Beiträge von lexam

    Hallo,
    hat jemand Erfahrungen mit folgender Situation:
    Mein Stiefsohn ist mit 13 aus der Ukraine gekommen. Jetzt ist er 18, befindet sich in einer Ausbildung und würde sich gerne sobald möglich einbürgern lassen.
    Voraussetzung für die Einbürgerung ist offenbar die Registrierung als Auslandsukrainer, das heißt wohl PMG oder so ähnlich. Wir haben erst spät erfahren, dass es sowas gibt. Da er in der Ukraine wehrpflichtig ist, würden wir aber gerne vermeiden, dass er in die Ukraine reist (zur Zeit wegen Corona ja ohnehin schwierig). Bei der Botschaft in Düsseldorf haben wir schon den Antrag gestellt und eine entsprechende Bestätigung erhalten. Jetzt muss er in der Ukraine abgemeldet werden. Dafür gibt es nur ein halbes Jahr Zeit.
    Frage: kann das seine Großmutter vor Ort machen, ohne dass er einreist, möglicherweise zur Musterung muss u.ä. ?
    Gruß

    Hallo,
    das Gespräch mit dem Konsul hat uns weitergebracht. Der Junge bekommt jetzt einen neuen Reisepass auch ohne den Inlandspass. Im Oktober soll er dann in die Ukraine fliegen, um den Inlandspass zu beantragen. Danach kommt die Regristrierung und irgendwann die Einbürgerung nach Deutschland. Teurer und aufwendiger Spaß :(

    Hallo,


    unser Sohn benötigt einen ukrainischen Inlandspass. Dafür muss er in die Ukraine fliegen. Angeblich dauert das 20 Tage, für 300 EUR extra 10 Tage.
    Weiß jemand, ob er den persönlich abholen muss oder ob er seiner Oma eine Vollmacht geben kann?


    Gruß
    lexam

    @lexam


    Diesen Registrierungsantrag kann man dirket beim Konsulat stellen. Nach etwa 10-12 Monaten, bekommt man vom Konuslat ein Schreiben, worin man aufgefordert wird, sich aus der UA abzumelden (d.h. Abgabe des Inlandspasses). Wenn das erfolgt ist, bekommt man beim Konsulat diesen Registrierungsstempel in den Reisepass.


    Problem ist hier also der (nichtvorhandene) Inlandspass.
    Hatte der Sohn jemals einen solchen Inlandspass?
    Was ist mit der Mutter? Hat Sie noch den Inlandspass oder ist sie bereits registriert?


    Genau, das Hauptproblem scheint der fehlende Inlandspass zu sein. Er hatte noch nie einen, weil man den offenbar erst ab 14 oder 16 braucht. Die Mutter hat einen Inlandspass, sie ist noch nicht registriert, kann dies aber offenbar hier beim Konsulat machen. Nur für den Jungen geht das eben offenbar nicht.

    Gibt denn das Konsulat keine Auskunft, wie ihr das bewerkstelligen könnt? Warum fliegt ihr nicht in die Ukraine, solange er noch 17 ist?


    Wir fahren morgen nochmal ins Konsulat, um hoffentlich direkt mit dem Konsul zu sprechen. Die bisherigen Auskünfte waren, dass er in die Ukraine fahren muss. Das kann er auch im Juli/August machen, aber wir müssen klären, wie das genau abläuft, wie lange der Inlandspass dauert etc. Außerdem haben wir Angst, dass es Probleme mit der Wehrpflicht gibt. Und der Reisepass gilt nicht mehr lange, das könnte ja auch Probleme bei der Ein- oder Ausreise machen.


    Hallo,
    bei uns ist die Einbürgerungsstelle tatsächlich beim Ausländeramt.


    Wenn ich den Text lese, sieht das aber so aus, dass unser Sohn mit 17 J schon nicht mehr als Minderjähriger eingebürgert werden kann. Als er noch 15 war, konnte meine Frau noch nicht eingebürgert werden. Außerdem verlangen sie den Pass, den man dann bei der Ausbürgerung in UA wieder zurückgibt ...



    Edit ICH: Zitatformatierung korrigiert


    Hallo,


    im Konsulat haben sie uns gesagt, dass er für die Abmeldung nach UA fliegen muss. Wenn das in D gehen würde, wäre uns das natürlich viel lieber.


    Im übrigen haben wir vielleicht ein Problem, weil die Restlaufzeit des Reisepasses unter 3 Monaten liegt. Könnte das an der Grenze Schwierigkeiten geben?


    Gruß
    lexam


    Das stimmt nicht. Solange er minderjährig ist, geht das zusammen mit der Mutter. Diese kann nach 3 Jahren (da mit einem Deutschen verheiratet) eingebürgert werden. Ich würde mich beeilen.


    Gruß
    Siggi


    Hallo Siggi,
    ich habe hierzu mit dem Ausländeramt gesprochen. Für meine Frau gelten die 3 Jahre, aber der Junge kann erst nach ca. 6 Jahren eingebürgert werden. Und ohne ukr. Pass geht gar nichts ...
    lexam

    Hallo zusammen,


    wir würden uns sehr freuen über Ratschläge zu folgender Situation:


    Ich (Deutscher) habe 2014 meine ukrainische Frau geheiratet, sie ist Ende 2014 mit damals 13 jährigem Sohn nach Deutschland gekommen.
    2015 mussten wir seinen ukrainischen Auslandspass verlängern, das ging relativ problemlos damals beim Konsulat in Remagen. Da minderjährig wurde der Pass nur bis 2019 ausgestellt, läuft im September aus. Sein Aufenthaltstitel geht genauso lang. Er wird im Dezember 18 und befindet sich in einer Berufsausbildung.


    Nun sind wir zum Konsulat nach Düsseldorf gefahren (nach vergeblichen Versuchen, dort anzurufen). Es fehlt ein Eintrag im ukrainischen Pass, dass er dauerhaft im Ausland lebt (Regristrierung). Dies ist angeblich ab 14 erforderlich, damals war er 13 und in Remagen hat man uns nichts davon gesagt. Meine Frau hat auch keinen solchen Eintrag. Außerdem benötige er einen ukrainischen Inlandspass, den er auch nicht (mehr) hat.


    Nun sollen die beiden in die Ukraine fahren und das dort erledigen. Das ist natürlich ein großer Aufwand, aber wir würden das in Kauf nehmen, wenn es denn über die Botschaft gar nicht geht. Allerdings haben wir Angst, dass er Probleme bekommt, weil er bald 18 ist und es in der Ukraine die Wehrpflicht gibt. Möglicherweise lassen sie ihn nicht wieder ausreisen.


    Anmerkung: wir planen für beide die Einbürgerung, das wäre bei dem Jungen ab nächstem Jahr möglich. Dafür braucht man aber offenbar auch diese Papiere.


    Habt Ihr Erfahrungen mit diesen Themen?


    Grüße
    lexam