Beiträge von firefighter

    Weis jemand von Euch zufällig auf welcher "Rechtsgrundlage" die Befreiung von der Zahlung der Gebühr für den Aufenthaltstitel bei Ehepartnern / innen und minderjährigen Kindern begründet war?

    Unter anderen wurde der § 52 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zum 01.09.2011 geändert.


    Da stand früher:

    und nun:

    Zitat

    (1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visums befreit.


    Die Politik nutzt halt jede Möglichkeit um es binationalen Paaren so schwer als möglich zu machen (Dokumentenbeschaffung, Sprachtest und nun Gebühren)


    Man darf gespannt sein, was als nächstes kommt. :puke:


    Gruß firefighter

    Die Deckungssumme der Haftpflicht ist für europäische Maßstäbe lächerlich. Das reicht noch niemals um einen Mittelklassewagen zu ersetzen.


    Umso wichtiger wäre ja eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung. Nicht zu verwechseln mit einer Kfz-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung.


    Das schreibt z.B die HUK dazu:


    Daher nochmal meine Frage: Gibt es eine in der Ukraine gültige Ausland-Schadenschutz-Versicherung?


    Danke firefighter

    Was lehrte mich das ? Meinen versicherungsgeber (DEVK) beauftragt, zusätzlich Auslandsschadenschutz abzuschließen.


    Hallo,


    bin auch neu hier und habe bereits ein wenig mitgelesen.
    Aber zum Thema, welche Ausland-Schadenschutzversicherung gilt denn in der Ukraine oder besser welche Versicherung bietet denn eine in der Ukraine gültige Ausland-Schadenschutzversicerung an?
    Bisher habe ich immer nur was von EU-weiter Gültigkeit gelesen. Falls jemand andere Informationen hat, bitte melden.


    Danke firefighter