Beiträge von enrico

    Hallo an alle!


    Wir haben im Juni geheiratet und zwar im schönen Dänemark und es war einfach nur schön. Zwar nur im kleinen Kreis, aber dafür bei herrlichem Wetter am Strand gefeiert.
    Letzte Woche haben wir zusammen in Kiev, in der Botschaft, den Antrag eines FZF-Visums abgegeben.
    Ich wurde noch nie so schlecht behandelt wie in der Deutschen Botschaft in Kiev.
    Erst hatte eine Kopie gefehlt. Ok, Botschaft verlassen, in den Shop neben der Botschaft eine Kopie for 2 hryvnia gemacht. An der Botschaftstür wieder 5 Minuten gewartet, Sicherheitsschleuse und dann wieder vor den Schalter angestellt. Dann ist der netten Frau aufgefallen, dass wieder eine Kopie fehlte und ich musste die Prozedure erneut vollziehen ^^
    Dann mussten die Formulare mit einem Tacker geheftet werden. Die Frau bestand darauf. Also hab ich den Herrn am Eingang nach einen Tacker gefragt und der war wirklich nett, hat die Dokumente gleich getackert und wir haben noch etwas geplaudert. Da hob sich meine Stimmung wieder. Als ich dann aber die Dokumente der Frau hinter dem Schalter gab. Sie diese dann wieder trennte und anders zusammenlegte, fragte ich Sie, ob irgendetwas bei ihr nicht stimmt und ob ich das Kasperle Theater noch ernstnehmen muß (leider wortwörtlich so gesagt). Danach war das Eis gebrochen und es wurde nur nich schlimmer ;)
    Es fehlte das A1 Zertifikat und wir beriefen uns da auf die Sonderregelungen die es gibt. Die Antwort war einfach:
    "Die zählen nur für IT-Spezialisten"
    Nach meiner Frage, warum das in der Broschüre nicht steht, kam nur die dumme Antwort :"Dann schreiben sie doch die Botschaft an, vielleicht ändern die denn die Broschüre". Nachdem ich dann versucht habe zu erklären, dass nur der Bundestag/ Bundesrat solche Paragraphen ändern kann, schaltete sie das Telefon auf lautlos (Für die Leute, die es noch nicht wissen: In der Botschaft redet man mit den Beamten über ein Telefon durch eine dicke Scheibe getrennt). Meine Frau wurde dann gezwungen ein Zettel zu unterschreiben, dass sie in 3 Monaten das A1 Zertifikat vorlegen muss. Sonst würde gleich vor Ort das Visum abgelehnt.


    Wir beide haben uns vorher geschworen, freundlich aber bestimmt im Konsulat aufzutreten, am Ende war es dann doch eine Katastrophe.
    Wir werden aber so verfahren wie schon vor der Hochzeit auf dem Standesamt: Macht Deuschland zuviel Probleme, dann gehen wir halt woanders hin :)
    Es beginnt nun die täglich Aussicht nach Jobs im (englischsprachigen) Ausland. Ich habe schon Kontakt zu einem Freund der Familie aufgenommen, der uns erstmal supporten würde, wenn wir nach Kanada kommen. Auch Ukraine haben wir nicht ganz aus dem Augen verloren, da sie einen recht gut bezahlten Job und ein Haus hat und ich auch als Software Entwickler chancen auf einen Job hab, mit meinen mäßigen Sprachkenntnissen.
    Jetzt fahren wir zweigleisig und warten die Entscheidung von der Ausländerbehörde ab und schauen uns woanders um. Kommt ein negativer Bescheid, dann muß Deutschland wohl auf 2 gute, steuerzahlende, Bürger verzichten. Hauptsache ich kann mit meiner Frau zusammenleben und wir finden ein Land, in dem wir so leben könne, wie wir es wollen.


    Vielen Dank nochmal an alle aus diesem Forum!!! Ihr habt uns gute Tipps gegeben und wir werden euch weiter auf den laufenden halten was nu passiert.


    Grüße
    Enrico

    Dante


    Du sprichst mir aus dem Herzen. Wir werden es erstmal mit Freundlichkeit und Logik probieren und sobald wir auf Willkür und Ignoranz stoßen, bzw. wenn geltenes Recht verbogen wird, dann werden wir uns halt Rechtsbeistand nehmen. Ich suche nur den Weg des geringsten Widerstandes und ja, es geht um Bequemlichkeit und Zeitersparnis !wsmile!
    Wir sind 2 normale Menschen die heiraten wollen und eine Familie gründen wollen und denen es egal ist, welchen Pass der andere hat, oder was grad mal in unserem Jahrzehnt/Jahrhundert es für komische Nationale Gesetze gibt. Ich hoffe in 100 Jahren lachen unsere Nachfahren darüber, was es zu dieser Zeit hier für Gesetze und Hürden gab. Ist aber nur meine Meinung und wenn man nur 30 Jahre zurück schaut, dann hätten wir uns mit großer Wahrscheinlichkeit erst gar nicht kennengelernt und eine mögliche Heirat wäre so schwierig wie eine kleine Revolution ;)
    ....von daher will ich gar nicht so meckern :grumble:

    Hallo Robert,




    du hast vermutlich Recht. Grade gelangweilte ABH'ler grinsen einen nur
    an wenn man mit dem Anwalt droht. Mit persönlichen Konsequenzen haben
    sie eh nicht zu rechnen und die sitzen vermutlich auch am längeren Hebel
    und können auch gaaaaanz viel Zeit haben. Ein freundliches und
    sachliches Gespräch kann schon viel bewegen. Einen Anwalt zu nehmen wär
    natürlich nur die letzte Alternative, wenn sich gar nichts mehr bewegt
    oder wenn die Willkür überhand nimmt. Ich bin da noch frohen Mutes und
    lass die Sache auf mich zukommen und wir gehen dann halt den "normalen" Weg
    über FZF-Visa und dann ABH. Wir wollen halt nur möglichst schnell zusammen leben, sind keine Terroristen, Gangster oder wollen den Sozialstaat ausnehmen :fie:






    Gruß


    Enrico

    Hallo Dante,


    danke für den Hinweis.


    Ich verstehe dann nicht genau den Unterschied (Vorteile/Nachteile) zwischen dem FZF und einer Aufenthaltsgenehmigung. Eine Aufenthaltsgenehmigung klingt gut in meinen Ohren und wofür ist dann ein FZF gut?


    Eine Heirat in Dänemark sehe ich jetzt nicht umbedingt als "Trick" an. Wir wollten nur die zusätzlichen Übersetzungsgebühren sparen und uns eh mal Dänemark anschauen. Ausserdem heiraten wir dann auf "neutralen Boden" und geben keiner Familie einen Vorzug.


    Die Willkür des ABH kann ich noch nicht so ganz nachvollziehen. Es gibt ein Gesetz von 1936, das die Ehe in Dänemark legitimiert und damit basta. Natürlich kann die ABH Nachforschungen anstellen ob es sich um eine fake-Heirat handelt. Das kann doch aber nur dann geschehen, wenn wir zusammen in Deutschland leben. Gehe ich an die Sache zu gutgläubig ran?
    Wenn irgendwelche Verdachtsmomente vorliegen, dann soll das ABH un doch Gelegenheit geben, diese auszuräumen. Wir sind doch nicht im Kindergarten...


    Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht und rechne sowieso mit kosten für einen Anwalt :( Natürlich veruche ich es zuvor alleine zu regeln.


    Viele Grüße
    Rico

    Hi confusion,


    meine Verlobte hat ein 6 monatiges type C Visa mit insgesamt 30 Aufenthaltstagen. Ich dachte mir halt, solange das noch gültig ist, kann sie hier bleiben und auch gleich hier in D das FZF Visa beantragen.
    Sie wollte nach der Heirat eh erstmal wieder in die Ukraine zurück um dort alles zu regeln jetzt können wir zur Not aber auch noch 1-2 Monate warten. 6 Monate wär natürlich schon etwas seeehr heftig.
    Ok, mein Plan ist dann folgender: Ab den 1.Juni (wenn ich dann umgezogen bin) werde ich Kontakt aufnehmen mit der hiesigen Ausländerbehörde in meiner Stadt und schonmal antesten wie die so drauf sind und dann wird geheiratet.
    Sind aber die ganzen Aussagen auf der Seite http://www.single-suchen.de/daenemark.html falsch bzw. nicht mehr Aktuell? Bin auch gerne bereit, gleich einen Juristen einzuschalten, falls es bei der ABH Schwierigkeiten gibt.


    Gruß
    Rico

    Ich meine. So wird das nicht klappen. Beim Einwohnermeldeamt kann man meines Wissens nur registriert werden wenn ein Nationales Visum vorliegt.
    Deine zukünftige Frau hat oder wird nach meiner Einschätzung nur ein Schengen-Besuchsvisum erhalten.
    Ein Visum zur Familienzusammenführung werdet Ihr wohl nur in der deutschen Botschaft in Kiew nach Wiedereinreise erhalten. Die Ausnahmeregelungen sind in letzter Zeit eher selten geworden. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ich wünsche Euch viel Glück!


    PS: Meine Frau ist ab Juli jeden Tag in Braunschweig. Dann können wir uns ja mal alle gemeinsam treffen.


    Beste Grüße

    Hallo Confusion,
    danke für die Tipps. Also wir wollen versuchen, gleich in Deutschland ein Visa zur Familienzusammenführung zu bekommen. Es gibt da diese gute Seite (http://www.single-suchen.de/daenemark.html) über heiraten in Dänemark und da steht folgendes:


    Zurück in Deutschland muß man zum Einwohnermeldeamt gehen und seinen Ehepartner anmelden. Danach kann man mit der Heiratsurkunde, dem Reisepaß/Ausweis und Paßfotos (und evtl. Verdienstbescheinigung, ist nicht vorgeschrieben, wird aber manchmal trotzdem verlangt) zur ABH gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Normalerweise füllt man dort ein Formular aus und der ausländische Ehepartner bekommt für 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis. Laut §9 Abs. 1 Ausländergesetz liegt dies im Ermessen der ABH.


    Wenn es dann nicht direkt klappen sollte, dann wird halt der Umweg über das Konsulat gegangen, was dann hoffentlich auch nicht länger als 2-3 Wochen dauert.
    Wegen der Sprachprüfung haben wir auch schon eine Lösung gefunden. Sie arbeitet mit vielen Internationalen Firmen zusammen und dort wird eh nur Englisch gesprochen und Sie hat einen höheren Bildungsabschluß (Master) und es ist für Sie kein Problem, von derzeitigen Geschäftspartnern Empfehlungsschreiben zu bekommen. Natürlich sollte Sie dann doch schon Deutsch lernen, wenn wir auf Dauer in Deutschland leben wollen (wir schreiben grad die Pro/Contras auf).
    Ich würde mich sehr freuen mit euch mal einen Kaffeee trinken zu gehen. Im moment bin ich aus verständlichen Gründen arg eingespannt, aber die Zeiten werden auch nochmal ruhiger :)


    Viele Grüße
    Rico

    Meine Frau muss von der ABH aus den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren machen! (Stand März 2011). Das war Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis. Wir unterhalten uns auch viel in Englisch. Nach anfänglicher Skepsis bin ich nun recht begeistert von dieser Regelung. Für Ihren Job braucht Sie unbedingt die deutschen Sprachkenntnisse. Und so ist der Kurs auch noch billiger. Letzte Woche Donnerstag hatte Sie in der Schule einen Vortest in welchen Level von A1-B1 Sie anfangen kann. Derzeit steht Sie zwischen A2 und B1.


    Hi Confusion,


    danke für die Antwort. Meine Verlobte besucht jetzt auch schon in der Ukraine einen Deutschkurs und es ist ihr Hauptziel, so schnell wie möglich Deutsch zu lernen. Einen Integrations-/Sprachkurs wird sie in Deutschland auf jeden Fall auch besuchen.
    Du kommst aus Königslutter? Ist ja gar nicht so weit entfernt...wir ziehen dann nach Wolfsburg. Ist das dann evtl. die gleiche ABH?


    Gruß
    Rico


    Hallo Siggi, Danke für die Antwort.
    Das mit dem Standesamt in Kiev habe ich nicht gewusst. In Charkov wurde uns gesagt, wir können nur dort heiraten, wo meine Verlobte gemeldet ist...
    Aber jetzt haben wir uns eh für Dänemark entschieden und der Mailkontakt mit Dänemark war auch so nett bisher und man muss sich keine Reden über "Scheinehen, Abzockerei und sonstiges" anhören.
    Es ist ein Schengen-Visum für 6 Monate vorhanden.
    Was wären das für Umstände die laut Gesetz ein umgehen des Sprachtests rechtfertigen würden?


    Gruß
    Rico

    Hallo Netik,


    ich gratuliere und wünsche euch alles alles gute für die Zukunft !!!!


    Das mit der Bestätigung vom Arbeitgeber wär in meinem Fall auch notwendig gewesen (Plus ein paar $$$ extra zu Beschleunigung). In Charkov wollten die aber ein EFZ haben und du ging kein weg dran vorbei.
    Unser Plan sieht jetzt wie folgt aus:
    Letzten Montag alle Dokumente zur Kommune Sonderborg geschickt, morgen ruf ich mal durch und mach einen Termin aus und wenn alles gut geht, dann wird am 10.Juni geheiratet.
    Damit zeigen wir dem Behördenapparat in D den mittleren, ausgestreckten Finger :devil: :devil: :devil: und heben uns die Energie für die ABH auf.
    Danach gehts zum Einwohnermeldeamt und zur Ausländerbehörde um eine Aufenthaltgenehmigung zu holen.
    Gibt es noch die Prüfung der Sprache oder reicht eine Verpflichtung, einen Kurs in D zu absolvieren? Die Deutschkenntnisse meiner Verlobten sind solalala und wir unterhalten uns nur auf Englisch, welches wir beide recht passabel beherrschen. Kann der Staat von uns unsere Kommunikationsformen vorschreiben? Ist der Sprachtest nicht unterzuordnen, gegenüber dem Grundgesetz und dem Schutz der Ehe? Hat da jemand aktuelle Erfahrungen?


    Gruß
    Rico

    ...dann würde ich schauen, dass du das Ding vollends mit dieser Frau durchziehst, die scheint ihren Job aufmerksam zu machen !! :thumbup:


    Wundert mich allerdings schon, dass sie dir den Merkzettel von BaWü in die Hand drückt !think!


    Und zuletzt: Ärger können die vom BMA ja (fast) nicht machen, denn entscheiden tut ja schließlich das OLG !!


    ...dann würde ich schauen, dass du das Ding vollends mit dieser Frau durchziehst, die scheint ihren Job aufmerksam zu machen !! :thumbup:


    Wundert mich allerdings schon, dass sie dir den Merkzettel von BaWü in die Hand drückt !think!


    Und zuletzt: Ärger können die vom BMA ja (fast) nicht machen, denn entscheiden tut ja schließlich das OLG !!

    Ich hab mir grad mal den Paragraphen des EFZ angeschaut und kann da vom OLG gar nix erkennen und auch der Standesamt-fuzzi meinte, er stellt es mir aus:


    § 39 Ehefähigkeitszeugnis




    (1) Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
    (2) Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung ein Ehehindernis nach deutschem Recht nicht entgegensteht; § 13 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für den anderen Eheschließenden ist nicht erforderlich. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
    (3) Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gelten entsprechend für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zur Eheschließung im Ausland bedarf.


    Der Text scheint auch aktuell, da er vom Bundesministerium der Justiz kommt.
    Hab aber auch nur dieses Merkblatt aus BW bekommen....komisch das ganze. Ich seh mich schon in Dänemark heiraten :)

    Ich war letzten Donnerstag mit meiner Verlobten beim Standesamt und wir wollten alle Dokumente für diese EFZ abgeben und es lief (fast)alles schief. Die Frau hatte Urlaub und nur der HERR war da und schaute sich eine Ewigkeit die Dokumente an, für die wir extra in der Ukraine eine Agentur beauftragt hatten und nicht grad wenig für die Übersetzung und die Apostille bezahlt haben.
    Die Dokumente waren nicht nach einer deutschen "Iso-Norm" übersetzt und desweiteren wurde nicht die Apostille übersetzt. Nach langem hin-und her, gab er sich zufrieden, wenn ich die Dokumente hier nochmal in Deutschland übersetzen lasse bzw. es würde wohl auch eine Übersetzung der Apostille genügen, er meinte aber, für eine spätere Familienzusammenführung bräuchten wir die Übersetzungen eh noch komplett...
    Dann fragte er noch ob er den Reisepass von meiner Verlobten kopieren dürfte. Ich fragte erst gar nicht nach dem Grund und wollte keinen weiteren Ärger anfangen mit diesem Mann und hab ihn dann auch noch den Reisepass kopieren lassen. Versuche jetzt grad einen Übersetzer zu finden und hoffe er ist dann zufrieden nach dem erhalt der Dokumente. Wenn nicht, dann wird in Dänemark geheiratet und das Amt kann mich mal...


    budmo Danke für den Tipp, aber meine Verlobte war schon in Kharkov beim zuständigen Standesamt und die wollen neben dem üblichen Bakshisch, damit es überhaupt voran geht, schon noch das EFZ sehen. In Sumi kann das anders sein.

    Hallo und danke für die Antworten!


    Ich glaube, wir werden erstmal heiraten und unsere Nachnamen behalten. Das umschreiben des Passes (Inländischer u. Reisepass), Übertrag des Visums, Änderungen für Haus und Grundstück, Führerschein, und und und kosten nicht nur Nerven sondern auch Geld, aber vor allem Zeit. Ich würde gerne mit meiner Zukünftigen schnell zusammen leben und fürchte schon das hick-hack mit den hiesigen Behörden in Deutschland und brauch da nich noch den Ärger mit den Ukrainischen.


    Etwas anders:
    Gab es schonmal Probleme mit dem Ehefähigkeitszeugnis? Ich habe mich mit meinem zuständigen Standesamt etwas in die Wolle bekommen und fürchte nun Probleme.
    Ok, ich fasse es mal kurz zusammen:


    Mitte Januar schrieb ich das Standesamt meiner kleinen Norddeutschen Gemeinde an und wollte mich mal generell schlau mach, was alles benötigt wird wenn ich 1. Eine Frau aus der Ukraine in Deutschland heirate oder 2. Eine Frau aus der Ukraine in der Ukraine heirate.
    Ich stellte diese Anfrage per Mail und dachte mir, ich würde dazu evtl. ein Format zugeschickt bekommen, oder zumindest einen Link auf eine Infoseite....
    FALSCH !


    Es wurde mir viele Fragen über meine Verlobte gestellt. Name, Wohnort, Geburtsort, Familienstand, Eltern, .....


    Ich war entwas geschockt und schrieb zurück, das ich nur nach Allgemeinen Informationen gefragt habe.
    Die Antwort: Allgemeine Informationen geben wir grundsätzlich nicht weiter...
    "Da bleiben sie also, meine Steuergelder...", dachte ich mir noch so.


    Also habe ich mir irgendwelche Fantasie-Namen, Geburtsorte, Geburtstage ausgedacht und Sie dem Standesamt per Mail zugesandt, da ich mit dieser dummen und arroganten und unnützen Antwort nun mal gar nicht einverstanden war.


    Die Antwort: Zur Verifizierung der Daten brauchen wir aber noch eine Kopie des Passes....


    Ich war sehr angep***t und habe mich dann erstmal gar nicht mehr gemeldet bei dem netten Herrn.


    Es wurde Mitte März:
    Ich hatte Urlaub und bin dann einfach mal spontan zum Standesamt meiner Gemeinde gefahren. Es begrüßte mich eine wirklich sehr nette Dame und drückte mir auch gleich ein Blatt in die Hand (zwar vom Oberlandgericht BW, aber besser als nichts) auf dem stand, was für Dokumente benötigt werden und in welcher Form (Apostille, bla bla).


    Diese Dokumente besorgte ich/meine Verlobte und ich sendete per Mail einen Scan der Papiere hin, mit der Frage, ob alles O.K ist.


    Dann bekomme ich einen Anruf und die nette Frau fragte mich, ob ich nun vorhabe eine andere Dame zu heiraten. Ich war etwas überracht und erst dann ist mir eingefallen, dass ich ja eine Mail mit anderen Daten im Januar zu dem Herrn geschickt hatte. :eeeek:
    Ich klärte die Sache auf.
    Es folgte ein langes Gespräch über Datenschutz, Bürgerrechte, Privatsphere von meiner Seite aus und Nationale Interessen, Schutz des Bürgers von Ihrer Seite aus. Es kam mir vor, als ob Sie meine Argumente halbwegs verstanden hat.....kann mich aber auch total täuschen.


    Soweit so gut. Am Donnerstag wollen wir nun unsere Papiere dort abgeben (Meine Verlobte besucht mich über Ostern) und schauen dann mal weiter.


    Was meint ihr? Soll ich mir lieber gleich einen Anwalt nehmen oder besteht noch eine Chance, das ich locker flockig das Ehefähigkeitszeugnis bekomme? Gebe auch zu, ich habe auf eine ignorante Antwort auch sehr sturr und unüberlegt reagiert :vain:


    Würd mich über eure ehrlichen Meinungen freuen!!!

    Hallo Siggi,


    das ist gar nicht mal so einfach...


    Ich war auf der Seite der US-Botschaft hier in Deutschland und es gibt zwar ein Kontaktformular, aber mit dem Hinweis, dass keine Fragen bezüglich Visa per Mail beantwortet werden. Dafür wird man dann auf die Seite "Visa Information Service" geleitet, wo man eine Telefonnummer findet:


    We are offering you the following information services:
    Tel: 0900 1-850055
    Live Service - English or German (EUR 1.86/Min from a German landline - additional charges may apply from mobile phones)


    Nach 4 Minunten in der Warteschlange habe ich dann aufgelegt. Werde es später nochmal probieren....pffff das kostet... Wollte mein Geld lieber für die Flitterwochen sparen und es nicht für eine 0900-Nummer ausgeben :patsch:



    Gruß
    Enrico

    Hallo liebes Forum,


    ich bin ein fleissiger Leser dieses tollen Forums, habe aber zu diesem speziellen Thema noch nichts finden können.


    Ich bin seit 1,5 Jahren mit meiner Freundin aus der Ukraine zusammen und wir haben beschlossen zu heiraten. Wir bemühen uns grad um mein Ehefähigkeitszeugnis (was für ein dämlicher Name :arghs: ) damit wir dann im Sommer/Spätsommer in Kharkov heiraten können. Meine Verlobte würde dann auch gerne meinen Nachnamen annehmen und wir haben danach vor in Deutschland zu wohnen.


    Jetzt das problem:
    Meine Verlobte hat grade ein "frisches" Visa für die USA (5 Jahre)in ihrem Auslandsreisepass. Es war ein ganz schöner Kraftakt dieses Visa zu bekommen. Unter anderem musste Sie ihr Einkommen angeben, ihre Immobilien belegen und hatte dann auch noch Glück und einen netten Mitarbeiter in der Botschaft der USA.
    Wenn sie nun ihren Namen ändert und einen neuen Reisepass bekommt, ist dann das Visa auch futsch oder muss es neu beantragt werden? Ich bin ein Fan des Westens der USA und könnte mir nichts schöneres vorstellen, als die Flitterwochen mit ihr in Kalifornien zu verbringen und deshalb möchten wir unter GAR KEINEN Umständen das US-Visum in Gefahr bringen... Ich wär um jede Hilfe dankbar


    Viele Grüße an die ganze Forengemeinde


    Enrico