Beiträge von erne

    Und wieviele Sterben dazu im Vergleich im selben Zeitraum ohne Virus?


    gleicher Zeitraum? bitte genauer definieren.


    Aber da du vorhin "3 Monate" geschrieben hast:
    ca 1.350.000‬ (Plus/Minus)


    Die Corona Qote ist somit ca. 6 Promille (in 3 Monaten)
    Willst du wetten, ob sie fallen oder steigen wird?

    Gibt es viele solcher sozialen Unterstützungen (Subsidia) in der Ukraine


    ja


    einen Nebenverdienst eines Ukrainers/Ukrainerin vermutlich wie überall auf der Welt ähnliche Unterstützungen wegfallen würden.
    Hat man e.g. ein steuerpflichtiges Einkommen aus Finanzspekulationen wird das ja auch zu Problemen diesbezüglich führen, respektive Verlust der Sozialzuwendungen.


    kommt auf die Höhe der Nebenverdienste und Einkommen aus Finanzspekulationen an
    hmm ... gemeldete Nebenverdienste, STEUERpflichtiges Einkommen .... viel Ahnung von der Ukraine hast du nicht! Dann lass die Finger davon, wirst sie nur verbrennen


    Andererseits, sind diese sozialen Privilegien quantitativ denn überhaupt der Rede wert im Vergleich zu durchschnittlichen Einkommen in D,A,CH ?


    nein, (sie sind im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen in DACH nicht der Rede wert, nicht mal den eines Gedanken daran)


    aber du wirst was anderes gemeint haben. Wenn du wissen willst, ob sie für die Betroffenen was Wert sind: ja, für manche sicherlich

    Auch so ne Frage, warum sterben im Iran mehr Leute an der Grippe als anderswo? Könnte es sein, dass unliebsamen Gesellen einfach der Virus untergejubelt wird in den Sterbepapieren???


    Das ist ganz sicher so, das muss so sein, andere Erklärungen gibt es nicht. Wie auch in Italien, da ist die Sterbequote sogar noch höher (um 0.02 %-Punkte bzw um ca 40% höher).
    Iran: Infizierte und genesene=ca 23000, verstorbene ca 1130
    Italien: Infizierte und Genesene=ca 40000, Verstorbene ca 3000

    ob der Gast aus der UA immer noch eine Riesensumme Valuta
    mit sich führen muss.


    Eine "Riesensumme" nicht, aber er muss den Nachweis bringen können, wie der Aufenthalt und die Rückreise finaziert wird.
    Sei es eben durch Bargeld oder eine Kreditkarte mit entsprechender Deckung.


    Ich persönlich kenne aber keinen, der an der Grenze tatsächlich das nachweisen musste. Einfache Antwort auf die Frage hat ohne Nachweis gereicht, wenn überhaupt gefragt wurde

    dann ist es doch dem/der Pflegekraft erlaubt zu arbeiten, wo immer sie hingeschickt wird.


    nur wenn sie die entsprechende Erlaubnis dazu hat. Diese haben in der EU nur EU Staatsangehörige.
    Selbst Kanadier und US Amerikaner dürfen das nicht ohne entsprechende Erlaubis.


    Es ist doch dann die Aufgabe der Firma dafür zu sorgen, dass alles rechtmäßig abläuft und nicht des Angestellten.


    Ähem, jain.
    Ja, ist Aufgabe der Firma.
    nein: wenn die Firma das nicht richtig gemacht hat, ist auch der Angestellte dran.


    Wenn die Firma die entsprechenden Dokumente erwirbt oder besorgt, kann meiner Meinung nach jeder arbeiten, wo immer er entsendet wird.


    ja, mit entsprechenden Dokumenten
    ... aber eben nicht ohne entsprechende Dokumente


    Jemand aus dem Nicht EU Land darf in Polen für eine polnische Firma arbeiten,


    wenn er eine polnische Arbeitserlaubnis hat: ja


    aber nicht im EU Ausland, wenn diese Firma einen Auftrag dort bekommen würde


    natürlich nicht, denn die nationale polnische Arbeitserlaubnis gilt nun mal nur für Polen und nicht für den Rest der Welt.


    Aber dafür gibt es ja das Vander Elst Visum, damit man dann genau diesen einen Auftrag für die polnische Fimra ausführen darf.

    Wenn ich als Deutscher im Ausland Montage habe,


    Das Ausland, von dem du sprichst ist in der EU?
    Wenn ja, ist das eben durch die Freizügigkeitsregelung gedeckt. Wer eine EU-Staatsangehörigkeit darf in jdem Land der EU arbeiten, slebständig und unselbständig.
    Wenn das Ausland nicht in der EU liegt, hast du ggf. ein Problem.
    Also: was ist Sache?



    sollte auch ohne hoheitliche Arbeitsgenehmigung (hier eine aus DE) funzen (van der elst, Arbeitnehmer Entsendung)


    richtig,
    aber es muss eben ein Vander Elst Visum beantragt und für genau diese Tätigkeit erteilt worden sein.
    Ist das in den beschriebenen, illigalen Fällen der Fall?




    bzw weil ein nationales D-Visum, ausgestellt für Polen, nicht für ein anderes EU Land gültig ist


    doch, sicher ist es das (in der Regel, die Ausnahme wäre, wenn das D-Visum eben auf ein Land von Haus aus beschränkt wäre)
    denn:

    aber es ist zulässig mit einem D-Visum andere EU Staaten mal zu besuchen


    Wenn du meinst, man kann mit dem D-Visum des Landes A nicht im Land B den Aufenthalt verfestigne: richtig.
    Gültig ist es aber im Land B, ohne dürfte man es nicht mal besuchen.



    Das ist ja aber dann das Problem der Arbeitsvermittlung, nicht der Angestellten, oder?


    Es ist das Probloem des Angestellten und des Arbeitgebers, aber nicht die der Arbeitsvermittlung.


    kümmerst du dich dann um die Arbeitserlaubnis?


    nein, aber wenn ich keine habe, fahre ich gar nicht zum Arbeiten hin ... und wenn ich da bin, fange ich nicht an zu arbeiten.


    der für eine polnische Firma in Deutschland ein Arbeit als Bauhelfer hatte und drei Monate dort gearbeitet hat, ohne Probleme.


    du verschweigst immer das Wichtigste.
    a) War der Bekannte ein Pole`oder ein Staatsangehörigkeit eines anderen EU Landes? wenn ja: kein Problem
    b) War er aus einem Drittland und hatte das vander elst Viusm? kein Problem
    wenn weder a noch b, dann war das illigal und er hatte Glück.


    Ich fahre auch meistens 5-10 km/h zu schnell, ohne Probleme.
    Wenn ich aber geblitzt werden würde, dann hätte ich eins (wenn auch kleines)
    und es hilft mir nichts, dass ich manchmal gar bis zu 20 km langsamer fahre, als erlaubt :)

    Eine sogenannte Vorabzustimmung bei der ABH hatte ich aus terminlichen Gründen dann doch nicht mehr beantragen können. Aber vielleicht geht das auch jetzt noch?


    nein, denn jetzt wird dei ABH den Vorgang auf den Tisch bekommen ...
    ausserdem kommen die Vorabzustimmungen üblicherweise nur in Frage, wenn der Antragsteller (also deine Frau nebst Tochter) der ABH bereits bekannt sind und dort vorsprechen (das geht, wenn sie bereits in D waren und aus Gründen wieder zurückmussten und Viusm nötig wird)


    wobei, sollte die ABH aber doch die Vorabszustimmung geben, kann ich mir folgendes Problem vorstellen:
    Die AV schickt jetzt den Vorgang zur Zustimmung zur ABH, diese gibt Euch (warum auch immer) aber eine Vorabzustimmung, Folge: die ABH denkt, sie braucht keine Zustimmung mehr zu geben und reagiert erstmal nicht und die AV hat die Vorabzustimmung nicht, wartet also auf die Zustimmung .. die nicht kommt.

    aber die Deutsche Botschaft schein da einem gewaltigen Denkfehler aufgesessen zu sein, denn im Falle einer gleichzeitigen Beantragung der FZF-Visa durch Ehefrau und deren Tochter, kann unmöglich bereits ein Aufenthaltstitel oder eine Verpflichtungserklärung (meiner Frau für die eigene Tochter, was an sich schon perfide ist...) vorliegen.


    nein, gar nicht.
    Ein Aufenthaltstitel Deiner Frau ist in dem Fall nicht nötig, da der Zuzug gemeinsam geschieht ... analog dem Zuzug von Einem Ehepaar deutsch/ausländisch. Da zieht der ausländische Ehepartner auch zu dt. Ehegatten, acuh wenn der noch gar nicht in D lebt.
    Problem bleibt: Der Lebensunterhalt eines Ausländers, der nicht zum deutschen (Ehegatten, Eltenrteil, Kind) zieht, muss gesichert sein.
    Die Mutter wird in Eurem Fall den Unterhlat nicht absichern können, darum die VE von z.B. dir für das Visum nötig. Für die AE später wird die ABH wahrscheilich das auch fordern, ist aber nach einigen Gerichtsurteilen nicht nötig, wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. (das "könnte" auch eine Argumentation sein, dass keine VE auch fürs Visum nötig ist, ob das durchgeht?)



    Beim flüchtigen Durchlesen könnte man den Eindruck gewinnen, dass ein FZF-Visum überflüssig ist, wenn man sich auf die Personenfreizügigkeit beruft.


    absolut richitg, dafür müsstest du aber selber in Deutschland freizügigkeitsberechtigt sein. Bist du als Deutscher aber in Deutschland in der Regel nicht, aber es gibt Ausnahmen, (dafür bist du
    aber in der restlichen EU freizügigkeitsberechtigt). Du kannst nach z.B. Österreich ziehen, dann gilt das auch für dich.



    gezwungen modern wirkenden Seiten der Botschaft heimlich still und leise verändert wurden oder gar komplett verschwunden sind.


    weiss nivcht, ich verfolge die Seiten nicht.
    Das Aufetnhatlsgesetz zu lesen bringt mehr.

    Meine Frau hat auf der Botschaft in Kiew angerufen und an der Hotline (allerdings auf Ukrainisch) zu erfahren bekommen, dass ich wohl für ihre Tochter (vor Visumsantragsabgabe) eine Krankenversicherung nachweisen und auch eine Verpflichtungserklärung abgeben müsse.
    Ist das tatsächlich zutreffend? Für meine Frau wird das alles nicht benötigt, aber für die Tochter schon, obwohl beide quasi "in einem Atemzug" nach Deutschland kommen werden/sollen.... Das erschließt sich mir absolut nicht.


    Deine Frau zieht zu ihrem deutschen Ehemann, da ist keine Verpflichtungserklärung nötig, weil du schon eine nach deutschem Recht agegeben hast: das ist deine Unterschrift auf der Eheurkunde.
    Die Tochter Deiner Frau zieht (rein rechtlich) aber nicht zu Dir, sondern zu ihrer ukrainischen Mutter. Ausländer zieht zum Ausländer, Da muss der Lebensunterhalt geischert sein. Dass sie zeitgleich mit ihrer Mutter herzieht, spielt dabei keine Rolle. Die Rolle spilet der Zuzug eines Ausländers zu einem Ausländer.

    Noch dazu hab ich jetzt gelesen, dass (in Österreich) für einen Kurs, der einer Familienzusammenführung dient, die Hälfte der Kurskosten rückerstattet werden.


    gibt es auch in Deutschland


    In eurem Fall jst es vermutlich simpel....- in UA einen halbwegs brauchbaren Kurs machen/suchen (Ausgang zweitrangig).... Bemühungen damit nachweisen (ich hörte das Ukrainer flexibel auf Kundenwünsche reagieren können) und ein Jahr später direkt in der ABH vorstellig werden mit dem Gesetz unter'm Arm...und mit der dt. AE nach Hause gehen (wohei diese dann unter Auflagen - deutsch lernen - zeitlich befristet sein kann)


    nein, ist nicht simpel.
    Nachweise der Bemühungen sind nicht Gefälligkeitsbescheinigungen, sondern ca. 3 Tests beim Goetheinstitut, die von Test zu Test einen Fortschritt zeigen.
    Alternativ die Einstufung als Idiot von einem dt. Amtsarzt.


    In der UA ist doch alles viel billiger wie in D, oder fast alles. Das heißt, um den gleichen Lebensstandard zu haben wie in D, müsstest du in UA weit aus weniger verdienen.


    nun, in den 3 Wochen in UA letzten mal haben wir soviel ausgegeben wie in D für einen Monat. 1 Woch Kiew, 2 Wochen andere Oblasthauptstadt. Essen gehen: nur 2x
    Wir wollten halt in etwa den gleichen Lebensstandard wie in D.


    Aber Grundnahrungsmittel sind bezahlbar und wer mehr will muss sich wie überall auf der Welt den Arsch aufreißen.


    ja ... aber auch die können sich nicht alle in UA leisten.



    Aber: Wie überlebt denn zum Beispiel eine Verkäuferin, die vielleicht 250 oder 300 € im Monat verdient?


    DAs ist es ja, sie "überlebt", sie lebt nicht.

    1. Was hat es mit dem formlosen Einladungsschreiben auf sich?
    Wie muss das aussehen? Gibt es da ein Muster? Oder ist das gar entbehrlich - schließlich besteht ja ein gesetzlicher Anspruch auf den Familiennachzug... Da erscheint solch eine Einladung doch, höflich ausgedrückt, merkwürdig.


    Nun, es soll Fälle geben, da will der Deutsche Ehepartner am Ende doch nicht mit dem ausländischen Ehepartner eine eheliche Lebensgemeinschaft gründen. Da ist dann der deutsche Ehepartner überrascht, wenn der/die Angetraute dann auf einmalauftaucht.
    Das ist ernst gemeint.


    Nötig ist nicht ein "Einladungsschreiben", sondern eine Bestätigung, dass die Abischt beseht, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu gründen (FZF gibt es fürs Zuammenleben, nicht für die Eheurkunde)
    Ein "Einladungsschreiben" kann diese Bestätigung beinhalten.
    Steht in dem Schreiben eine Einladung für zwei Wochen drin, ist sie nichts wert :)


    meine Heiratsurkunde bei Ahrens in Kiev übersetzen lassen. Die Übersetzung wird bei der Botschaft in Kiev und bei jeder deutschen Behörde anerkannt


    anerkannt werde Übersetzungen von beeidigten Übersetzern. Die können auch in Kiew sitzen. Offenbar hat Ahrens beeidigte Übersetzer.


    z.B.: Dolmetscher und Übersetzer - Bayerisches Staatsministerium der Justiz


    . Apostilierte Urkunde in der UA übersetzt wurde hier in D bisher überall akzeptiert!


    diese Aussage ist so grundsätzlich falsch.
    Sie kann natürlich mal im Einzelfall zutreffen, aber eben im Einzelfall.

    lediglich wie gesagt langer als 3 Monaten am Stück bei mir bleiben zu können!


    und das eben ist nicht erlaubt ohne entsprechenden deutschen AT.


    1.) Wenn sie kontrolliert wird und keinen Nachweis über die angebliche Arbeitsstelle geben kann inkl. Gehaltseingang bekommt sie ein Riesenproblem


    2.) auch mit einem "richtigen" Nicht deutschem Visum eines anderen EU-Staates darf sie nur bis zu 90 Tagen in D sein.
    Also: nichts gewonnen.


    Was sie also neben den Kleinigkeit zum Visaerhalt braucht ist Glück, nicht kontrolliert zu werden.