Beiträge von предсказа́тель

    Siggi
    Die Überlegung muß weg vo der Einladung gehen!
    Nochmal: Wo steht denn geschrieben, dass ein Tourist eine Einladung benötigt? Jeder Staatsbürger der UA kann doch in jedem Land des Schengenraumes einen Visumantrag stellen. Warum D? Möchte das aber hier nichr weiter ausführen

    Zitat

    Ich fasse die Situation, die von uns hier diskutiert wurde, noch einmal zusammen: Man lernt jemanden im Urlaub in UA kennen und möchte ihn zum Gegenbesuch nach DE einladen. Natürlich könnte man (typisch Deutsch sagen): Visum ist Dein Problem! Wenn Du reich genug bist, dann mach doch ein Touristenvisum. Für 14 Tage DE mit Frau und Kind musst Du nicht mal 2000 Euro vorzeigen. Aber das wird doch wohl hoffentlich niemand machen. Dem Besucher, mit dem man ein paar Tage am Strand verbracht hat, 2000 Euro zur Verfügung stellen, wird wohl auch keine Lösung sein. Also bleibt doch nur der Reisezweck "Besuch von Bekannten". Schon sind wir wieder bei Bekanntschaftsnachweisen.

    @ Siggi
    das einzige was Du damit aussagst ist doch "typisch Deutsch" Hat aber mit der aktuellen Rechtslage nicht zu tun Gab es hier nicht vor 3 oder 4 Jahren mal den Witz von Earl? Was macht der Deutsche wenn er ein offizielles Schreiben von der Gemeinde erhält, er soll sich am nächsten Tag um 06:00 Uhr am Rathaus zur seiner Erschiessung einfinden? Er ist, typisch Deutsch, 10 min. früher da

    Zitat

    Wir drehen uns im Kreis. Man sollte eindeutig unterscheiden zwischen
    Besucher -und Touristenvisum (siehe Siggi's Link). Für die Erteilung
    eines Touristenvisums benötigt die Botschaft, wie bereits geschrieben,
    eine Hotelreservierung o.ä.

    Möglich das jemand eine link eingestellt aht, der eine Hotelreservierung vorsieht
    Ich habe auch einen link eingestellt. Kannst Du da die Notwendigkeit einer Hotelreservierung erkennen?
    Ach ja, wo steht denn geschrieben das Du ein dt. Schengenvisum benötigst?
    Weißt Du, ich dreh mich nicht im Kreis, ich kann nur manchmal schmunzeln

    Zitat

    Fakt ist, dass diese Nachweise bei der Einladung der Freundin verlangt werden (s. Berichte von vielen Mitgliedern im Forum).

    Moment!
    Hinsichtlich Einladung gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Aber warum Einladung? Ich sprach von einem Touristenvisum!!!!!!!!!!!
    Es kann und wird auch nicht vorausgestzt das ein potentieller Tourist jemanden in Europa kennt der ihn einlädt

    Siggi
    Ohne auf der Botschaftsseite zu "spicken", allein der gesunde Menschenverstand sollte schon sagen, dass keine Bekanntschaftsnachweise verlangt werden können.
    Ansonsten hätten wir doch genau die Situation, dass nur Leute mit Bekannten/Verwandten überhaupt in der "Visa - Lotterie" aufgenommen werden würden

    Zitat

    Richtig. Aber dafür muss er die Reservierungsbestätigung eines Hotels
    oder einer gebuchte Reise o.ä. vorlegen, welche dann als Einladung
    zählt.

    ??? Wie kommst Du auf so eine Aussage?
    Kann Dir aus eigener Erfahrung nur sagen Quatsch. Bitte nicht persönlich nehmen, aber die Tochter unseres Trauzeugen war letzes Jahr hier zu Besuch. Sie ein ganz normales Touristenvisum beantragt. OHNE irgendeine Verbindung zu uns. War ein paar Tage hier, dann in Italien, Spanien (inkl. Mallorca), Portugal, Schweiz und über Österreich zurück.
    Siehe auch hier:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…engenvisumantrag__neu.pdf

    Zitat

    Sorry, nenn mir mal bitte den Prozentsatz der Menschen in der Ukraine, welche den geforderten Satz Euro von in der Regel in Höhe von 45 Euro pro Aufenthaltstag pro Person).nachweisen können. Ich schätze mal nicht mal 20%

    Gebe Dir zu 100% Recht. Na und? Was ändert das an der Tatsache? Eine VE ist nur dann notwendig, wenn die Person nicht über den Nachweis der geforderten Geldmittel verfügt?
    Heißt doch im Klartext, wenn hier einer jemanden einlädt der nicht über diese Mittel verfügt, wirs vermutlich eine VE benötigt.
    Wenn derjenige aber nicht in der Lage ist eine VE abzugeben, ist es oft einfacher der Person die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen.
    Wenn alles nicht funktioniert back luck

    Also ich möchte hier mal grundsätzlich eines anmerken.
    Für die Erteilung eines Visas muß weder eine Bekanntschaft/Verwandschaft nachgewiesen werden, gescheige denn eine VE abgegeben werden.
    Jeder UA Staatsbürger kann ganz einfach ein Touristenvisum beantragen (ob er es bekommt oder nicht ist eine andere Frage)
    Diese immer wieder viel zitierte VE ist doch auch nur eine "Notlösung". Ist doch nur dann notwendig, wenn die Person, die ein Visum beantragt, nicht über die Nachweise der ausreichenden Mittel verfügt.

    Ist prinzipiell so, wie schon alle anderen vorher gesagt haben.
    Nach wie vor ist der einzige westeuropäische Flughafen, von dem aus Kharkov direkt angeflogen wird, Wien. Preise liegen je nach Jahreszeit so zwischen 500,-€ und 900,-€ Hin/Rück/pP. Fliegt auch nur Austrian bzw. Ukrain International wirklich direkt. Dauert ca. 2h 20min.
    Am günstigsten dürfte es momentan für Dich sein, von München Memmingen mit WizzAir nach Kiev und von dort weiter mit dem Nachtzug nach Kharkov.

    Also offiziell gilt immer noch das:

    Zitat

    Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom
    17.09.1997 № 1021, 13.01.1999 № 35 und 20.02.1999 № 227 besteht für
    Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine
    Auslandskrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine (darüber ist
    bei den Versicherungsunternehmen nachzufragen) nachzuweisen.

    War früher sogar noch ein wenig engeschränkter. Da wurden explizit 2 oder 3 Versicherungsunternehmen genannt, die anerkannt wurden.
    Ich hatte damals immer über die AXA abgeschlossen. Kostete, wenn ich mich nicht täusche, 10,-€ für ein Jahr. Habe aber, um ehrlich zu sein, seit über 5 jahren keine Versicherung mehr abgeschlossen. Wahrscheinlich leichtsinnig, habe mir aber nicht wirklich Gedanken darüber gemacht.
    Ach ja, überprüft wurde das noch nie