Ich bin Deutscher und meine Frau kommt aus der Ukraine
meine Frau hat eine Fiktionsbescheinigung und kein Deutsch A1 Test
wir möchten gerne in der Schweiz leben ich und meine Frau.
Meine Frau hat eine Tochter Sie ist 14 Jahre alt und hat das alleinige Sorgerecht,
wer kann mir Auskünfte geben
Wer kennt sich aus mit der Schweiz
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Hallo Waldi,
schreibe doch mal Ahrens oder Camerone an, da könnte Dir geholfen werden?
Gruß Michael aus BW
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Was willst du denn genau wissen?
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Als EU/EFTA Bürger erhältst Du in der Schweiz in jedem Fall eine Niederlassungserlaubnis B (5 Jahre)
-inkl. Arbeitserlaubnis, wenn Du nen Job / Anstellung nachweisen kannst
-ohne Arbeitserlaubnis, wenn Du über genügend finanzielle Mittel verfügst und ausreichend versichert bist.Quelle:
https://www.bfm.admin.ch//bfm/…ta/ausweis_b_eu_efta.htmlDeine Frau und ihre Tochter (aus Drittstaaten, hier Ukraine) erhalten diese B Niederlassung in jedem Falle im Rahmen des Familiennachzuges (weil Du aus EU/EFTA Staaten bist auch schon, wenn Du hier "nur" eine B-Niederlassung hast, wärest Du aus einem "Drittstaat", müsstest Du die C Niederlassung haben, welche es nach 5 Jahren Aufenthalt gibt). Witzigerweise kriegen diese Familienangehörigen dann in jedem Fall auch gleich eine Niederlassung B mit Arbeitserlaubnis... (auch ohne Nachweis eines Jobs in der Schweiz).
Ist die Tochter NICHT mit Dir verwandt (bzw. adoptiert), läuft der Familiennachzug via die B Niederlassung Deiner Frau. Da besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch, die kantonalen Behördern regeln das jedoch, wenn genügend Wohnraum/finanzielle Mittel nachgewiesen werden können sehr locker.Quelle:
https://www.ch.ch/de/familiennachzug-eu-efta/
https://www.ch.ch/de/familiennachzug-drittstaaten/Sprachkurs A1: wird für eine Niederlassung nicht auf eidgenössischer Ebene (=Bund) verlangt. Es gibt jedoch Kantone (=Staaten) welche die Integrationsbemühungen verfolgen, entsprechend wird da kontrolliert und als Massnahme ein A1 Kurs vorgeschlagen. (bspw. Kt. Solothurn).
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Hallo Camerone
kannst du mir Andere Orte sagen sowie( Aargau,) in der Schweiz wo gar nichts verlangt wird. -
Hallo Waldi
Sorry, da bin ich überfragt, wir haben 26 Kantone - müsstest Du bei den Migrationsbehörden der einzelnen Kantone nachfragen. (AG und SO kenne ich aus eigenem erleben). Die "Integtrationsbemühung" ist jedoch nicht mit der Erteilung der B-Niederlassung gleichzusetzen, die kommt erst im Laufe des Jahres, quasi eine Kontrolle NACH der Erteilung ...
Generell würde ich Dir bei einer Niederlassung in der Schweiz (wie ich verstanden habe, arbeitest Du ortsunabhängig/selbständig) andere Kriterien empfehlen. Es gibt enorme Steuerunterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden. D.h. Die Staatssteuer (Kanton) und die Gemeindesteuer (Wohnort) machen den Hauptharst der Steuerbelastung aus und können enorm variieren. Einzig die "direkte Bundessteuer" wird direkt vom Bund (Eidgenossenschaft) erhoben, die ist im Vergleich nochmals ca. 12% der restlichen Belastung (bei mir im SO). im beiliegenden Link findest Du, dass z.B. die "Steueroase Zug" einem Verehirateten, mit zwei Kindern und einem Arbeitseinkommen von CHF 100'000.- grademal CHF 1'676.- Steuern abknüpft, während Neuenburg CHF 10'006.- abknüpft.
http://www.bfs.admin.ch/bfs/po…uerbelastung_kantone.html
Fairerweise sollte man da dann wieder die Relationen bezüglich Höhe der Mieten und Immobilienpreise in Relation setzen. Eine normale Familie (Medianlohn liegt bei ca. 6'000.-/Mt. brutto - Sozialabzüge für Rente/OV/ALV plus BVG = ca. 5'300.- netto) kann sich die hohen Mieten im Kanton Zug nicht leisten. eine Vierzimmerwohnung kostet da im Schnitt 2'500.- CHF - die obligatorische Krankenversicherung schlägt pro Nase mit mindestens CHF 300.- zu Buche > man rechne...
(drum war ja der Bobele mal im Kanton Zug gemeldet) ...Vergleichsrechner für die unterschiedlichen Belastungen:
http://www.comparis.ch/umzug-schweiz/kanton.aspxAusser wiederum, Du könntest eine Quellensteuer gelten machen ...
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Hallo Camerone danke für deine Antwort,
wir wohnen noch in Deutschland meine Frau und ich
wollen die Tochter zu besuch einladen aber es hat nicht geklappt.
Meine Frage an dich wäre es möglich ein Besucher Visum für die Schweiz zu beantragen , damit die Tochter
zu uns nach Deutschland kommen kann auf besuch .
Meine Frau und ich müssen erst eine Wohnung suchen das geht ja auch nicht so schnell.
Ich rechne damit das wir 3 bis 5 Wochen brauchen wenn alles gut geht. -
...
wollen die Tochter zu besuch einladen aber es hat nicht geklappt.
Meine Frage an dich wäre es möglich ein Besucher Visum für die Schweiz zu beantragen , damit die Tochter
zu uns nach Deutschland kommen kann auf besuch .
..."Besuchervisum" ist ja, genau gleich wie ein Touri-Visum oder Geschäftsvisum ein kurzfristiges Visum Typ C (Schengenvisum). Im Unterschied zum "touristischen Antrag" mit KV, Flug-/Hotelbuchung sowie Vermögensnachweis (für die Schweiz CHF 100.- pro Aufenthaltstag) kann für den Besuch entweder eine "formelle Einladung" erfolgen (mit Grund der Einladung, Nachweis des Verwandschaftsgrades oder der Art der Bekanntschaft, Angabe zu Kost/Logis), dann würde sich der Vermögensnachweis auf ca. 30.- CHF pro Tag reduzieren, Auslands-KV und Rückreisewilligkeit müssten aber wie beim Touristischen Antrag ebenso nachgewiesen werden. Oder aber gar via "Verpflichtungserklärung", wo der Einlader dann seine finanziellen Verhältnisse offenlegt (mit Bestätigung der Wohnortsgemeinde/Steuerbehörde), dann entfällt der Vermögensnachweis / KV ... in jedem Falle ist da noch die "Rückreisewilligkeit", welche mit Flugticket, Arbeitgeberbestätigung bzw. Schreiben der Bildungseinrichtung abgecheckt wird.
Minderjährige (Personen unter 18 Jahre Schriftliche
Zustimmung der Eltern/des nicht reisenden Elternteils oder des
gesetzlichen Vormunds. Die schriftliche Einverständniserklärung muss
notariell beglaubigt sein und im Original mit einer Kopie vorgelegt
werden. Bei einem alleinigen Sorgeberechtigten ist eine Geburtskurkunde,
der Gerichtsentscheid über das alleinige Sorgerecht, die Todesurkunde
oder sonstige Dokumente zu unterbreiten. Die Einverständniserklärung und
die weiteren Unterlagen müssen in Deutsch, Französisch, Italienisch
oder Englisch übersetzt werdenhttp://www.eda.admin.ch/eda/de…visukr/ukvaty/ukvivi.html
(Die CH-Botschaft in Kiev vermerkt auch, dass es 3-4 Wochen dauert, bis so ein Antrag bearbeitet ist).Dürfte wohl schwierig werden für einen Schweizer, eine minderjährige Tochter einer in DE verheirateten Ukrainerin einzuladen, mit der er weder verwandt noch bekannt ist. Die Interpretation so eines Antrages läge auf der Hand ...
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Hallo Camerone danke für deine Antwort,
ich habe da noch eine Frage wenn wir in in der Schweiz wohnen im Kanton Aargau.
Meine Frau war bei der Deutschen Botschaft in Kiew und hat ein Stempel in Ihren Pass bekommen
für ein Antrag auf ein Nationales Visum D und wenn wir in die Schweiz fahren und dann zu der Behörden gehen
die Antrage alle Stellen jetzt Frage ich mich ob dieser Stempel der im Reisepass ist zu nachteil werden kann, oder ist
das egal -
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ich habe da noch eine Frage wenn wir in in der Schweiz wohnen im Kanton Aargau.
Meine Frau war bei der Deutschen Botschaft in Kiew und hat ein Stempel in Ihren Pass bekommen
für ein Antrag auf ein Nationales Visum D und wenn wir in die Schweiz fahren und dann zu der Behörden gehen
die Antrage alle Stellen jetzt Frage ich mich ob dieser Stempel der im Reisepass ist zu nachteil werden kann, oder ist
das egal -
Müsste egal sein. Macht der Chodorkowski ja auch gerade. Hat ein einjähriges nationales D-Visum von DE erhalten und jetzt Antrag in der Schweiz gestellt
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Hallo Camerone danke für deine Antwort,
ich bin den ganzen Tag auf Wohnung suche im Internet oder
ist es besser vor Ort zu suchen ( in der Zeitung ) .
ich habe auch gelesen man muss sich innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden .
kannst du mir ein par Tipps geben .
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