Beiträge von arwello


    Das war Beitrag Nr. 6 als Reaktion auf yogels Bemühungen.



    Siehst du! Ich habe es ja nicht gleich gesagt, aber hier über solche unsinnigen Kleinigkeiten zu diskutieren finde ich unnötig, und halte mich aus der Sache nun raus. Was ich nicht verstehe, wieso nur in diesem Forum alle auf "Kriegsfuß" unterwegs sind? Immer muss man irgendeine Kleinigkeit finden, um jemand anderem etwas vorzuwerfen, der eigentlich nur Hilfe gesucht hat. Dann sagt derjenige vielleicht noch etwas als Antwort, und dann kommt noch einer mit ner noch unsinnigeren Kleinigkeit (wie z.B. Ahrens) und schmeißt sich und seinen blöden Kommentar mit in die Runde, nur um zu Provozieren.


    Naja, dann tut es mir leid, dass ich hier um Hilfe gebeten habe. In Zukunft müsst ihr euch auch keine Sorgen mehr machen, ich werde auch nicht mehr hier im Forum fragen.


    Also anscheinend muss man auch mal negative Erfahrungen in Foren sammeln.


    Mein letztes Wort: Bin ich froh, dass ich viele Freunde in, bzw. auch aus der Ukraine habe, und weiß, dass diese sich bei weitem nicht so scheiße und unsozial verhalten, wie ihr. Würde ich niemanden aus der Ukraine kennen, würde ich denken, dass da alle so wie ihr seit.


    Aber mal ehrlich "Siggi" falls du nicht provozieren wolltest, hättest du dich anders verhalten! Denk mal darüber nach als "Administrator", obwohl, bei solchen Mitgliedern, bist du wohl genau richtig für den Job. Herzlichen Glückwunsch!

    Gehts noch? Erstens hat sich "yogel" wirklich Mühe gemacht um Dir weiterzuhelfen und dann sind hier auch selten "Fachübersetzer" mit Langeweile anwesend!!!


    Wo habe ich denn gesagt, dass Yogels Übersetzung schlecht ist?? Ich habe doch nur gemeint, dass wenn man Google Translator anschmeißt, daraus keine sinnvollen Übersetzungen herauskommen können, was aber auch kein Geheimnis ist. Ich bin Yogel ja trotzdem dankbar, er hat ja wenigstens versucht, mir zu helfen.


    @ Siggi: Das habe ich erst viel später erwähnt!


    :phatgrin: das liest sich als hätte ein Ukrainischer Bürger welche schon den Deutschen Pass hat weiterhin in der Ukraine den ukrainischen Pass für irgend etwas benutzt hat!!!



    ???


    Verstehe nicht was du meinst. Das würde ja auch keinen Sinn machen, wozu bräuchte ich das Gesetz dann in deutsch??


    Naja... War auf jedenfalls schon beim Übersetzer, der war auch sehr nett, dieser hat mir es einfach übersetzt und ich bin jetzt glücklich.


    Habe aber ehrlich gesagt gedacht, dass wenigstens einer in diesem Forum hier, evtl. hilfsbereit wäre, aber das ist nun auch egal....

    Ich erwarte ja keine 1a+ mit Sternchen Übersetzung, da ich mit der Übersetzung ja nichts einklagen, beantragen o.ä will. Der Text sollte nur richtig Übersetzt werden, mehr auch nicht. Außerdem erwarte ich ja keine Übersetzung des kompletten Gesetzes mit allen 25 Paragrafen, sondern nur 2 kurze.




    Ich glaube nicht, dass das wirklich mehrere Stunden nachsichziehen würde. Aber da ich selber gerne Erfahrungen in Foren weitergebe, und Fragen öfters beantworte, wo der Text auch viel länger werden kann, als diese 2 Paragrafen, glaube ich nicht, dass ich hier "unmachbares" verlange. Ich denke, jemand, der der Sprache fähig ist und mir helfen wollen würde, könnte das problemlos machen.


    EDIT: Ich habe bei weitem keine "Geiz ist Geil Mentalität". Falls es wirklich sein muss und ich keine Hilfe bekommen kann, mache ich einen Termin und gehe ich auch für diese knappe halbe Seite zum Übersetzer.

    Hi yogel,


    danke für die deutsche Übersetzung. Hast den Inhalt des Textes ungefähr richtig übersetzt, aber das sieht mir stark nach Googletranlator aus. Leider ist dieser noch nicht so weit, gute Übersetzungen zu machen.


    Das Problem ist, ich bräuchte die Übersetzung für eine Behörde und da muss der Text einigermaßen zumutbar sein.
    Ich nehme mal einen Satz aus dem Anfang des Textes: "Staatsangehörigkeit der Ukraine, die die Möglichkeit der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen"


    Könnte evtl. jemand eine zumutbare Übersetzung (ohne Hilfe von Google Übersetzer) machen. Leider ist mein Russisch nicht gut genug, um Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen, oder gar zu übersetzen. Oder muss ich wirklich damit zu einem offoziellen Übersetzer gehen?


    LG

    Ok, ihr habt natürlich irgendwie recht! Aber ich brach dringend 2 kurze Paragrafen auf Deutsch. Habe aber eine russische Version gefunden. Wäre jemand in der Lage die Статья 2 und Статья 3 des Gesetzes ins deutsche zu übersetzen? Wäre nicht viel.


    Hier ist die ukrainische Fassung: http://zakon2.rada.gov.ua/laws/show/2235-14


    Hier ist die russische Fassung: http://soderkoping.org.ua/page11392.html


    Vielen Dank im Vorraus.

    Hallo,


    habe mich fast dumm und duselig gegoogelt und keine deutsche Version, bzw. Übersetzung des Gesetzes "Über die Staatsangehörigkeit der Ukraine" gefunden. Gibt es eigentlich eine solche? Falls nicht, wäre jemand evtl. in der Lage mir einen Absatz zu übersetzen? Habe eine russische Version des Gesetzes gefunden, falls es vom russ. zu übersetzen leichter wäre.


    Aber ich hoffe trotzdem, dass es eine deutschsprachige Form des Gesetzes gibt.


    Vielen Dank und Liebe Grüße!
    Marjana

    Ja das sehe ich auch so.


    Aber wenn z.B. die ukrainische Behörde einfach nicht reagiert (ich weiß nicht, ob du persönlich auch schon die Erfahrung gemacht hast, falls ja weißt du das die ukrainischen Behörden sich bei allem quer stellen) und meinem Sohn nicht bestätigen wollen, dass er die ukr. Staatsangehörigkeit abgelegt hat, bzw. ablegen wollte, m ü s s t e ich einen Antrag stellen bei der deu. Behörde, dass die ukr. Behörden ihm nicht die Staatsangehörigkeit ablegen lassen (wie z.B. Irak, Iran, usw.) und dann lebt er weiter als Doppelstaatler. Hoffe du verstehst was ich schildere....


    Und das ganze bedeutet, dass er rechtmäßig ukrainischer Staatsbürger bleibt und dort wehrpflichtig ist, richtig? Ich bräuchte diesbezüglich einen Rat. Er möchte natürlich nicht in die Ukraine ziehen, um einen Wehrdienst dort abzuleisten.


    Liebe Grüße

    Hi nobody,


    da hast du leider nicht ganz recht. Aus der ukainischen Staatsangehörigkeit können nur volljährige entlassen werden (sichere Quelle) zum Zeitpunkt der Einbürgerung war mein Sohn nicht volljährig und konnte nicht entlassen werden. Er hat nun rechtmäßig die deutsche und ukrainische und wenn er die ukrainische nicht mit Volljährigkeit aufgibt, verliert er die deutsche, so ist das. (Vom Staatsangehörigkeitsbehörde bestätigt schwarz auf weiß, gibts nichts mehr daran rumzuändern!)


    Also für mich ist jetzt alles klar, dass er die ukrainische Staatsangehörigkeit mit 18 ablegen wird, um nicht die deutsche zu verlieren. Das Problem: Was ist wenn sich das Konsulat dann nicht auf meine Briefe, Email, Telefonate reagiert? Dann kann mein Sohn auch nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden?

    Danke für all eure Antworten!


    Jetzt hab ich zum Glück etwas Licht im Dunkeln. Also ich hab noch einmal in der Einbürgerungsstelle gefragt und die haben gesagt, dass er sich, wie alle Doppelstaatler mit 18 entscheiden muss und dass wenn sich die Behörde nicht melden sollte er auch Doppelstaatler bleiben kann (ist typisch für ukr. Botschaften/Konsulate, dass die sich einfach nicht melden:pardon:) . Die enzige Sache, die mich noch interessiert: Die Wehrpflicht wurde abgeschafft in DE, aber in Ukrainie besteht die Wehrpflich weiterhin. Muss mein Sohn die Wehrpflicht dort dann ableisten, bzw. kann er eingezogen werden? Ab 18 wird man ja dort Wehrpflichtig, ab welchem Alter kann man dann nicht mehr eingfezogen werden?


    LG


    Ivanhoe: Wie gesagt er hat keine ukr. Dokumente und hat einen eigenen deutschen Pass.

    Hi Siggi,


    weiß nicht, ob ich in einem Russlandforum nachfragen sollte, denn Ukraine hat ja nun andere Gesetze. Ein auschließlich Ukrainisches Forum wäre besser, ich dachte, ehrlich gesagt, dass hier die Mehrheit der Ukrainer ist.
    Was ich immer noch nicht verstehe, wann muss man sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, wann behält man beide, wie hier: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm
    Was ich wissen wollte: Bei all meinen Fragen, kann ich mich ausschließlich an die ukr. Botschaft wenden, oder kann ich, wenn ich z.B. einen ukr. Staatsangehörigkeitsausweis brauche auch von eienr deutschen Behörde ausgestellt bekommen?
    Die ukr. Botschaften und Konsulate haben ja einen nicht so guten Ruf, man kommt aus der Botschaft mit dem Gefühl mehr verloren, als gewonnen zu haben, zudem haben die Mitarbeiter nicht gerade einen hilfsbereiten und aufklärenden Ruf :nono:

    Also gilt bei ihm das Optionsmodell und er kann nicht beide behalten?


    Uns wäre jetzt im Vergleich die deutsche Staatsbürgerschaft wichtiger, da es u.a. für die Berufe, die mein Sohn plant auszuüben eine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes erforderlich ist. Aber wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft via Einbürgerung erhalten hat, ohne die ukrainische Ablegen zu müssen, haben sich doch die deu. Behörden damit einverstanden, dass er für immer zwei Staatsangehörigkeiten hat, oder?


    Und wie gesagt mein Sohn hat und hatte nie einen ukr. Inlandspass oder Reisepass.


    Er würde auch gerne kurze Abschnitte in der Ukraine verbringen(1-2 Jahre) und er hat vor wenn er etwas Älter ist (<50) nach Russland(Moskau) zu ziehen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es einfacher ist die russ. Staatsangehörigkeit zu bekommen, wenn man die ukrainische hat.


    Die Punkte "Wehrdienst" und "Auslandsukrainer" kann ich nicht einfach weglassen, da genau davon meine, bzw. seine Entscheidung abhängt. Einerseits möchte er in Zukunft die Vorteile eines ukr. Passes nutzen (er hatte aber bis jetzt keinen!), z.B. leben in Russland/Ukraine, aber er möchte auf gar keinen Fall einen Wehrdienst in der Ukraine ableisten.


    Du sagtest, dass er nicht eingezogen wird, wenn er nicht bei der Botschaft registriert ist? Jeder Ukrainer ist doch gesetzlich zum Wehrdienst verpflichtet? Und heißt dass, das solange er geseztlich zum Wehrdienst verpflichtet ist nicht zur Botschaft oder in die Ukraine gehen sollte, um nicht eingezogen werden zu können?


    Liebe Grüße !wsmile!

    Ich bin etwas verwirrt, ich bin mir jetzt auch ehrlich gesagt nicht sicher, ob das Optionsmodell gilt. Also mein Sohn hatte nach Geburt die ukrainische Staatsbürgerschaft und wurde mit 6Jahren Eingebürgert und musste die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht ablegen.


    Er hatte bis jetzt keinen Ukrainischen Pass, und auch nichts von der Ukrainischen Botschaft oder der Ukraine, da er ja hier geboren ist. Er hat einen deutschen Pass und da er ja eingebürgert ist, steht da auch "deutsch" drin, aber wir werden jedes mal bei einem Behördenbesuch hingewiesen, dass er ja noch eine Staatsangehörigkeit besitzt (die Ukrainische).


    Meine Überlegungen führen dorthin, dass er die Staatsangehörigkeit der Ukraine ablegen soll, wenn er tatsächlich dort Wehrpflichtig ist, undzwar bevor er einberufen werden sollte.


    Wenn er nicht Wehrpflichtig ist, würden wir gerne die Staatsangehörigkeit behalten und zur ukr. Botschaft gehen müssen (das erste mal) und einen Reisepass beantragen, damit wir leichter nach Russland/Ukraine fahren können (ohne Visum).


    Ich würde gerne nochmal darauf hinweisen, dass auf der Seite der ukr. Botschaft darauf hingewiesen wird, dass man nicht gleichzeitig die deutsche und die ukrainische Staatsangehörigkeit haben kann nur entweder oder. Aber der Status als "Auslandsukrainer"ist doch das gleiche, als wenn man die ukr. Staatsangehörigkeit besitzt, oder?


    Lg

    Ja das war mir auch schon bekannt, aber wenn die Ukraine grundsätzlich keine Mehrstaatigkeit akzeptiert, hat man die ukrainische Staatsangehörigkeit automatisch verloren, wenn man die deutsche nicht bis zum 23. Geburtstag abgelegt hat.


    Was ist eigentlich der Status "Auslandsukrainer" (статус иностранного украинца) und welche Vorteile hat dieser??


    Kann mein Sohn die ukrainische Staatsangehörigkeit auch in der Staatsangehörigkeitsbehörde ablegen oder muss er zur Botschaft? Die ukr. Botschaft soll ja nicht gerade hilfsbereit sein und gerne einem etwas andrehen, sodass man danach noch mehr Probleme hat.


    Kann er seine ukrainische Staatsangehörigkeit auch ablegen, wenn er in der Ukraine ist, sprich wenn wir vorhaben in die Ukraine zu verreisen?

    Hi nobody,


    danke für deine Antwort. Da ich auch denke, dass er mit der deutschen Staatsangehörigkeit besser wegkommen würde und nicht in der Ukraine Wehrdienst machen müsste. Leider habe ich über die Suche nichts gefunden und dieses Thema lässt sich ja nicht einfach verallgemeinern, die Antwort ist bei jedem verschieden.


    Wenn mein Sohn sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden würde, müsste er sich dann ausbürgern lassen?


    Danke


    PS: Falls jemand auf meine Fragen aus meinem oberen Post eingehen könnte, würde es mir sehr helfen, danke!

    Hallo,


    also erstmal freue ich mich ein solches Forum gefunden zu haben und wenn ich hier richtig bin, würde mich das noch mehr freuen :D


    Also ich schildere meine Situation erstmal: Mein Mann (kein Kontakt mehr) war zum Zeitpunkt der Geburt meines Sohnes deutscher Staatsbürger, Ich hatte die ukrainische Staatsbürgerschaft. Somit hat mein Sohn zwei Staatsangehörigkeiten. Was die ukrainische Staatsangehörigkeit betrifft, hatte er weder einen ukrainischen Reisepass, noch irgendwelche anderen Dokumente/Unterlagen, sprich er, bzw. Ich war mit Ihm noch nie in einer ukrainischen Botschaft und er ist dementsprechend dort auch nicht registriert.


    In ca. 2-3 Monaten soll mein Sohn (er wird 18 ) Post vom Meldeamt bekommen, dass er sich, wie alle Doppelstaatler, für eine Staatsangehörigkeit entscheiden soll. Er soll bis zum 23. Geburtstag Zeit haben.


    Meine Erste Frage: Kann mein Sohn theoretisch jetzt zur ukr. Botschaft gehen und einen Reisepass beantragen um mit diesem z.B. ohne Visum nach Russland fahren (er hat ja noch 5,5 Jahre Zeit bis zur Entscheidung)?


    2. Wenn mein Sohn einen Antrag stellen würde, dass er zwei Staatsangehörigkeiten behalten kann (ich weis, ist nicht einfach) könnte er die ukrainische Staatsangehörigkeit weiter behalten? Soweit ich weiß unterstützt die Ukraine keine Mehrstaatigkeit?
    3. Wäre die Beantragung des Status "Im Ausland lebender Ukrainer" sinnvoll, da man ja dann auch einen ukrainischer Pass bekommt, der die Einreise nach Ukraine/Russland erleichtert, wo wir oft hinfahren und evtl. auch länger bleiben?
    4. Wenn er sich jetzt für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden würde, müsste er sich dann ausbürgern lassen, sprich volles Programm?
    5. Wenn mein Sohn sich für die ukrainische und gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden würde, müsste er dann auch den Wehrdienst leisten? Und wenn er beide Staatsangehörigkeiten weiterführen könnte, müsste er dann den Wehrdienst in der Ukraine leisten?
    6. Stellt die ukr. Bootschaft auch einen Staatsangehörigkeitsausweis aus, dass ich den deutschen Behörden bestätigen kann, dass er auch wirklich diese Staatsangehörigkeit hat (die brauchen auf einmal sowas :rolleyes: ) Was kostet das und wie lange würde das dauern?


    Falls jemand etwas Licht ins dunkle bringen könnte, würde ich mich sehr freuen :D


    Lg
    Marjana