Ich möchte meine Freundin nach Deutschland legal holen und mit ihr zusammen in meiner Wohnung leben und wohnen.
Meine Freundin ist ukrainische Staatsbürgerin und besitzt einen biometrischen Reisepass.
Beruflich arbeitet Sie derzeit noch in der Ukraine als Lehrerin für Englisch und Deutsch.
In Deutschland haben wir beim Landesamt für Schule und Bildung die Anerkennung ihrer beruflichen Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem Ausland anerkennen lassen.
1. Englisch: wird anerkannt mit der Auflage die fehlende Schulpraxis durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung auszugleichen.
2. Deutsch: wird erwartungsgemäß nicht anerkannt, d.h. sie muss noch ein 2. Fach ihrer Wahl in Deutschland studieren.
Nun ist unser Problem wie sie legal einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommt.
Das Schulamt hat zwar eine freie Arbeitsstelle, wo sie auch sofort als Englischlehrerin arbeiten könnte, jedoch ist es nicht bereit
(auch nicht vorbehaltlich nach Erteilung eines Arbeitsvisums) uns im Vorhinein einen Arbeitsvertrag beziehungsweise ein Schreiben zu erstellen mit Probezeit, Gehalt, Urlaub welches meine Freundin bei der Botschaft in Kiew vorlegen könnte um einen Aufenthaltstitel beziehungsweise ein Arbeitsvisum zu erhalten.
Die Argumentation des Schulamtes:
Man dürfe keinem ausländischen Bürger aufgrund eines deutschen Arbeitsvertrages zu einem Titel verhelfen.
Welche Möglichkeit gibt es nun meine Freundin legal nach Deutschland zu holen, da wir doch einen Lehrermangel haben und dringend Lehrer benötigen?
Heiraten, beziehungsweise ein Kind ist zwar eine Möglichkeit, aber das wollen wir selber bestimmen wenn wir dies tun!
Für dienliche hinweise wären wir sehr dankbar.