Als ich vor einigen Wochen in Kiew war, hatte ich mir vom Apartment zum Zentrum ein Taxi genommen und 30 Griwna bezahlt. Für die Rückfahrt hatte ich einfach mal ein parkendes Taxi angesprochen, der mir dann einen eingeschweißten Zettel gezeigt hatte. In Englisch stand dort wunderbar drauf "Minimum 150 Griwna". Nun ja. Wenn man sich telefonisch ein Taxi bestellt, zahlt man wohl den regulären Preis, ansonsten sollte man nicht wie ein Tourist aussehen.
Beiträge von Toffel
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Die EU-Kommission hält Sprachtests für rechtswidrig, wenn sie wie in Deutschland zur Voraussetzung für die Einreise von Familienangehörigen gemacht werden. Eine Afghanin hat in Niederlanden jetzt Recht bekommen.
Berlin - In einer Stellungnahme der Kommission vom Mai dieses Jahres, die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es, sie dürften nicht als „Bedingung“ verstanden werden, von der „ das Recht auf Familienzusammenführung selbst abhängig ist“. Dieses Recht ist auf europäischer Ebene durch die „Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung“ vom September 2003 garantiert.
Brüssel nahm in dem Schreiben vom 4. Mai 2011 an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Stellung zu einem konkreten Fall in den Niederlanden. Die dortigen Behörden hatten einer Afghanin, Mutter von acht Kindern, die Einreise verweigert. Dabei hatte sie einen festen Wohnsitz, ein festes Einkommen und gefährdete die „öffentliche Sicherheit im Land“ nachweislich nicht.
Sie konnte aber nicht nachweisen, Niederländisch zu sprechen und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung der Niederlande zu haben – was auch dort als Integrationsbeweis vorgeschrieben ist. Ihr Ehemann und die teils minderjährigen Kinder lebten bereits rechtmäßig in Holland. Für die Kinder war ein Vormund eingesetzt worden; nach einem Gutachten des niederländischen Kinderschutzbundes war die Entwicklung der Kinder und ihre Integration in der neuen Heimat unter anderem dadurch ernsthaft behindert, dass die Mutter fehlte.
Ist die deutsche Regelung EU-konform?
Die Stellungnahme der Kommission ging an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der vom zuständigen niederländischen Gericht um Auskunft gebeten worden war. Das Fazit der Brüsseler Juristen: Kein Mitgliedsstaat dürfe einem rechtmäßig dort lebenden Ausländer nur deshalb die Einreise seiner Kinder oder der Ehepartnerin verweigern, weil sie nicht schon im Ausland entsprechende Eingliederungsprüfungen bestanden haben. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, heißt es im Schreiben der Kommmissionsjuristen. Auch „die theoretische Möglichkeit, das Familienleben eventuell in einem Drittland zu organisieren oder die Rechte des Kindes dort umzusetzen, tut in diesem Falle nichts zur Sache“, heißt es im Schreiben der bevollmächtigten Juristen der Kommission. Dies würde nämlich „zu einer Untergrabung dieser Rechte innerhalb der Union führen“.
Das würde bedeuten, dass auch die deutsche Regelung nicht EU-regelkonform ist. In Deutschland müssen nachziehende Familienangehörige aus dem Nicht-EU-Ausland seit Herbst 2007 Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können, bevor sie einreisen – es sei denn, sie sind US-Bürger, Australier, Schweizer, Japaner oder Koreaner. Begründet wurde diese Veränderung im Zuwanderungsrecht damit, dass so Zwangsehen verhindert und die Integration der Neuankömmlinge leichter würde. Unmittelbare Folge der Änderung war, dass bereits im ersten Halbjahr danach allein die Zahl der Visa für nachreisende Ehepartner um ein Viertel schrumpfte. Die Regelung trifft dabei nicht nur als „Importbräute“ verdächtigte anatolische Ehefrauen, sondern auch Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion mit deutschem Pass. Ihre Anwälte wissen von Fällen älterer Männer, die sich zur Entscheidung zwischen einem Leben in Deutschland und der 70-jährigen kasachischen Ehefrau gezwungen sehen, die sich nicht mehr in der Lage sieht, Deutsch zu lernen.
Die Auffassung deutscher Kritiker, dass derart Grundgesetzartikel sechs verletzt werde, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, teilen die Fachleute der EU-Kommission für die europäische Ebene. Sie verweisen auf die EU-Grundrechtscharta und die dort verbrieften Rechte der Kinder auf beide Eltern. Insofern müssten Forderungen, die dem entgegenstünden – etwa die nach Sprachkenntnissen – „restriktiv ausgelegt werden“. Und: „Dabei müssen in jedem Falle die Grundrechte geachtet werden.“
Dass der Fall der Afghanin, um den die die Brüsseler Stellungnahme vom Mai kreist, bisher noch keine Auswirkungen auf die EU-Nachbarländer hat, dürfte einen einfachen Grund haben. Ihr Fall ist inzwischen entschieden – zu ihren Gunsten und denen ihrer Familie. Nach Rückfrage beim Europäischen Gerichtshof gaben die Richter ihr recht. Mit dem Nebeneffekt, dass es keinen Präzedenzfall gibt, der auch die europäischen Nachbarn zu Konsequenzen zwingen würde.
Ich find es zwar gut, dass es einen A1 Test gibt. Aber ich denke, dies kann auch gut in Deutschland gemacht werden und als Auflage in die Aufenthaltsgenehmigung aufgenommen werden. Es gibt halt nicht an allen Orten in der UA ein Goethe-Institut und nicht alle Deutschlehrer sprechen akzentfrei. Leider dauert eine Klage gegen die bisherige Vorgangsweise recht lange, wahrscheinlich länger als der A1 Test, und ob dies eine Rechtschutzversicherung übernimmt weiß ich nicht.
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Wo kann man diese Liste einsehen?
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Provider müssen unregistrierte Handys sperren
Seit Anfang 2010 müssen in die Ukraine importierte Mobiltelefone beim ukrainischen staatlichen Zentrum für Radiofrequenzen registriert werden. Es sollen dadurch die illegal am Zoll vorbei eingeführten Mobiltelefone bekämpft werden.
Die ukrainischen Mobilfunkprovider sind verpflichtet, das Service für nichtregistrierte Geräte drei Monate nach der ersten Inbetriebnahme, einzustellen. Die Benachrichtigung erfolgt per SMS. Offiziell in der Ukraine gekaufte Geräte sind bereits automatisch registriert.
Derzeit können nichtregistrierte Geräte noch beim Zentrum für Radiofrequenzen mittels des IMEI-Codes eingetragen werden.
Geräte im internationalen Roaming ausländischer Netze in der Ukraine sind von dieser Registrierungspflicht nicht betroffen.
Nähere Informationen und das Formular zu Registrierung erhalten Sie unter http://www.ucrf.gov.ua/uk/imei_base/ (nur ukrainisch).
Die ausgefüllten Formulare muss an folgende Adresse übermittelt werden:
Ukrchastotnahliad
Prospekt Peremohy, km 15.
03179 Kyiv -
Ein Bericht aus der Süddeutschenzeitung
Die Männer in diesem Land haben es nicht leicht: Viele von ihnen finden deutsche Frauen zu hartherzig. Zu anstrengend, zu bestimmend. Deshalb heiraten sie immer häufiger Osteuropäerinnen oder Asiatinnen. Und werden, man muss es so sagen, tatsächlich glücklicherGosa. So nennt Thomas seine polnische Frau. Eigentlich heißt sie Mazurkata, doch den Namen kann er so schlecht aussprechen, darum einfach nur Gosa, »Goscha« gesprochen, das klingt für deutsche Ohren viel schöner. Es ist Sommer. Thomas und Gosa sitzen auf dem kleinen Balkon ihrer Münchner Etagenwohnung – eine dicht bepflanzte Laube, ein Refugium, das die beiden sorgsam pflegen. Für Thomas ist Gosa sein Refugium. Er ist jung, 28 Jahre alt, Ingenieur mit noch kleinem, aber festem Gehalt, seit zwei Jahren mit der Polin verheiratet. Bevor er Gosa traf, hatte Thomas eigentlich keine festen Beziehungen. Bevor es richtig losging, war er schon wieder abgesprungen. Er konnte einfach nichts mit deutschen Frauen anfangen, die haben »nie das gesagt, was sie wirklich dachten«. Sie erzählten Lügen und sahen Thomas dabei in die Augen. Während Thomas spricht, schaut er Gosa in die Augen. Dass sie anders ist als deutsche Frauen, hat er schon in der Bar in Stuttgart gemerkt, wo sie sich als Studenten über den Weg liefen. Gosa kann Thomas’ Blick standhalten, er weiß, dass er sich auf sie verlassen kann. ......
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Ich hatte mal bei der Botschaft angefragt. Es kann auch schon das Visa beantragt werden, wenn das A1 noch nicht vorliegt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 6-8 Wochen, kann schneller oder auch mal länger dauern. Das A1 muss aber nachgereicht werden, ansonsten wird das Visa nicht ausgestellt.
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Es gibt mehrer Arten von Visa
Einmal das Besuchervisa. Mit dem kannst du auch Heiraten, aber sie muss wieder aussreisen, gilt auch Dänemark
Dann gibt es das Familienzusammenführungvisa. Was ihr benötigt wenn ihr mit einem Besuchervisa oder in der UA geheiratet hattet.Es gibt aber auch ein Visa, mit dem ihr in DE heiraten könnt und sie gleich hier bleiben darf.
Bei der DE Botschaft in Kiew findest du mehr Informationen darüber, sie benötigt aber immer den A1 Test um in DE zu bleiben, außer sie bekommt ein Kind von dir.
Der Weg geht immer über die Botschaft. Sie endscheidet ob sie das Visum zur Einreise bekommt. Das ABH endscheidet über den Aufenthaltstitel. Das Visa für die Heirat oder die Familienzusammenführung ist 90 Tage gültig. In der Zeit müsst ihr die Heiratsurkunde beim ABH einreichen (oder auch nicht, dann muss sie aussreisen), erst dann bekommst sie die Erlaubnis hier zu bleiben. Diesen Teil könnt ihr auch schon in der Zeit nach der Heirat mit einem Besuchervisum machen, aber sie bekommt den Titel erst, wenn sie das Visum hat und das wird in Kiev vergeben.
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Ich glaube er meint das Interview beim Visumantrag, wenn es das ABH oder die Botschaft verlangt. So wie ich es verstanden habe, kommt es nur dann, wenn ein Zweifel an der Ehe hat (von den Behörden) > verdacht auf Scheinehe aber hier könnte Dir evtl. mehr geholfen werden.
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Dänemark soll wohl inzwischen auf Druck der EU auch dem Haager Abkommen beigetreten sein
was bedeutet, dass jetzt dort auch diese überaus lästigen Apostillen verlangt werden.Es hat sich die Rechtsprechung etwas geändert im Bezug auf Dänemark
Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 102/2010 BVerwG 1 C 17.09 16.11.2010
Kein visumfreier Ehegattennachzug nach falschen Angaben für BesuchsvisumDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der mit einem sog. Schengen-Visum zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem Deutschen geschlossen hat, eine auf Dauer gerichtete Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten kann, ohne zuvor vom Ausland aus das hierfür erforderliche Visumverfahren durchgeführt zu haben.
Der Entscheidung liegt der Fall einer Staatsangehörigen der Republik Weißrussland zugrunde, die Anfang August 2007 mit einem Schengen-Visum zu Besuchszwecken nach Deutschland eingereist war. Nachdem sie Anfang September 2007 in Dänemark einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hatte, kehrte sie nach Deutschland zurück und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab und drohte der Klägerin die Abschiebung an, da sie ohne das für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche nationale Visum eingereist sei. Zwar könne der Inhaber eines gültigen Schengen-Visums den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien (§ 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung - AufenthVO). Das sei bei der Klägerin aber nicht der Fall. Denn die Ehe sei nicht nach, sondern vor der letzten Einreise aus Dänemark geschlossen worden. Von der Durchführung des Visumverfahrens sei auch nicht im Ermessenswege abzusehen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG). Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bescheid der Ausländerbehörde dagegen als rechtmäßig bestätigt.
Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Zur Begründung hat er ausgeführt: Die Klägerin kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs nicht aufgrund der Sonderregelung in der Aufenthaltsverordnung vom Inland aus beantragen. Dies ergibt sich - unabhängig vom Streit um den Begriff der Einreise - schon daraus, dass sie die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 39 Nr. 3 AufenthVO nicht erfüllt. Denn sie hat nach den Feststellungen im Berufungsurteil bei der Beantragung des Schengen-Visums angegeben, nur zu Besuchszwecken einreisen zu wollen, obwohl sie von vornherein dauerhaft in Deutschland bleiben wollte. Da sie über die Rechtsfolgen falscher Angaben belehrt worden ist, hat sie einen Ausweisungsgrund verwirklicht (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG). Damit steht die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unabhängig vom Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen im Ermessen der Behörde, so dass die Sonderregelung der Aufenthaltsverordnung nicht eingreift. Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Denn diese soll nur diejenigen Ausländer begünstigen, die im Schengen-Visumverfahren zutreffende Angaben gemacht haben und bei denen sich erst aufgrund nach der Einreise eingetretener neuer Umstände der Aufenthaltszweck geändert hat. Andernfalls würde die bewusste Umgehung des nationalen Visumverfahrens folgenlos bleiben und dieses Verfahren als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung entwertet. Aus den gleichen Gründen liegen auch die Voraussetzungen für ein Absehen von dem Visumerfordernis nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht vor. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts fehlt es auch an besonderen Umständen, die der Klägerin das vorübergehende Verlassen des Bundesgebiets und die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus unzumutbar machen. Vorrangiges Unionsrecht steht einer Verweisung auf das Visumverfahren ebenfalls nicht entgegen. Der deutsche Ehemann der Klägerin hat mit seiner Kurzreise zum Zweck der Heirat in Dänemark nicht nachhaltig von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht. Deshalb können die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätze keine Anwendung finden, nach denen der Nachzug des Ehegatten bei Rückkehr des Unionsbürgers aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in seinen Heimatstaat nicht von einem nationalen Visum abhängig gemacht werden darf.
BVerwG 1 C 17.09 - Urteil vom 16. November 2010
Vorinstanzen:
VG Berlin, VG 15 A 400.07 - Urteil vom 31.07.2008 -
OVG Berlin-Brandenburg, OVG 2 B 19.08 - Urteil vom 16.07.2009 - -
Die Spardabank-Hamburg setzt das Tageslimit für nicht EU-Länder auf 100€ pro Tag.
Die VR-Leezen hat zur Zeit noch ein Limit von 1000€ pro Tag. -
Das erste Aufgabegepäckstück wird kostenlos transportiert. Für jedes weitere Stück Aufgabegepäck wird eine Gepäckgebühr erhoben...
Nunja das mit dem zweiten kostenlosen Gepäckstück hat sich leider bei allen Fluggesellschaften geändert.
Mit Gepäckgebühren verdienen Airlines gutes Geld. Passagiere reagieren darauf, indem sie immer seltener Koffer aufgeben. Aber auch das hat Vorteile für die Airlines.
Der Einfluss der Billigflieger auf die sogenannten Full-Service-Airlines ist nicht gerade gut. Zumindest aus dem Blickwinkel der Passagiere. Denn in diesen harten Zeiten schielen auch die Linienfluggesellschaften stark auf die preiswerte Konkurrenz in der Hoffnung auf noch unentdeckte Sparideen. Die Erhebung von Gepäckgebühren gehörte dazu....... -
Joker, jetzt wird mir ja gerade Angst und bange...ich fliege am Sonntag in Kiev Zhulyany und wegen der 90/180 Tage Regel dürfte ich das erst wieder ab dem 7. August. Ich dachte unter anderm dafür ist ein Privat Visum gedacht?
Am 26. Juli 2005 wurde vom Staatspräsidenten der Ukraine V.Juschtschenko der Erlass über die Einführung der visafreien Einreise in die Ukraine für Staatsbürger der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein unterzeichnet.
Nach den Bestimmungen des Erlasses dürfen die Bürger der EU, der Schweiz sowie von Liechtenstein ab 1.September 2005 ohne Visum in die Ukraine mit den gültigen Reisepässen einreisen sowie zwecks Transitaufenthalte das Territorium der Ukraine durchqueren. Diese Regelung gilt für die Aufenthalte in der Ukraine bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an.
Zugleich wird die visafreie Einreisebestimmung auf die Personen, die in die Ukraine zwecks Studiums, der Einwanderung, Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung oder Ausübung einer Tätigkeit bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularbehörden der genannten Staaten in der Ukraine einreisen, nicht angewendet. Für die genannten Aufenthalte muss jedoch ein entsprechendes Visum beantragt werden.
Der Erlass zielt in erster Linie auf die Verbreitung der Information über das touristische Potenzial der Ukraine und wurde zur Förderung der Freizügigkeit von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen sowie Aktivierung der bilateralen Beziehungen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen hochentwickelten europäischen Staaten unterzeichnet.
Die Vorweisung einer Reise-Krankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine ist erforderlich.darky1981
Wenn sie die Kontrolle genau nehmen, könntest du Recht haben mit dem 7. August, aber nur wenn Du ununterbrochen in der UA warst und deine 90 Tage voll hast. So verstehe ich dies. -
Steht auch nichts davon mit drinnen.
Zitatvorschriftsgemäß ausgestaltete Einladung einer natürlichen oder juristischen Person, ausgestellt von der territorialen Behörde oder Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes;
Das heißt auch viel schreibkram für den/die EinladendeZitatNachweis der Verwandtschaft mit einem ukrainischen Staatsangehörigen oder Ausländer oder Staatenlosen, der die Bescheinigung zur vorübergehenden oder ständigen Wohnsitznmahme in der Ukraine, insbesondere eine Heirats- oder Geburtsurkunde, hat;
Das dürfte auch einfach sein, aber auch nur 90/180 Tage RegelungZitatDie bevollmächtigte Stelle trifft ihre Entscheidung innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Visaantrags und der für die Erteilung des Visums erforderlichen Unterlagen. Die Zeit der Prüfung des Visaantrags kann auf 30 Kalendertage verlängert werden, sofern eine weitere Prüfung der o.g. Unterlagen erforderlich sein sollte. Das Verfahren und die Frist der Prüfung des Antrags auf dringende Visaerteilung werden von der bevollmächtigten Stelle festgelegt.
Ein Kurzfristiger Besuch ist auch nicht mehr so leicht, es sollte mindestens 31 Tage vor Reiseantritt das Visum beantragt werdenZitatBei der Prüfung eines Visaantrags, der zum ersten Mal eingereicht wird, führt der Mitarbeiter der bevollmächtigten Stelle ein persönliches Gespräch mit dem Ausländer oder Staatenlosen durch, bis auf die vom Außenministerium festgelegten Fälle.
Es wird für viele der erste Visaantrag sein.Wie wollen sie das denn alles wärend der Euro2012 machen?
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Ich glaube ja.
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Um ein langfristiges Visum zu erhalten muss man ja auch mindestens 2 Jahre verheiratet sein. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
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Zum Laptop kann ich nichts sagen, aber sie wiegen das Handgepäck sehr genau, wenn es mehr als 10kg ist es kein Handgepäck mehr. Ich würde dir nur raten, deinen Koffer auffällig zu markieren. Als ich vor zwei Wochen in Kiew ankam, war die Ankunftshalle ein etwas größeres Partyzelt, wo das Gepäck auf der einen Seite, an einem offenen Stück in der Wand (ca. 4m), fein säuberlich gestapelt worden sind und alle ankommende Reisenden sich darum versammelten. Die anderen Reisenden hatten dann auf russisch die Koffernummern in den Raum gerufen. Unter schwarzen Koffern fällt mein schwarzer auch nicht auf. Ein Reisender meinte, es könnten auch zwei Maschienen gleichzeitig ankommen. Wizzair hat freie Sitzwahl.
Es gibt die Möglichkeit, vorzeitigen Einlass in die Flieger zu buchen. In Lübeck, haben sie Familien mit Kindern von sich aus schneller in die Maschine gelassen, in Kiew nicht. Beim Rückflug frag im Terminal nach, aus welcher Tür dein Flieger geht. Bei stand zwar "S1" auf dem Ticket, es war aber "S2", bei mir war es die rechte Tür nach Lübeck. Auch in Kiew gibt es den vorzeitigen Einlass in den Flieger. Ich bin der Meinung, die Sitzte stehen enger als bei anderen Fliegern. In Lübeck gab es dann wieder ein Gepäckband. -
Siggi du hast recht, es ist etwas gekapert worden, aber im Ganzen geht es ja um das Thema „Frau gesucht“ mit allen Nebenerscheinungen.
Dass der Markt sehr umkämpft ist und das es sehr viele schwarze Scharfe gibt, ist mir auch klar. Im Bezug auf mich gibt es nur eine logische Endscheidung, ein Leben in der UA wird es für mich nicht geben, ich gebe am Anfang meine Sicherheit hier nicht auf. Wie lange die Beziehung mit Tanya oder wem auch immer halten wird, kann keiner vorher sagen, und nach ein paar Jahren/Monaten sitze ich in der UA ohne sie und ihrem Wissen da. Wir haben ja darüber schon lange geredet in Skype.
Die Idee mal eben schnell in die UA zu fahren, ohne Sprachkenntnisse, ist für viele auch nicht sinnvoll. English kann zwar einigen, aber es sind nicht viele. Das was ich bisher von der UA gesehen hatte, hat mir gefallen, aber ein Leben in der jetzigen Situation kann ich mir dort nur sehr schwer vorstellen. Für mich gibt es nur die Endscheidung, ein Leben in DE.
Gruß
Christoph -
Hier stand im Raum, dass jimknopf bezweifelt, dass IF Geld zurückzahlt und dass er zwei Bilder, von Bekannten, bei IF gesehen hat, die dort mit Sicherheit nicht angemeldet waren. Er hatte IF davon in Kenntnis gesetzt das es sich um falsche Profile (Scamer) handelt. Dass jimknopf keine Antwort bekommen hat, was nun mit den Profilen passiert ist, weiß ich nicht, wenn er sie nicht mehr finden kann ist die Sache eigentlich erledigt. Ich denke, dass er die Adresse nicht gekauft hatte und somit für IF nicht in Kontakt mit den Damen stand und aus diesem Grund wird er auch nicht Informiert worden sein, was nun mit genau passieren wird. IF hat ihren Sitz in DE und muss sich auch etwas an den Datenschutz halten, klingt zwar blöd, aber zwischen Jimknopf und IF ist kein Vertrag betreffend dieser beiden Damen zustande gekommen.
Es stellt sich nun die Frage, warum erwachsene Männer Geld für Kontaktseiten zahlen. Selbst hier in DE sind fast alle Seiten nicht kostenlos. Es wird überall Geldverlangt. Meistens ein monatlicher Festbetrag, mit einer Mindestlaufzeit, die dann noch rechtzeitig gekündigt werde muss um einer Verlängerung zu entgehen. Frauen zahlen hier meistens auch nichts. Man(n) kann sich hier auch nichts sicher sein ob es wirklich alles Frauen sind, mit denen Man(n) schreibt. Aber ich kenne hier noch keinen Fall, wo es Geld zurück gab. Das Konzept, pro Adresse zuzahlen ist schon Fairer, auch mit dem Wissen, das es für Scamer Geld zurück gibt. Die Frage ist eher warum viele Personen sich auf solchen Seiten herum treiben. Nun ja die Frage kann sich jeder selbst beantworten.
IF kann nicht alle Kontakte bei Eingang prüfen. Dafür reicht ein einfacher Telefonanruf nicht aus. Es müssten alle Damen vom Prinzip her unbemerkt überprüft werden. Das wird sich aber kein Kunde leisten können, denn ich möchte nicht ihre Preise dann wissen. IF wird aktiv, wenn sie Warnungen erhalten. Sie reagieren. Was sie genau machen, sagen sie nicht. Finde ich auch gut so. Denn so kann niemand wissen, wie sie es tun.
Ich denken, wenn Man(n) sein Gehirn beim Schreiben und Chatten einschaltet, wird man schnell feststellen, was die Damen wirklich wollen. Der Scam ist ja ein Abzocken, ohne dass man die Damen vorher gesehen hatte. Wenn man die Dame nicht kennt, sollte man auch nichts überweisen, schenken oder sonst etwas machen. Nach dem ersten persönlichen Kontakt sieht die Sache schon anders aus. Dann kann man sich schon einmal sicher sein, dass es die Dame wirklich gibt und dass auch die Bilder übereinstimmen. Ab dann sollte Man(n) seinen Verstand einschalten und nichts Übereiltes tun. Aber auch hier sollte man sich noch vorsichtig und zurückhaltend verhalten. Auf Heiratsschwindler kann jeder Hereinfallen.