Hast Du jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung in UA beantragt?
Ich wusste, dass Du es mir nicht zutraust !
Nein Siggi !
Ich war nicht mit einer dänischen Hochzeitsurkunde, mit dem deutschen, ausgefülltem Antrag zur FZF und mit Bekanntschaftsnachweisen bei der ukrainschen Botschaft in Hamburg und habe dort einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland (für mich wohl auch noch ?) gestellt ! Dann hätten die Ukrainer vielleicht einen ukrainischen Neurologen einfliegen lassen, der mich in Deutschland behandelt.
Die dänische Lösung funktioniert
Natürlich funktioniert das immer noch sehr gut. Man muss nur die Reihenfolge des umgekehrten Ablaufs korrekt einhalten und darf aus DK nicht sofort in D zur ABH toben. Dann kann sie ausgewiesen werden. In HH jedenfalls sind sie ziemlich hart.
Alle von den Dänen geforderte Dokumente besorgen, hinschicken und einen Termin ausmachen, heiraten in Dänemark (normal gibt es eine internationale Heiratsurkunde die überall ohne Übersetzung und Apostille anerkannt wird), einen HotDog essen (oder auch zwei), sie muss sofort wieder zurück in die Ukraine,
dort bei der BRD-Botschaft den ausgefüllten Antrag mit allen geforderten Dokumenten und Nachweisen (lieber mehr als zu wenig) abgeben und warten (6-8 Wochen wird gesagt).
Am Besten tauchen beide zusammen (mit Eheringen am Finger !) bei der Botschaft auf.
Wenn die Fragen haben, fragen sie und der Mann muss evtl. nicht mehr zur ABH und da blöde Fragen beantworten.
Die Botschaft schickt es dann an die zuständige ABH nach Deutschland.
Dann bekommt ER Bescheid von der ABH und SIE von der BRD-Botschaft, dass sie ihr Visum abholen kann (Zeitpunkt ab wann es gültig sein soll selber bestimmen).
Damit dann nach Deutschland zur ABH, ca. 110.- € für den neuen eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) bezahlen, unterschreiben und ca. 6 Wochen später kann man den neuen Ausweis abholen.
So ist der korrekte Ablauf.