Ich versuche das Mal ein bischen zu sortieren, weil es verschiedene Annerkennungsverfahren gibt.
Je nach Abschluss und Zweck der Bewertung/Anerkennung oder auch speziellen Erlaubnissen.
Mit Reguliert meine ich Berufe für deren Ausübung man eine Berufserlaubnis braucht. Also nicht nur den Abschluss.
Z.B. Arzt oder Krankenschwester.
Für den BA in Linguistik ist die KMK/Anabin zuständig.
Wenn es nicht in der öffentlichen Datenbank steht, kann man die Bewertung des Hochschulabschlusses zum Zweck der Arbeitsaufnahme, Studium oder Visumserteilung und sonstige Zwecke bewerten lassen.
Der Junge Spezialist/Unterspezialist ist hingegen in der Regel eine Berufsausbildung.
Dafür sind unterschiedliche Stellen zuständig. IHKs, HWKs, Bzirksregierungen usw., Regional und nach Beruf unterschiedlich.
In der Regel kommt es meist zur Teilannerkennung, wenn die Ausbildungen mindestens ein Jahr gingen.
Was Du mit den Akreditierungszertifikaten willst ist nicht ganz Klar.
Denke da hast Du was falsch verstanden.
Das brauchst Du normal nicht zur Anerkennung oder Bewertung.
Die Akreditierungsniveaus stehen normalerweise auf den Hochschuldiplomen oder Anhängen.
Die Unis haben sowas. Aber das sind normalerweise Interna und Dritten nicht ohne Weiteres zugänglich.
Vielleicht kriegt man das als beglaubigte Kopie, oder Bescheinigungen von der jeweiligen Uni oder Kultusministerium.
Aber wie gesagt, bei den in Rede stehenden Abschlüssen ist das nicht erforderlich.
Darum kann ich jetzt aus dem Stehgreif nicht genau sagen ob und wo es das gibt.
Was Du brauchst ist ein Ausbildungsplan. Keine Akreditierung.