Beiträge von erne

    Gibt es eine relle Chance in Zukunft die ukr. Staatsbürgerschaft zu erlangen, ohne seine z.B. deutsche abzulegen ?


    vegiss es.
    wenndu die UA Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag erhölst, ist die deutsche automatisch weg.
    Egal ob man das in D weiss oder nicht ... mit der Zeit kriegen die das aber raus, wenn du wieder nach D einreist.
    Wenn du natütlich dann nicht mehr nach D einreist, womöglich nicht ... aber dann ist es auch egal

    Trotzdem gilt auch hier die 3 Monatsregelung:


    ???



    Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate


    hier folgt eine Aufzählung, die IMMER erfüllt ist bis die Behörden des Landes das RECHTSGÜLTIG anders beschieden haben.


    Also welche Dreimonatsregelung meinst du?
    Diejenige, die für Nicht EU-Ausländer gilt? Nein, diese gilt eben nicht.

    An der deutsch-polnischen Grenze steht die Bundespolizei meist gemeinsam mit der polnischen. Letztere neigen dazu, den polnischen Arbeitgeber direkt anzurufen, gern auch außerhalb jeglicher Geschäftszeiten. Du solltest dich auch seiner Ehrlichkeit vergewissern....


    nicht nur letztere.
    Auch bei Kontrollen in D (ja, soll es geben und ja, gibt es) taucht gerne die Frage nach dieser Arbeitsstelle auf ... und Nachweisen in Form von Gehaltsnachweisen und Gehaltseingang (aufs Konto :) )

    Also müsste Sie im Visum eine Bescheinigung einreichen wo sie mehr als 20 Stunden die Woche Deutsch auf Level B1 lernt, richtig?


    ja, es muss ein Intensivsprachkurs sein


    siehe die Anwendungshinweise für die Behörden zum Aufenthaltsgesetz

    Zitat

    16.5.1.1
    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen derdeutschen Sprache wird nur für die Teilnahmean einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Inten-sivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauervon vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Num-mer 7.2.1), i. d. R. täglichen Unterricht (min-destens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)umfasst und auf den Erwerb umfassender deut-scher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend-und Wochenendkurse erfüllen diese Voraus-setzungen nicht.


    16.5.1.2
    Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme aneinem Intensivsprachkurs soll Ausländern er-teilt werden, die lediglich den Erwerb vondeutschen Sprachkenntnissen anstreben, wennsie über ausreichende Mittel für ihren Lebens-unterhalt während ihres voraussichtlichen Auf-enthalts im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch§ 5 Absatz 1); eine Verpflichtung nach § 68reicht aus.


    Wie ist das mit der Kaution, reicht es wenn ich bestätige/bürge dass ich für sie die Unterkunft und Kost stelle?


    in der Regel ja, es wird eine offizielle Verpflichtungserklärung erwartet, abgegeben vor deiner ABH.

    Ob dies 100% legal ist kann ich nicht bestätigen


    mit einem van-der-Elst Visum ist das legal, dafür gibt es dieses Visum.



    Wenn ich z.B. mir ein Fertighaus von einer Ukrainischen Firma kaufe, werden die mir das doch aufstellen dürfen in der EU, oder?


    natürlich, wenn sie die entsprechenden Papiere haben.
    Eine Firma, die Fertighäuser nach Europa verkauft, wird diese Papiere haben.

    Geht der Weg zur Aufenthaltserlaubnis eigentlich immer über die deutsche Botschaft in Kiew für Ukrainer?


    jain


    1. nein, in der dt. Botschaft bekommt immer nur ein Visum, niemals eine Aufenthaltserlaubnis.
    Der Antrag auf ein D-Visum (Langzeitvisum, kein Schengen/Besuchsvisum) heisst allerdings da auch "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis", man bekommt auf diesen Antrag aber nur das Visum. Allerdings: wenn man dann mit diesem Visum einreist, wird auf Antrag bei der ABH in D auch die AE gegeben. Die ABH muss nämlich dem Visum zustimmen und das tut sie nur, wenn sie dann auch die AE geben wird.


    2. "ja" (in Anführungszeichen).
    Eine AE gibt es nur im Inland (Visum nur im Ausland).
    Aber ohne Einreise nach D mit dem entsprechenden Visum (also visafrei oder einem Schegen/Besuchsvisum) wird die ABH in D keine AE geben.
    o.k., es gibt Ausnahmen, aber entweder sind diese begründet oder rechtswidrig (aber wer klagt schon, wenn er rechtswidrig eine AE bekommen hat, die er nicht hätte bekommen dürfen?)

    Eine bessere Frage wäre:
    Was ist der Unterschied, ob ein Japaner, Australier, Kanadier usw. in Deutschland wohnt, oder ein Ukrainer oder Chinese ohne Sprachkenntnisse?


    Antwort: keiner



    Warum, müssen diese Länder keine Sprachtests nachweisen???


    ???
    doch, auch für Angehörige dieser Staaten gilt das gleiche, wie für Ukrainer


    Wenn der Ehepartner sich nicht ständig in Deutschland aufhalten möchte zählt anscheinend auch zum Erlangen einer Aufenthaltsgenehmigung?


    ja natürlich ... die Aufenthatlserlaubnis als Ehegatte gibt es nicht für die Ehe, sondern zum Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft ... in Deutschland, sonst braucht man ja keine AE. Wenn der Ehegatte nicht in D lebt, braucht man keine AE zum Führen der Ehe in D. Logisch?


    Aber Türken sind hier auch ausgenommen


    nein, sind sie nicht.
    Das ist falsch, Propaganda


    Die Ehegatten bestimmter Türken (die schon länger in D leben und gearbeitet haben) sind davon ausgenommen ... auch die ukrainischen Ehegatten dieser Türken


    Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft:
    ...
    Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, der Vereinigten Staaten von Amerika, Andorras, Honduras, Monacos oder San Marinos.



    Offizieller geht es wohl kaum, als von der Webseite des BAMF.


    aber auch kaum mehr missverstöndlich.
    Es stimmt schon, was da steht, nur vestehen das ca 99% falsch.
    "Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens,..." ... damit ist nicht der zuziehnde Ehegatte gemeint, sondern der bereits in D lebende.
    Das heisst, auch die ukrainischen Ehegatten von in D lebenden Australiern... sind vom Sprachnachweis befreit.
    Australische Ehefrauen eines Deutschen müssen den Sprachnachweis liefern, genauso wie die Urkainer.


    Wie lange wird der bestandene a1 Test von der Botschaft anerkannt?!


    1 jahr

    Gibt es diese Möglichkeit in Deutschland nicht ?


    ja, für Angehörige bestimmter Staaten, UA ist nicht darunter ... und im Falle der "Unzumutbarkeit" ein Visum im Herkunftsland zu beantragen.
    Da ist es egal, ob man Familienangehöriger ist, oder nicht.


    es gibt da auch entsprechende Urteile


    Ansonsten ist es reiner Goodwill, wenn die Ausländerbehörde mitspielt!


    Nicht Goodwill, da muss die ABH schon Gesetze biegen, wenn nicht brechen.
    Aber wo kein Kläger, da kein Richter

    und sie haben ein Haus gekauft.. in dem sie wohnt..... und da sie das nicht verkaufen wollte... musste sie eben ihe Ersparnisse opfern


    verstehe ...
    als wir unser Haus gekauft haben, habe ich auch alle meine Ersparnisse opfern müssen, meine Frau übrigens auch.
    die Welt ist halt ungerecht ...


    Also. ein Ehevertrag wäre gut gewesen für die!


    das wird jetzt im Nachhinein sicherlich nicht bestritten
    es hätte aber auch anders kommen können, und sie könnte jetzt mit Ehevertrag ohne nichts da sitzen. Gute Kristallkugeln sind halt rar.


    In ihrem Fall gab es keinen Unterhaltsvorschuss,


    ach so, dann sind die Kinder für Leistungen nach SGB II berechtigt, bzw. Deine Schwester erhält bereits entsprechende Sozialhilfe.
    Ach halt, das beisst sich mit den 70k, die sie dem Ex geben musste -- also sind meine Annahmen oben falsch. Aber dann steht ihr Unterhaltsvorschuss zu.
    Aber Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei, dafür sollte man aber nicht die Gesetze verantwortlich machen.
    Kurz: sie hat einfach keinen Unterhaltsvorschuss beantragt. Dann darf aber auch nicht mekcern, dass der ex keinen Unterhalt zahlt.



    da mein Ex-schwager dauerhaft zahlungsunfäähig bleiben wird... und sie kein Härtefall ist..


    Ex dauerhaft zahlungsunfähig, nachdem er erst 70k von der Frau erhalten hat?
    Aber selbst wenn er wirklich zahlungsunfähig ist und bleibt: dann muss er halt den Unterhaltsvorschuss, den seine Frau erhalten könnte, eben nicht an den Staat zurückzahlen ... wie ungerecht.

    als Zugewinnausgleich hat sie vor 3 Jahren (12 Jahre nach der Scheidung) nochmal ca. 70 tsd. Euro (alll ihr erspartes) zahlen müssen


    hmm ... wie kann man als Zugewinnausgleich alles Ersparte zahelen müssen?
    Der Zugewinnausgleich wird doch geteilt.
    Um 70k€ zahlen zu müssen, muss der Zugewinn 140k€ über dem gewesen sein, was sie in die Ehe gebracht hat. Gut, als Studentin mag das gegen Null gegangen sein. Und gleichzeitig bedeutet das, dass der Industriemeister nicht zur Vermehrung des Familienvermögens beigetragen hat ... wurde wohl alles von der Familie augebraucht.



    Zitat

    dafür für die 2 gemeinsamnen Kinder niemals Unterhalt bekommen... .


    Dafür gibt es Unterhaltsvorschuss von Vater Staat, der springt dann für den nicht zahleneden Ex ein.

    wie nennt man das dann bei Ehen?


    was? eine "Anerkennung der Ehe"? Wie Ahrens schon geschrieben hat, sowas gibt es nicht. Alleine schon deshalb, weil es dafür kein Verfahren gibt, auch keines gedacht war oder notwendig ist.
    Eine im Ausland nach dortigem Recht rechtmässig geschlossene Ehe ist in D von Haus aus gültig. Da kommt man nicht mehr raus.


    Was du evtl meinst ist die "Nachregistrierung" der Ehe beim Standesamt. Das ist weder eine Anerkennung, noch vorgeschrieben. Eine Ehe ist auch ohne eine Nachregistrierung beim dt. Standesamt in D gültig.

    Ahrens schrieb:



    Die Immobilien in UA gehören alle meiner Frau (ganz ohne doppelten Boden) und das ist auch so gewollt


    wenn ich Ahrens richtig verstanden habe, bedeutet das "auch" in seinem Post, dass ohne Ehevertrag ihre Immobilien in UA nun auch Dir gehören.
    richtig?

    ich habe hierzu mit dem Ausländeramt gesprochen. Für meine Frau gelten die 3 Jahre, aber der Junge kann erst nach ca. 6 Jahren eingebürgert werden.


    Warum kaufst du Brötchen beim Metzger?
    Das Ausländeramt hat nichts mit Einbürgerungen zu tun (es sei denn, es ist in Personalunion die gleiche Behörde)


    Kurz: die Aussage vom Auslädneramt ist falsch,
    Die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher kann darf nach §9 StAG erfolgen.


    Eines ist richtig: hier steht im Gesetz nichts von minderjährigen Kindern.
    Minderjährige Kinder sind in §10 erwähnt, dafür braucht man aber 8 Jahre aufenthalt.
    Aber die für die Behörden verbindlichen Anwendungshinweise sagen zu §9, schon unter Punkt 9.0

    Zitat

    Minderjährige Kinder des ausländischen Ehe-gatten oder Lebenspartners können nach Maß-gabe des § 8 miteingebürgert werden (verglei-che Nummer 8.1.3.9 und 8.1.3.9.2).


    Zitat

    8.1.3.9 Miteinbürgerung von Ehegatten und KindernEhegatten und Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit den Personen eingebürgert werden, die unter den Voraussetzungen der Nummer 8.1.2 bis 8.1.3.8 eingebürgert werden.


    Zitat

    8.1.3.9.2 Miteinbürgerung von KindernEin minderjähriges Kind des Einbürgerungs-bewerbers, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll mit ihm eingebürgert werden, wenn er für das Kind sorgeberechtigt ist und mit ihm eine familiäre Lebensgemeinschaft im Inland be-steht.Bei den miteinzubürgernden Kindern soll eine altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache entsprechend § 10 Abs. 4 Satz 2 vor-handen sein (vergleiche Nummer 10.4.2).Abweichend von Nummer 8.1.2.2 soll sich das einzubürgernde Kind vor der Einbürgerung seit mindestens drei Jahren im Inland aufhalten. Bei einem Kind, das im Zeitpunkt der Mitein-bürgerung das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt es in diesem Fall, wenn es unmittelbar vor der Einbürgerung sein hal-bes Leben im Inland verbracht hat.Die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, setzt in der Regel voraus, dass sie selbstständig einge-bürgert werden könnten.



    Wenn du also weiterhin Brötchen beim Metzger kaufst, solltest du dich darauf einstellen, auch was anderes als Brötchen zu erhalten.

    Naja und wenn man "Kompromisse" eingeht, ist man das ja meistens selber.


    das wäre ein schlechter Kompromiss.
    Bei einem Kompromiss nähern sich beide an, jeder gibt was auf.


    Wie auf dem Bazar. Verkäufer will 200 UAH für die Melone, der Käufer will nur 100 zahlen. Ein guter Kompromiss wären dann 150 UAH. Der beste Kompromiss wäre der "wahre" Preis für die Melone, und wenn die 190 kostet, dann eben das.

    Das stimmt nicht. Solange er minderjährig ist, geht das zusammen mit der Mutter. Diese kann nach 3 Jahren (da mit einem Deutschen verheiratet) eingebürgert werden. Ich würde mich beeilen.


    alles richtig
    aber leider zu spät. Zur Einbürgerung braucht er die Ausbürgerung, und die dauert. Und zur Einbürgerung braucht er dann einen gültigen RP.


    @lexam
    alles "richtig" was du schreibt.
    Für die RP Verlängerung im Ausland war die Registrierung in diesem Land nötig, kostete etwas und die erste war für einige wenige Jahre möglich (zeitweise/vorübergehende Registrierung). NAch ein paar Jahren in D wollen einige Konsulate eine dauerhafte Registrierung im Ausland.
    Zeitweise Registrierung geht ohne Abgabe des Inlandspasses. Für eine dauerhafte Registrierung muss der UA- Inlandspass aufgegeben werden und aus UA abgemeldet werden. Das bringt Nachteile, wenn man was in UA erledigen muss.
    Zuletzt wurde aber zumindest in München nicht mehr nach einer Registrierung gefragt.


    Problem bei Euch: Grundsätzlich kein RP ohne Inlandspass. Ausnahme: nicht in UA gemeldet, dann kein Inlandspass.
    In die UA Reisen ist m.E. nicht ungefährlich.
    Grundsätzlich werden zwar Ukrainer, die im Ausland leben und aus UA abgemeldet sind, nicht eingezogen ... aber Euch fehlt genau das: Anmeldung im Ausland und Abmeldung in UA für den Jungen.


    Ich würde versuchen jezt noch schnell eine Abmeldung aus UA und Registrierung im Konsulat in D versuchen, vor dem 18 Geburtstag.

    übersetzen lassen und beim Einwohnermeldeamt ins Eheregister eintragen lassen, fertig.


    Das macht kein Einwohnermeldeamt.
    Da musst du zum Standesamt, die sind für sowas zuständig. Und gab es eine Vorehe, muss die Scheidung oder der Tod des Ex-Ehepartners nachgewiesen sein. Scheidungsurkunde sollte genügen (sofern sie korrekt ausggestellt wird, was nicht in allen Ländern so korrekt abkäuft, wie in D).



    Am Abend in einer bayrischen Kneipe in Dnipro gefeiert. Das ist doch typisch Ukrainisch.


    das ist nicht typisch urkainisch oder slowenisch
    Eine Typische Hochzeit dauert 2 Tage, mindestens.
    Udn wenn zum Morgen des ersten Tages nicht eine paar Schnapsleichen unter dem Tisch liegen, dann war das kein gutes Hochzeitsfest ... kann aber durch eine gute Schlägerei oder Messerstecherei wieder wettgemacht werden.


    Hochzeit in einer bayerischen Kneipe, am Abend ... pha .. das kenne ich nur aus Deutschland.


    Nö, nicht Pflicht, aber du kannst als Verheirateter Familienunterstützung in UA absetzen


    was hat das eine mit dem anderen zu tun (Ehe und Eintragung der Ehe? in beiden Fällen ist man verheiratet und Familienunstertützung ist absetzbar)


    Kann natürlich sein, dass das auch ohne Heirat geht, weiß ich nicht.


    nein, geht nicht


    Familienunterstützung absetzen - aber nur in einem sehr engen Rahmen. Wir hatten das einmal versucht und sie wollten Überweisungen sehen. Total unrealistisch diese Art der Zahlung an Privatpersonen in UA!


    dann hast du schlecht recherchiert.
    Das FA muss auch barübergaben anereknnen, sofern es belegbar ist (Ein Schrieb mit Unterschrift, DAtum, Summe) und nachvollziehbar ist, dass du das Geld vorher hattest (Abhebung der Summe von deinem Konto, zeitnah)


    Laut Gesetz wird Einkommensteuer darauf in UA fällig!


    Seit wann halten sich Ukrainer an Gesetze?


    Wir hatten solche Hilfszahlungen immer in bar geleistet. Damit sind sie natürlich nicht nachweisbar und das deutsche FA verweigerte den Abzug.


    sieh oben, Beleg unterschreiben lassen und gut ist.
    In den letzten Jahren wollte das FA keine Belege mehr.

    Ich habe exakt eine Beziehung zu einer Frau aus UA vorzuweisen und diese Beziehung funktioniert immer noch. Natürlich gab es auch Höhen und Tiefen, das will ich gar nicht verleugnen. Ich vermute, dass es einigen in diesem Forum ähnlich ergangen ist und meine Situation also gar kein Alleinstellungsmerkmal ist.


    So ist es bei mir auch.


    Man kann da keinen grundsätzlichen Rat geben, aber es ist seltsam vertraut, was ich hier lese.
    Auch mir wurde abgeraten, meine Eltern haben eine andere (sogar mehrere) für mich gefunden, die ich heiraten sollte :P , habe ich aber nicht gemacht ... ich habe die geheiratet, die ich heiraten wollte.
    In einem Urlaub in Fernost haben wir einen anderen älteren Urkainer kennengelernt, auch er hatte mich gewarnt, hat aber davon abgelassenen, als er erfuhr, dass ich ihre Eltern kenne. Für ihn ein Zeichen, dass es für sie ernst ist.
    Und es läuft gut, seit Jahren ... und wie bei Siggi gibt es natürlich Höhen und Tiefen ... aber die gäbe es auch mit anderen Frauen, egal welcher Nationalität.
    Wir kannten uns bereits einige Jahre, bevor wir geheiratet hatten. Irgendeine Art von Visum war immer im Spiel, wenn wir uns gesehen haben .. ausser, wenn ich in die UA geflogen bin. Heute wäre das ganze viel einfacher.


    Es kommt darauf an, welche Menschen ihr beiden seid, wie ihr zueinander steht und wie sich das in schlechten Zeiten äussert.



    aber eines muss dir klar sein: die Mentalität ist anders, komplett anders.
    Du musst mit ihrer klarkommen UND sie muss mit Deiner klar kommen. DAS ist es, was ihr rauskriegen müsst. Wenn das der Fall ist, wird es genauso gut oder schlecht ausgehen, als wenn du eine aus deinem "Stall" heiratest. Es ist auch o.k., wenn sie nur zur Hälfte mit Deiner Mentalität klar kommt, mehr würde ich nicht erwarten ... aber weniger auch nicht erlauben. Toleranz und Verständniss für die andere Mentalität des Partners ist das A und O. Daran happerts aber meistens, und in allen Fällen, in denen es schief geht.


    Ach ja: Schwiegereltern.
    Sie haben mich bsiher nur die Besuchskosten gekostet und kleine Gewschenke ... das wars.
    Meine Frau kosten sie jetzt mehr, da beide pflegebedürftig sind. Allerdings hat meine Frau entschieden, dass unser Familieneinkommen aus Deutschland nicht für die Kosten ihrer Pflege herhalten muss. Sie finanziert das durch ihre Aktiva in der Ukraine (feht natürlich dann dem Gesamtfamileineinkommen).
    Klar kostet eine Frau auch Geld, für alles mögliche .... und wenn kleine Kinder im Spiel sind, dann arbeitet sie auch in der Regel nicht.
    In Summe sehe ich keinen "finanziellen Verlust" mit ihr.
    Allerdings: klar, hätte ich eine Fraus ohne Auslandsbezug geheiratet, die fest im Erwerbsleben nach westl. MAssstäben steht und keine Kinder die Erwerbssituation verändern ... dann hätten wir materiell mehr, aber ob das die Seele zufriedenstellt ?



    Es ist doch irgendwie jedesmal eine andere Situation. Man verändert sich, der Partner verändert sich.


    Sleber aber bleibt man doch der selbe Typ.
    Und auch der Typ des Partners ist meistens immer gleich. Physisch und Psychisch ;)
    ... und das führt immer zu gleichen Situationen.