Beiträge von mgb


    Wenn es Polen genauso sieht, geht es nicht einfach. Zunächst muss sich der EU Bürger in Polen einen Wohnsitz (zumindest auf dem Papier) besorgen. Dann wird im sofort eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Die muss dem Antrag beigelegt werden. Nichts mit Reisefreiheit einfach mal so ohne Wohnsitz im anderen EU Land.


    Wenn du Lust hast mitzuspielen, dann machst einfach du das Versuchskaninchen.
    Schreib eine Mail an die Konsularabteilung der Polnische Botschaft in Kiew und frag nach wie das jetzt aussieht mit Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers für deine Frau für eine Einreise nach Polen.
    Wo beantragen, welche Unterlagen, wird ein Schengenvisum Typ-C ausgestellt.
    Vielleicht noch ob ein Visaantrag über VSF-Global möglich ist.

    ich habe nie bestritten, dass es ein solches einfaches Einreseivsium für die abgeleitet freizügigkteisberechtigten Famileinangehörigen gibt :)
    Ganz im Gegenteil.


    Dann bring endlich mal einen Link wo dein einfaches Einreisevisum formal und inhaltlich definiert ist.
    Ein Schengenvisa ist inhaltlich im Schengener Visakodex Anhang VII definiert.


    Wenn es Polen genauso sieht, geht es nicht einfach. Zunächst muss sich der EU Bürger in Polen einen Wohnsitz (zumindest auf dem Papier) besorgen. Dann wird im sofort eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Die muss dem Antrag beigelegt werden. Nichts mit Reisefreiheit einfach mal so ohne Wohnsitz im anderen EU Land.


    Gruß
    Siggi



    Erne kann zumindest nicht abstreiten, das es so ein Visa überhaupt gibt.
    Die genaueren Voraussetzungen stehen im Visahandbuch der europäischen Kommission Teil III, auch wenn das die deutsche Botschaft anders sehen will.

    Also ich muss gestehen, dass ich es nicht abschließend verstanden habe ;(
    - dieser Vorgang wie von dir beschrieben ist doch Idiotie in Reinkultur.


    Warum will sich hier jeder am Einreisevisum an der Grenze aufhängen? Das ist eher für den Ausnahmefall gedacht.
    Wie die deutsche Botschaft einen Visaantrag für nicht-deutsche EU Bürger sieht kann man hier nachlesen:
    EU_familienangehoerige.pdf


    Für EU Bürger gibt es zwar keine Aufenthaltskarte-EU, sonst sind keine grossenFehler drin.


    Bei einer anderen Botschaft fällt der Zusatz nicht-deutsch weg.

    Das meine ich. Das sind oft so Halbwahrheiten, weil man es für den 0-8-15 Fall nicht zu komplex und zu schwer verständlich machen will.


    Gruß
    Siggi


    Es kommt auf die genaue Fragestellung an.
    Auto aus Deutschland ausführen und dann am 2.Wohnsitz belassen, dann zieht Richtlinie 83/182/EWG.
    Auto im Land des 2.Wohnsitzes kaufen und dort belassen, dann zieht weder deutsches noch EU Recht, sondern nur nationales Recht am 2.Wohnsitz.

    Diese Guides hören sich toll an, haben aber keinen Gesetzescharakter. Sie sind i.a. zu unpräzise.


    Auch für so eine Anfrage könnte man Solvit verwenden.


    Zitat


    Wir hatten neulich eine Diskussion, wo man einen Zweitwagen, der immer am ausländischen Zweitwohnsitz steht, anmelden muss. Die Info in der entsprechende EU Guide war nicht präzise genug und in dem Spezialfall falsch.


    Am ausländisches Standort natürlich. Im Ausland gilt die deutsche Zulassungsverordnung erst gar nicht.

    Was drunter steht interessiert wohl nicht.
    Das EU Bürger als Familienangehöriger eines anderen EU Bürgers keine Nachweise für einen Freizügigkeitstatbestand erbringen müssen, ist dir scheinbar auch noch nicht aufgefallen.
    Mich würde jetzt interessieren wo die eigenständigen Visaregeln für die EU definiert sein sollen.
    Einen Bierdeckel mit "der darf hier durch" kann es wohl nicht sein. Wo ist dein einfaches Einreisevisa formal definiert mit Wiedererkennungswert für den Grenzbeamten.

    Ich weiß auch nicht, wie man das Visum beim Grenzübertritt nach DE angreifen kann. Vielleicht wie üblich, wenn man 1 Tag nach Einreise sich schon aus PL verabschiedet?


    Die Gültigkeit der käuflichen polnischen Visa werden entweder über wissentlich falsche Angaben bei der Beantragung oder nichterfüllen des Hauptreisezwecks angegriffen.
    Falsche Angaben geht technisch erst gar nicht und der Hauptreisezweck ist Ausübung der Reisefreiheit (right of free movement) per Definition.
    Ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers hat keinen anderen Zweck.
    Bei betreten polnischen Bodens ist die Reisefreiheit unbestreitbar ausgeübt worden. Hauptreisezweck erfüllt.


    nein, das habe ich nie
    (selektive Wahrnehmung deinerseits?)


    ich bestreite dass man alleine aufgrund des Freizügigkeitsrechts ein Recht (Anspruch) hat auf ein über ein Einreisevisum hinaus gehendes Schengenvisum ohne die Voraussetzungen auf ein Schngenvisum nachzuweisen. Den das ist es, was du propagierst.
    Klar kann die eine oder andere Behörde Fehler machen und ein solches Visum ausstellen, aber mit den Fehlern anderer zu planen ist etwas abwegig.


    Wenn du Schengener Visakodex ignorieren willst, ist das dein Bier.


    Strittig ist IMHO nur die Zweitverwertung dieses Visums als Schengenvisum im Heimatland des EU Bürgers.


    Gruß
    Siggi


    Du kannst dir ja mal überlegen wie man die Gültigkeit dieses Schengenvisas in Deutschland angreifen kann, wenn über das Ausstellerland eingereist wurde.
    Mir fällt da nichts ein.

    Wer es nicht glauben will, soll eine Anfrage bei Solvit starten.


    SOLVIT – Lösung von Problemen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte, wenn Sie in einem anderen EU-Land arbeiten, leben oder geschäftlich tätig sind - Europäische Kommission


    Solvit unterscheidet zwischen Beratung und Hilfestellung bei konkreten Problemen.


    Fragt nach ob eine Ehefrau als ukrainische Staatsbürgerin ein Anrecht auf ein Visa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers hat.
    Einreiseland soll Polen sein.
    Der EU-Bürger ist Deutscher.
    Es kann auch noch nachgefragt werden wo so ein Visa beantragt werden soll, welche Voraussetzungne erfüllt werden müssen und die maximale Aufenthaltszeit.

    Das heißt für mich, dass du dich im Gegensatz zu anderen lieber auf das infinitesimal kleine Wissen der Grenzer verlässt... so Dinge/ Empfehlungen können hier im Forum echt böse enden. Letztens gab es noch einen Fall wo der Partner einfach zurück musste. Glaub mir - man sollte immer daran interessiert sein, dass alles gut geht - nie schrecklich ausgeht!


    Ich empfehle auch keine Visabeantragung an der Grenze. Da musst du erne fragen warum er das immer macht.


    @'Rosi
    Vielleicht solltest du deine bekannten Grenzer mal fragen was mit dem Visahandbuch der EU Kommission los ist. Gilt das nicht mehr.


    hmm, ich könnte mal hämisch fragen, was das für ein Visum sein soll .... du schreibst selbst, es gibt nur Visa Typ A (Transit), C (Schengen) und D (nationales) und sonst nichts.


    Und ich könnte hämisch fragen was der Unterschied zwischen Touristik und Besuchervisa ist. Ausgestellt wird immer eine Visa Typ-C.
    Du willst laufend bestreiten das ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers als Visa Typ-C ausgestellt wird.


    Zitat


    wenn die Grenzer die Freizügigkeitsrichtlinie kennen, um ein solches Visum auszustellen sollten sie auch wissen, dass Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen im Fall von Freizügigkeit kein Visum oder AE brauchen, sobald sie im Land sind.
    Wenn man sie bei der Einreise überzeugen konnte, ein solches Visum auszustellen kann man sie auch bei der Ausreise überzeugen, dass man, sobald man im Land ist, kein Visum mehr braucht und damit auch ohne Visum ausreisen kann.


    Wer behauptet das die meisten Grenzer Ahnung von EU-Recht haben?

    Bei ec.europa.eu leider nur in Englisch erhältlich.


    c_2010_1620_en.pdf


    Visahandbuch Teil III Punkt 4 FAMILY MEMBERS OF EU CITIZENS APPLYING FOR A VISA AT THE EXTERNAL BORDERS


    Btw. wenn eine Grenzer keine Ahnung hat, dann hält er sich an Teil IV Punkt 1.3


    PS: Was soll eine Ukrainerin, die in Deutschland wohnt, also eine Aufenthaltserlaubnis hat, mit einem Visa.

    Verstehe ich das richtig, an der Grenze das Visum vom Polen holen?


    Wenn pressiert ja. An der Grenze bekommt man in der Regel aber nur ein 15 Tage Visa.Ansonsten bei der polnischen Botschaft bzw. den Visazentren der Polen beantragen und 90 Tage, wenn benötigt, auf den Antrag schreiben.