Vielleicht helfen diese Informationen ja den einen oder anderen Leser, ich hatte auch mal eine Anfrage bzgl. Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine an das Konsulat gestellt (Stand 16.06.11) und bekam folgende Antwort:
auf Ihre Anfrage bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine teilen wir mit. Für die Beantragung des Visums IM 2 (für ständigen Wohnsitz in der Ukraine) müssen Sie der Botschaft das Erlaubnis der örtlichen Organe in der Ukraine für Ihren ständigen Wohnsitz vorlegen. Dieses Erlaubnis lässt man am schnellsten in der Ukraine machen. Wenn Sie es über die Botschaft machen wollen, dauert es ungefähr ein halbes Jahr.
Zu Ihrer Kenntnis!
Erlaubnis für die Emigration in die Ukraine wird im allgemeinen an folgende Personen ausgestellt:
-an bekannte und anerkannte Wissenschaftler, hochqualifizierte Fachkräfte, die für die Wirtschaft der Ukraine nützlich sind:
-an Investoren in die Ukraine, deren Investitionen über 100 Tsd. US-Dollar betragen:
- an Personen, die enge Verwandschaft mit den Bürgern der Ukraine haben;
-an Personen, die ununterbrochen drei Jahre in der Ukraine nach dem Erhalt des Flüchtingsstatus gelebt haben;
-an Personen, die mit den Bürgern der Ukraine verheiratet sind und mehr als zwei Jahre in der Ukraine gelebt haben.
Wenn Ihre Person diesen Anforderungen entspricht, können Sie den entsprechenden Antrag bei der Botschaft der Ukraine stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Konsularabteilung
Also für mich ist das denn auch erst frühstens 2 Jahre nach der Hochzeit möglich, was mich aber interessiert was genau mit "Erlaubnis der örtlichen Organe in der Ukraine für Ihren ständigen Wohnsitz vorlegen" gemeint ist