was soll das mit der Suizidgefahr ?
Ist natürlich leicht übertrieben ich hoffe es macht sich jetzt niemand tatsächlich sorgen!
Ohne mich in dem Gebiert der Anmeldung/Abmeldung usw. auszukennen, würde ich mich in deinem Fall an die ukrainische Botschaft in Deutschland wenden.
Die müssten dir sagen können, was für Unterlagen du benötigst und was zu tun ist!
Ja das ist mir bewusst. Falls du gelesen hast, kann ich kein Ukrainisch und so wie ich die Ukrainischen Behörde kenne, werde ich mit Deutsch da nicht weit kommen.
Werde am Dienstag aber trotzdem nach Bonn zum Konsulat fahren.
Es mag schon andere Möglichkeiten geben, aber ob die empfehlenswert sind, kann ich nicht beurteilen:
Einbürgerung + VERLUST der Staatsangehörigkeit
Es kommt wohl vor allem darauf an, ob Deine ABH den Gerichtsentscheid quasi als Präzedenzfall anerkennt oder sich zum Kampf stellt.
Gruß
Siggi
Ja das habe ich auch gelesen. Ich denke ich werde erst mal versuchen auf Deutsch und evtl. sprechen die mit mir Russisch... im Konsulat nachfragen, was ich genau brauche.
Falls die von mir irgendwelche Dokumente benötigen die ich nicht erbringen kann, werde ich es der ABH melden.
In meinem Pass steht, dass ich von 2006 bis 2007 registriert bin. Ich habe im Forum gelesen, dass dieser Stempel nach 3 Jahren ungültig sei und die dann nichts mehr für einen machen.
Stimmt das??