf ihr Scheidungsurteil bis 28.8. warten müssen.
    Der Richter ist im Urlaub :(
    Sie ist geschieden seit 2007 und hat ihr Urteil damals abgeben müssen um ihre Scheidungsurkunde zu bekommen.

  • Hallo Sebastian,


    schlage vor ihr macht einen Schritt nach dem anderen und nicht alles durcheinander.
    Das ist hier wohl das Problem wie es aussieht.
    Der nächste Schritt sollte jetzt die Anmeldung der Eheschliessung sein.


    Dazu habt ihr von eurem Standesamt einen Laufzettel mit den zur Anmeldung der Eheschliessung benötigten Unterlagen erhalten.
    Wenn du den nicht hast würde ich ihn schnellstens beschaffen,
    da Unterhaltungen über die zur Eheschliessung benötigten Unterlagen ansonsten eher fiktiven Charakter haben.
    Entsprechend diesem Laufzettel müssen die Unterlagen deiner Verlobten beschaft werden.
    Zu Gerichtsurteilen gibt es leider in der Tat oftmals einige Unklarheiten.
    In aller kürze sollte dabei auf folgendes geachtet werden:
    1.Der zuständige Richter muss das Urteil unterschrieben haben
    2. Der Verwahrungsort des Urteils muss Vermerkt sein
    3. Es muss ein Rechtskraftsvermerk vorhanden sein.
    4. Es ist immer Vorteilhaft, wenn irgendwo vermerkt ist, das die Gegenseite Kenntnis vom Inhalt der Scheidung oder zumindest dem Gerichtsverfahren hat.
    Fehlen die Punkte 1-3 Kann man mit dem Urteil nichts anfangen und muss ein neues ausstellen lassen.
    In der Regel müssen Gerichtsurteile, wie die meisten Unterlagen apostilliert werden.


    Wenn alles vorliegt, gibst du die individuell verlangten Unterlagen dann bei deinem Standesamt ab.
    Das Standesamt reicht die Unterlagen dann weiter an das zust. OLG, zwecks Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
    Wurde diese Befreiung erteilt, kannst du dann die Eheschliessung anmelden.
    Über die Erfolgreiche Anmeldung der Eheschliessung stellt man dir dann eine Bescheinigung aus.


    Dies ist das erste Dokument welches du zur Visaerteilung benötigst.


    Das zweite wichtige Dokument ist der A1 Test.


    Wenn diese beiden Unterlagen vorliegen ist das sozusagen die ganze Miete.


    Der Rest ist dann in der Regel recht einfach zu besorgen.


    Eine grobe Zusammenfassung findest du hier:


    (Angaben zum ÖSD Test sind nicht mehr aktuell)


    http://ahrens.kiev.ua/heirat-e…isa-binationale-ehen.html


    Grüsse,


    Peter.

  • Sie macht am 30.07. die Prüfung für A1. (Ist aber schon mit B1 fertig)


    Wenn sie die B1 Prüfung schon hat, wozu dann noch A1?
    Ich frage deshalb, weil meine Verlobte am Freeitag direkt die A2 Prüfung macht, sie hat kein A1....
    Spielt das eine Rolle für das Visum nach der Hochzeit ob sie A1 oder A2,B1 etc. hat????
    ?( ?( ?(

  • Wenn sie die B1 Prüfung schon hat, wozu dann noch A1?


    Hab ich auch nicht ganz verstanden....
    Darum hab ich empfohlen jetzt einfach mal Schritt für Schritt vorzugehen.
    Ein höhere Teststufe ersetzt natürlich jeweils niedrigere.
    Für die Botschaft haben die Tests jeweils ca. 6 monatige Gültigkeit.

  • Danke dir... wir werden nun schritt für schritt weiter machen.
    Um das Gerichtsurteil muss leider erst der Richter aus dem Urlaub kommen :(
    Der ist nicht da bis 28.08. :( Ich hätte auch gerne so lange Urlaub


    Jetzt geht es erstmal am 09.08. zu meinem Schatzi nach Kiew
    Freu mich schon sie wieder zu sehen...


    Zu B1:
    Sie hat den Kurs B1 gemacht aber nicht die Prüfung !
    Da ja A1 ausreicht macht sie auch nur die A1 Prüfung

  • Kann mir das jemand ins Russische oder Ukrainische Übersetzen ?


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