Flüchtlingsstatus und Ukraine Vertriebene Status sind nicht ein und das selbe derzeit.
Dieser Ukrainevertriebene Status wird zwar derzeit wieder verlängert, aber früher oder später doch auslaufen.
Spätestens dann ist es doch von Vorteil einen Aufenthaltstitel zu haben.
Vor allem aber zählt dieser Vertriebenenstatus nicht zu der Zeit damit man dann mal einen unbefristeten Aufenthaltstitel erlangen kann. Aber wer weiß, vielleicht ändert sich das ja auch noch
Soweit mir bekannt ist haben Ukrainer/innen derzeit wegen Führerschein kein Problem in Ö. UA Schein wird anerkannt.
Wenn deine Frau ohnehin die Führerscheinprüfung macht hätte ich vom UA Schein erst gar nix gesagt, weil dieser wird dann sonst eingezogen.
Und da stellt sich für mich immer noch die Frage darf dann deine Frau, wenn noch angemeldet und auch noch Wohnsitz in UA, in UA mit einem Ö Führerschein fahren ?